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Zusammenfassung

Autor SCPO
 - 04. Mai 2015, 00:18:25
Zitat von: wolverine am 03. Mai 2015, 23:54:37
Sie haben schon gelesen, dass mein Beitrag von 2013 war? Wenn sich die Praxis ändert, geändert hat, bitte schön. Jeder wie er mag.
Trotzdem kann es meiner Meinung nach nicht das Ziel sein, eine Armee von Ungedienten im Alter 45plus zu haben; Demographie her oder hin.

Es kann m.E. auch nicht das Ziel sein, einen Haufen von PUO-Neckermännern zu haben. Ich fand es in den 90ern auch schon nicht verständlich, warum Leute mit einer kaufmännischen Lehre als Navigationsobermaat eingestellt wurden. Aber es ist wie es ist und die Zeiten ändern sich.
Autor wolverine
 - 03. Mai 2015, 23:54:37
Sie haben schon gelesen, dass mein Beitrag von 2013 war? Wenn sich die Praxis ändert, geändert hat, bitte schön. Jeder wie er mag.
Trotzdem kann es meiner Meinung nach nicht das Ziel sein, eine Armee von Ungedienten im Alter 45plus zu haben; Demographie her oder hin.
Autor SCPO
 - 03. Mai 2015, 23:39:02
Zitat von: wolverine am 04. Juli 2013, 10:13:30
Ich glaube einen vergleichbaren Fall können Sie - außerhalb des Einsatzweiterverpflichtungsgesetzes - lange suchen.

Irgendwie verstehe ich diesen Satz nicht. Die BW wird in Zukunft Soldaten (wieder-)einstellen in einem Alter von dem wir bis vor kurzem noch gedacht haben, ja nee is klar. Stichwort demographischer Wandel. Wann siehe sich jetzt schonmal die Bewerberzahlen an und das Personalfehl an. Ich denke, dass wir in Zukunft etliche PUOs haben werden die mit 40+ eingestellt werden. Es werden jetzt schon Soldaten im DG StBtsm (vorher ungedient) bei der Marine eingestellt. Alles kann, nichts muss. 
Autor FschJgTommy
 - 03. Mai 2015, 23:06:45
Hallo!
Ich bin durch Zufall auf diesen Beitrag gestoßen!
Ich bin wohl in diesem Fall ein Exot! Kurz als Info:
Alter 45 Jahre
Einstellung am 01.10.15 als Obtsm
Wenn weitere Infos gewünscht sind, bitte melden!
Also ein Versuch ist es allemal wert!

Glück ab, der Tommy
Autor wolverine
 - 04. Juli 2013, 10:13:30
Ich glaube einen vergleichbaren Fall können Sie - außerhalb des Einsatzweiterverpflichtungsgesetzes - lange suchen.
Autor Abt.Fw
 - 04. Juli 2013, 09:34:33
Laut Karrierecenter wäre die Verpflichtungszeit das kleinste Problem. Fraglich ist sicherlich die Motivation der Bw gerade auf mich zu warten. Bei aller Arroganz kann ich mich da auch sehr gut einschätzen. Der Friedhof ist voll mit "unersetzbaren Personen"! Eine Übernahme als BS ist logischerweise auch mehr als unwahrscheinlich! Was mich interressiert, ist mehr eure Erfahrungen hinsichtlich bereits bekannter ähnlicher Fälle. Auch ist mir bekannt, dass ich körperlich und geistig auf "Herz und Nieren" geprüft würde. Wenn ich diese dann nicht erfülle, dann bin ich selbst Schuld. Eine Chance zur Bewährung wäre mir halt wichtig!
Autor KlausP
 - 04. Juli 2013, 09:25:40
ZitatKeine Ahnung, ob es überhaupt UmP-Stellen mit 25 Jahren Verpflichtungszeit gibt

Die Höchstverpflichtungszeit für alle SaZ sind 25 Jahre.

Zitat§ 40 Begründung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit
(1) Die Berufung in ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit ist längstens bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren zulässig, jedoch nicht über das 62. Lebensjahr hinaus

Quelle: § 40 SG von hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sg/BJNR001140956.html
Autor christoph1972
 - 04. Juli 2013, 09:18:12
Das Problem liegt auch an der notwendigen Verpflichtungszeit. Da die Vordienstzeiten mit berücksichtigt werden müssen, kommt man mit auf entspannte 25 Jahre Verpflichtungszeit. Keine Ahnung, ob es überhaupt UmP-Stellen mit 25 Jahren Verpflichtungszeit gibt, da Du dort personalwirtschaftlich geführt werden müsstest.

Bewerbungsverfahren ca. 6 bis 9 Monate + 43 Jahre, ca. 44 Jahre + 12 Jahre aktiver Dienst, durchbricht die Altersgrenze für BUO vom vollendeten 55 Lebensjahr.´

Die Altersgrenze ist ja aus gutem Grund auf 55 Jahre festgelegt.
Autor Ralf
 - 03. Juli 2013, 15:12:29
ZitatDa ich 43 Jahre bin habe ich gehört, das meine Einstellung auch durch das Finanzministerium geprüft werden müsste.
Richtig, der BMF hat da einen Vorbehalt gesetzt, gilt aber nicht nur für Soldaten.
Es müssten schon ziemlich gute Gründe vorliegen, dass du noch eingestellt wirst. Obs die gibt, weißt du nur, wenn du dich bewirbst.
Meiner Einschätzung nach sind die Chancen im unteren einstelligen Prozent (Promille??)-Bereich. Aber diese ist ja auch nicht maßgeblich.
Autor Abt.Fw
 - 03. Juli 2013, 14:29:18
Hallo Kameraden,

Ich würde gerne einmal ein paar Meinungen einholen in wie fern es Sinn macht über eine Wiedereinstellung nachzudenken.
Zu meiner Person: Ich bin ehem. SaZ12 mit dem Dstgr. HF d.R. Meine letzte Verwendung war als SanFw in einem BwK und liegt nun ca. 9 Jahre zurück. In der Zwischenzeit habe ich eine weitere Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf absolviert und den fachlich passenden Staatl. gepr. Betriebswirt gemacht. Vor der Bw-Zeit habe ich bereits einen technischen Beruf erlernt, in dem ich aber seit ca. 21 Jahren nicht mehr gearbeitet haben (hatte auch mit meiner Verwendung nichts zu tun) Vom Schulabschluss habe ich die Fachhochschulreife. Mein Alter ist wahrscheinlich der größte Knackpunkt: Da ich 43 Jahre bin habe ich gehört, das meine Einstellung auch durch das Finanzministerium geprüft werden müsste. Ich würde schließlich nicht billig sein für die Bw sein. Was das heißt kann ich am wenigsten abschätzen. Zu meiner jetzigen Tätigkeit kann ich nur sagen, dass ich als momentan Selbstständiger auch kein Sozialfall wäre! Was meinen Versetzungs- und Auslandseinsatzwille angeht, kann ich nur ein uneingeschränktes "Ja" sagen. Diese Einstellung hatte ich auch in meinen "ersten" 12 Jahren. Hat es übrigens irgendeine Bedeutung, dass ich nie einen Antrag auf Übernahme zum BS gestellt habe, obwohl mir dieser mehrmals nahe gelegt wurde (meine Beurteilungen waren i.P. immer ok?

Vorab schon mal "Danke" für die Antworten!