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Autor StUffz_Ruhrpott
 - 03. Mai 2015, 11:54:32
Zitat von: KlausP am 03. Mai 2015, 11:41:04
ZitatThema Krankenversicherung: Sind Frau und Kind mit in der Krankenversicherung drin oder wird das anders gehandhabt?

Als Soldat zahlen Sie keine Krankenversicherung, Sie erhalten kostenlose truppenärztliche Versorgung als Sachbezug. Wenn Ihre Frau nicht selber krankenversichert ist, müssen Sie sie und das Kind über die Beihilfe absichern. Näheres sollte die Suchfunktion ausspucken.

Als Soldat benötigen Sie auch keine Renten- oder Arbeitslosenversicherung, lediglich den Abschluss einer Pflegepflichtversicherung müssen Sie nachweisen.

Das hilft schon mal sehr weiter, danke.

Zitat von: Tommie am 03. Mai 2015, 11:45:52
@ StUffz_Ruhrpott:

Ihre Ahnungslosigkeit erschreckt mich zu Tode! Sie haben sich mit dem Beruf (Soldat), den Sie ergreifen, schlicht und einfach nicht wirklich auseinander gesetzt! Denn sonst würden Sie wissen, dass Soldaten weder Krankenversicherung (Soldaten haben unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (UTV)!), noch Rentenversicherung (Berufssoldaten erhalten nach der aktiven Dienstzeit eine Pension!), noch Arbeitslosenversicherung bezahlen. Einzig die Pflegepflichtversicherung müssen Sie bei Dienstantritt nachweisen, eine Anwartschaft auf eine Private Krankenversicherung kann eventuell Sinn ergeben, wird aber immer wieder kontrovers diskutiert (Einfach mal die Forumssuche mit dem Begriff "Anwartschaft" füttern ;) !

Weiterhin sind Sie als 25-jähriger StUffz in der Besoldungsgruppe A6, Erfahrungsstufe 3 (Seit einem Alter von 24 Jahren und 3 Monaten!) anzusiedeln! Ihre aktuelle Brutto-Besoldung beträgt einschließlich Familien und Kinderzuschlag daher € 2.556,02 was bei Ihren gemachten Angaben dann einem Netto-Entgelt von € 2.391,94 entspricht!


Das mit dem Netto-Entgeld hatten KlausP und Ich schon ungefähr durchgekaut, trotzdem nochmal Danke für Ihre Antwort.
Zu dem Thema mit den Sozialversicherungen gibt es auch schon im zivilen genug durch zu kauen, da kann es in der BW nur noch unklarer sein, aber auch dafür noch mal ein herzliches Danke, dass Sie mich darüber aufklären...  ;)

Autor Tommie
 - 03. Mai 2015, 11:45:52
@ StUffz_Ruhrpott:

Ihre Ahnungslosigkeit erschreckt mich zu Tode! Sie haben sich mit dem Beruf (Soldat), den Sie ergreifen, schlicht und einfach nicht wirklich auseinander gesetzt! Denn sonst würden Sie wissen, dass Soldaten weder Krankenversicherung (Soldaten haben unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (UTV)!), noch Rentenversicherung (Berufssoldaten erhalten nach der aktiven Dienstzeit eine Pension!), noch Arbeitslosenversicherung bezahlen. Einzig die Pflegepflichtversicherung müssen Sie bei Dienstantritt nachweisen, eine Anwartschaft auf eine Private Krankenversicherung kann eventuell Sinn ergeben, wird aber immer wieder kontrovers diskutiert (Einfach mal die Forumssuche mit dem Begriff "Anwartschaft" füttern ;) !

Weiterhin sind Sie als 25-jähriger StUffz in der Besoldungsgruppe A6, Erfahrungsstufe 3 (Seit einem Alter von 24 Jahren und 3 Monaten!) anzusiedeln! Ihre aktuelle Brutto-Besoldung beträgt einschließlich Familien und Kinderzuschlag daher € 2.556,02 was bei Ihren gemachten Angaben dann einem Netto-Entgelt von € 2.391,94 entspricht!
Autor KlausP
 - 03. Mai 2015, 11:41:04
ZitatThema Krankenversicherung: Sind Frau und Kind mit in der Krankenversicherung drin oder wird das anders gehandhabt?

Als Soldat zahlen Sie keine Krankenversicherung, Sie erhalten kostenlose truppenärztliche Versorgung als Sachbezug. Wenn Ihre Frau nicht selber krankenversichert ist, müssen Sie sie und das Kind über die Beihilfe absichern. Näheres sollte die Suchfunktion ausspucken.

Als Soldat benötigen Sie auch keine Renten- oder Arbeitslosenversicherung, lediglich den Abschluss einer Pflegepflichtversicherung müssen Sie nachweisen.
Autor Ralf
 - 03. Mai 2015, 11:34:34
Ich find das immer "so geil", da unterschreibt man einen 8/12 Jahre dauernden "Arbeitsvertrag", ohne rudimentäre Dinge nachgefragt zu haben.
Ist nicht böse gemeint, du bist ja auch nicht alleine damit.

Hier gibt es Broschüren. Z.B. in der Fw-Broschüre steht was über KV, PV etc drin.
https://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK93Myc7MSioszUolS94tSisszkVL2kovzi5IxSoFCefkG2oyIAkfGkXA!!/
Autor StUffz_Ruhrpott
 - 03. Mai 2015, 11:15:54
Zitat von: ulli76 am 03. Mai 2015, 10:48:38
Nein, das kommt schon hin.

Hört sich doch schonmal nicht schlecht an ;D

Gehen wir nun die Pflichtbeiträge durch, die davon noch zu zahlen sind.

Unterkunft wird während der GA meines Wissens nach gestellt, danach ca. 100€ in der Stammeinheit, ist das so richtig? Wie siehts auf Lehrgängen aus?

Thema Krankenversicherung: Sind Frau und Kind mit in der Krankenversicherung drin oder wird das anders gehandhabt?
Andere Sozialversicherungen (Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung...) sind im zivilen im Bruttolohn inbegriffen und sollten doch demnach auch im Netto-Sold schon abgerechnet sein?

So viele Fragen, die mir grade durch den Kopf gehen...
Autor ulli76
 - 03. Mai 2015, 10:48:38
Nein, das kommt schon hin.
Autor StUffz_Ruhrpott
 - 03. Mai 2015, 10:39:47
ZitatIch gehe von Erfahrungsstufe 2 aus, aber ich kann mich auch irren. Da Sie schon mal Soldat waren, wird das so berechnet, als wären Sie nie ausgeschieden, von Ihrer zivilberuflichen Qualifikation mal ganz abgesehen.

Damit komm Ich loaut dem o.g. Rechner sogar auf 2331.14 €, was mir noch absonderlicher Erscheint. Vor allem in Anbetracht meines jetzigen Verdienstes...

Kommt das denn Erfahrungsgemäß überhaupt in diese Richtung oder vertue Ich mich ganz dicke?
Autor KlausP
 - 03. Mai 2015, 10:34:23
Ich gehe von Erfahrungsstufe 2 aus, aber ich kann mich auch irren. Da Sie schon mal Soldat waren, wird das so berechnet, als wären Sie nie ausgeschieden, von Ihrer zivilberuflichen Qualifikation mal ganz abgesehen.
Autor StUffz_Ruhrpott
 - 03. Mai 2015, 10:15:24
Zitat von: KlausP am 03. Mai 2015, 09:58:50
Ach watt! Manches kann so einfach sein ...  ::) ;)

Wohl wahr...


Allerdings bringt mich das nicht so viel weiter ;D

Nach meinem Kenntnisstand wäre Ich als StUffz in der Gruppe A6. Für meine Berechnung gehe Ich von Erfahrungsstufe 0 aus. Da Ich bis dahin verheiratet bin, Steuerklasse 3 mit 0,5 Kindern.
Zur Kirchensteuer: Zahlt man diese da, wo man wohnt oder wo man arbeitet? (Anmerkung: Zwischen Thüringen und NRW tut sich da nichts...)

Wenn Ich in NRW wohne und diese dort auch zahlen soll komme Ich im Netto auf 2270.17 €. Was sich für mich sehr viel anhört und mir schon fast als unrealistisch erscheint.

Als Rechner benutze Ich diesen hier: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2015
Autor KlausP
 - 03. Mai 2015, 09:58:50
ZitatDa steht tatsächlich StUffz

Ach watt! Manches kann so einfach sein ...  ::) ;)
Autor StUffz_Ruhrpott
 - 03. Mai 2015, 09:51:27
Zitat"Entlohnung"? Sie fangen aber nicht bei "Blohm und Voss, 3. Schicht" an, oder?  ;) Die Besoldung richtet sich immer nach dem Dienstgrad und der Erfahrungsstufe. Fürdie müsste man wissen, wie alt Sie sind.

Zum Tag der Einstellung wäre Ich 25 Jahre alt. Das mit den Erfahrungsstufen ist nämlich das nächste, was mich verwirrt.


ZitatSo sehe ich das auch, aber der Einstellungsdienstgrad sollte auch in Ihren Einstellungsunterlagen stehen.

Da steht tatsächlich StUffz ;D
Autor KlausP
 - 03. Mai 2015, 09:45:17
ZitatIch hab eine Ausbildung gemacht, welche für den Dienstposten nötig ist, müsste doch somit direkt als StUffz eingestellt werden, oder nicht?

So sehe ich das auch, aber der Einstellungsdienstgrad sollte auch in Ihren Einstellungsunterlagen stehen.

ZitatWie sieht es mit der Entlohnung während und nach der GA aus?

"Entlohnung"? Sie fangen aber nicht bei "Blohm und Voss, 3. Schicht" an, oder?  ;) Die Besoldung richtet sich immer nach dem Dienstgrad und der Erfahrungsstufe. Fürdie müsste man wissen, wie alt Sie sind.

ZitatZudem werde Ich  is dahin verheiratet sein und habe derzeit einen Sohn, was natürlich auch in die Berechnung mit einfließen wird, oder nicht?

Als Verheirateter steht Ihnen dann Familienzuschlag zu. Das sollte aber in jedem gängigen Besoldungsrechner berücksichtigt werden können.

ZitatZudem gab's im Netz eine Seite, die behauptet, während der GA wäre der Verdienst wesentlich geringer.

Die Dummen sterben eben nie aus - leider. Das ist vollkommener Humbug.
Autor StUffz_Ruhrpott
 - 03. Mai 2015, 09:27:13
Wunderschönen guten Tag, werte Kameraden :D
Nachdem Ich meine Eignungsfeststellung in Düsseldorf hatte und dort schon einen Dienstposten "aussuchen" durfte, geht's ab 01.10.2015 voraussichtlich nach Bückeburg zur GA für UA und FA.
Jetzt haben sich allerdings ein paar Fragen aufgetan, welche mir  noch nicht ausreichend beantwortet sich d. Viele Quellen sind einfach zu veraltet (teilweise 2007...).

Zur Einstellung: Ich War von 2010 bis 2012 FWDLer und bin als HG abgegangen. Jetzt steht mir ein Dienstposten als StUffz bevor und bin mir über den Dienstgrad nicht im klaren. Ich hab eine Ausbildung gemacht, welche für den Dienstposten nötig ist, müsste doch somit direkt als StUffz eingestellt werden, oder nicht?

Wie sieht es mit der Entlohnung während und nach der GA aus? Jeder Besoldungsrechner im Netz erzählt mir was anderes und die ungeklärte Frage wegen des Dienstgrad es macht es nicht einfacher. Zudem gab's im Netz eine Seite, die behauptet, während der GA wäre der Verdienst wesentlich geringer.

Zudem werde Ich  is dahin verheiratet sein und habe derzeit einen Sohn, was natürlich auch in die Berechnung mit einfließen wird, oder nicht?

Vielleicht hat jemand die die eine oder andere Antwort für mich parat und kann mir weiter helfen...

Vielen Dank und schönes Restwochenende :D