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Zitat von: Tommie am 05. Juni 2015, 12:56:36
Dafür könnte man den "Eindringling" belangen!
Zitat von: Spiritus am 05. Juni 2015, 09:23:30"Das Eindringen eines Soldaten in die Ehe eines Kameraden erfüllt regelmäßig den Tatbestand eines Dienstvergehens und hat auch unter Berücksichtigung einer Wandlung der gesellschaftlichen Anschauungen und moralischen Grundsätze nach wie vor erhebliches disziplinarisches Gewicht." sagt dazu das Bundesverwaltungsgericht.
Zitat von: ulli76 am 05. Juni 2015, 12:17:48
Macht sich ein Soldat aktiv an die Frau seines Kameraden ran, ist das nicht gerade förderlich für den Frieden in der Einheit. Bring dann noch den Umgang mit Schusswaffen oder Einsatzszenarien mit rein und schon haste das Drama.
Zitat von: Tommie am 05. Juni 2015, 09:48:56
@ Spiritus:
Lesen bildet und wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Zitat von: Gehörnter am 08. Mai 2015, 15:41:31Die Frau eines Bekannten ist seit Mitte letzten Jahres bei der Bundeswehr.
Zitat von: Gehörnter am 08. Mai 2015, 15:41:31Nun hat sie ihn mit einem anderen Soldaten betrogen.
Zitat von: Marmal am 05. Juni 2015, 09:10:10
Ist es tatsächlich ein Dienstvergehen mit der Frau eines anderen Soldaten zu schlafen?
Zitat von: justice005 am 08. Mai 2015, 16:41:49
Die Frau hat kein Dienstvergehen begangen. Wenn überhaupt, dann hat der andere Soldat ein Dienstvergehen begangen, sofern er wusste, dass die Frau mit einem anderen Soldaten verheiratet ist.
Diese Fälle werden immer individuell am besonderen Einzelfall bewertet.
ZitatNun hat sie ihn mit einem anderen Soldaten betrogen. Ist das so in Ordnung?
ZitatKann das für die beiden Ehebrecher konsequenzen haben?