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Zitat von: KlausP am 03. Mai 2015, 11:41:04ZitatThema Krankenversicherung: Sind Frau und Kind mit in der Krankenversicherung drin oder wird das anders gehandhabt?
Als Soldat zahlen Sie keine Krankenversicherung, Sie erhalten kostenlose truppenärztliche Versorgung als Sachbezug. Wenn Ihre Frau nicht selber krankenversichert ist, müssen Sie sie und das Kind über die Beihilfe absichern. Näheres sollte die Suchfunktion ausspucken.
Als Soldat benötigen Sie auch keine Renten- oder Arbeitslosenversicherung, lediglich den Abschluss einer Pflegepflichtversicherung müssen Sie nachweisen.
Zitat von: Tommie am 03. Mai 2015, 11:45:52
@ StUffz_Ruhrpott:
Ihre Ahnungslosigkeit erschreckt mich zu Tode! Sie haben sich mit dem Beruf (Soldat), den Sie ergreifen, schlicht und einfach nicht wirklich auseinander gesetzt! Denn sonst würden Sie wissen, dass Soldaten weder Krankenversicherung (Soldaten haben unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (UTV)!), noch Rentenversicherung (Berufssoldaten erhalten nach der aktiven Dienstzeit eine Pension!), noch Arbeitslosenversicherung bezahlen. Einzig die Pflegepflichtversicherung müssen Sie bei Dienstantritt nachweisen, eine Anwartschaft auf eine Private Krankenversicherung kann eventuell Sinn ergeben, wird aber immer wieder kontrovers diskutiert (Einfach mal die Forumssuche mit dem Begriff "Anwartschaft" füttern!
Weiterhin sind Sie als 25-jähriger StUffz in der Besoldungsgruppe A6, Erfahrungsstufe 3 (Seit einem Alter von 24 Jahren und 3 Monaten!) anzusiedeln! Ihre aktuelle Brutto-Besoldung beträgt einschließlich Familien und Kinderzuschlag daher € 2.556,02 was bei Ihren gemachten Angaben dann einem Netto-Entgelt von € 2.391,94 entspricht!
ZitatThema Krankenversicherung: Sind Frau und Kind mit in der Krankenversicherung drin oder wird das anders gehandhabt?
Zitat von: ulli76 am 03. Mai 2015, 10:48:38
Nein, das kommt schon hin.
ZitatIch gehe von Erfahrungsstufe 2 aus, aber ich kann mich auch irren. Da Sie schon mal Soldat waren, wird das so berechnet, als wären Sie nie ausgeschieden, von Ihrer zivilberuflichen Qualifikation mal ganz abgesehen.
Zitat von: KlausP am 03. Mai 2015, 09:58:50
Ach watt! Manches kann so einfach sein ...![]()
ZitatDa steht tatsächlich StUffz
Zitat"Entlohnung"? Sie fangen aber nicht bei "Blohm und Voss, 3. Schicht" an, oder?Die Besoldung richtet sich immer nach dem Dienstgrad und der Erfahrungsstufe. Fürdie müsste man wissen, wie alt Sie sind.
ZitatSo sehe ich das auch, aber der Einstellungsdienstgrad sollte auch in Ihren Einstellungsunterlagen stehen.
ZitatIch hab eine Ausbildung gemacht, welche für den Dienstposten nötig ist, müsste doch somit direkt als StUffz eingestellt werden, oder nicht?
ZitatWie sieht es mit der Entlohnung während und nach der GA aus?
ZitatZudem werde Ich is dahin verheiratet sein und habe derzeit einen Sohn, was natürlich auch in die Berechnung mit einfließen wird, oder nicht?
ZitatZudem gab's im Netz eine Seite, die behauptet, während der GA wäre der Verdienst wesentlich geringer.