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Autor ulli76
 - 07. Mai 2015, 18:48:42
Die Weissheitszähne müssen nicht generell raus. Nur wenn absehbar ist, dass die ÄRger machen.
Autor DonFluppo
 - 07. Mai 2015, 18:25:42
ahh OK ich werd meinen Zahnarzt nächste Woche mal drauf ansetzten. Hab sowieso Kontolle nächste Woche. Dann weg damit und gut ist.... Der meinte lette mal er muss noch nicht könnte aber kommen das er raus muss.
Autor mailman
 - 07. Mai 2015, 18:19:38
Kommt vermutlich drauf an, wie sie "drinliegen"
Autor DonFluppo
 - 07. Mai 2015, 17:41:50
also Weisheitszähne müssen Raus oder wie verstehe ich das??
Autor ulli76
 - 07. Mai 2015, 10:39:52
Das bedeutet, dass die Zähne in einem Zustand sein müssen, dass in absehbarer Zeit keine Behandlung erforderlich wird.
Gerade bei der Marine kommt es immer wieder vor, dass das Zahnstatus für die Einstellung ok ist, für die Erteilung der BDF aber Unterlagen oder der Abschluss von Maßnahmen erforderlich ist (meist geht es um kleineren Karies und Weisheitszähne)
Autor DonFluppo
 - 07. Mai 2015, 09:54:12
Was bedeutet den Zahnstatus bzw was muss ich mir darunter vorstellen??
Autor ulli76
 - 07. Mai 2015, 09:15:58
im Wesentlichen Belastungs-EKG, augenärztliche Untersuchung (normaler Sehtest reicht nicht), Labor und Lungenfunktion. Der Rest ist gleich mit der Einstellungsuntersuchung/Musterung.
Und die Zähne müssen in Ordnung sein, deswegen ist wichtig, dass Unterlagen vom Zahnarzt mitgebracht werden. Wobei es eine Regelung gibt, dass Rekruten, wo es ausschließlich am Zahnstatus hängt, an der Schiffssicherungsausbildung incl. Atemschutz teilnehmen, aber nicht an Bord eingesetzt werden dürfen.
Autor DonFluppo
 - 07. Mai 2015, 07:20:09
Nur so interessenhalber, was gibt es den für spezielle sachen für die BDV??
Autor ulli76
 - 06. Mai 2015, 18:44:49
Ich weiss nicht, was aus ihr geworden ist.
Aber die Grundausbildung nicht zu bestehen, hat gerade für einen SanOA keine weiteren Konsequenzen.
Autor Saloice
 - 06. Mai 2015, 18:31:47
Zitat von: mailman am 06. Mai 2015, 18:24:51
ZitatBei der SanOA wurde im Rahmen der Einstellungsuntersuchung ein Belastungs-EKG geschrieben, weil sie seit der Musterung ordentlich an Gewicht zugelegt hatte und es Zweifel gab, dass sie den Belastungen der Grundausbildung gewachsen ist.
Den Test hat sie nicht bestanden und sie wurde entlassen. Dagegen hat sie sich beschwert, Recht bekommen und der Truppenarzt ein´s auf den Deckel. (und nein, das war nicht ich)

Wenn sie Recht bekommen hat, ging ich davon aus dass sie sich wieder beworben hat/erneut eingestellt wurde wie bei den 5en.
Autor mailman
 - 06. Mai 2015, 18:24:51
ZitatBei der SanOA wurde im Rahmen der Einstellungsuntersuchung ein Belastungs-EKG geschrieben, weil sie seit der Musterung ordentlich an Gewicht zugelegt hatte und es Zweifel gab, dass sie den Belastungen der Grundausbildung gewachsen ist.
Den Test hat sie nicht bestanden und sie wurde entlassen. Dagegen hat sie sich beschwert, Recht bekommen und der Truppenarzt ein´s auf den Deckel. (und nein, das war nicht ich)
Autor Saloice
 - 06. Mai 2015, 18:20:48
HUST  :o ::)

Äh.... Ich glaube ich geh heute früher schlafen.

Was ich wissen wollte: Ob der Arzt recht behalten hat?
Autor mailman
 - 06. Mai 2015, 18:13:45
ZitatHat sie die Grundausbildung dann bestanden?

Wenn es noch so ist wie früher, dann kann man die nicht, nicht bestehen ;)
Autor Saloice
 - 06. Mai 2015, 17:58:44
Hat sie die Grundausbildung dann bestanden?

Ich denke ihre Absichten waren wohl eher ein kostenloses Studium abzugreifen als wirklich der BW zu dienen. Mit Übergewicht wird das ja wohl nichts...
Autor Ralf
 - 06. Mai 2015, 17:56:44
Hätteste aber sein können  ;D