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Autor Cally
 - 05. Juni 2015, 17:09:29
Ist der Bekannte ebenfalls Soldat: Geht nicht in Ordnung. Wenn nicht, ist es ok. Keiner von beiden hat einen anderen Soldaten geschädigt.
Autor benny86
 - 05. Juni 2015, 15:13:52
Zitat von: Tommie am 05. Juni 2015, 12:56:36
Dafür könnte man den "Eindringling" belangen!

Den "Eindringling" bestrafen fände ich jetzt schon ziemlich hart!

Sorry, es ist spät und ich brauche Wochenende. :)
Autor Tommie
 - 05. Juni 2015, 12:56:36
Zitat von: Spiritus am 05. Juni 2015, 09:23:30"Das Eindringen eines Soldaten in die Ehe eines Kameraden erfüllt regelmäßig den Tatbestand eines Dienstvergehens und hat auch unter Berücksichtigung einer Wandlung der gesellschaftlichen Anschauungen und moralischen Grundsätze nach wie vor erhebliches disziplinarisches Gewicht."  sagt dazu das Bundesverwaltungsgericht.

Wenn der erste Schritt zum außerehelichen Beischlaf von besagtem Kameraden ausgegangen ist, wäre es theoretisch ein eindringen in die Ehe eines Kameraden, in diesem Falle in die Ehe der Frau des Gehörnten. Dafür könnte man den "Eindringling" belangen! In der Praxis wird das wohl eher nicht zum tragen kommen, da es schlicht und ergreifend nicht zu beweisen wäre! Die beiden Turteltäubchen werden der Teufel tun, sich hier einzulassen und der "Geschädigte", also der "Gehörnte", ist Zivilist! Somit wird das Ding ausgehen wie das Hornberger Schießen ...
Autor badger
 - 05. Juni 2015, 12:33:48
Zitat von: ulli76 am 05. Juni 2015, 12:17:48
Macht sich ein Soldat aktiv an die Frau seines Kameraden ran, ist das nicht gerade förderlich für den Frieden in der Einheit. Bring dann noch den Umgang mit Schusswaffen oder Einsatzszenarien mit rein und schon haste das Drama.

Den Stand habe ich auch. In diesem Fall ist der Gehörnte allerdings Zivilist, und die verheiratete Soldatin hatte eine einvernehmliche Affäre/One-Night-Stand/wie man es auch nennen will mit einem anderen Soldaten. Der Gehörnte hingegen ist kein Soldat.

Wenn ich Tommie richtig verstehe wird nun behauptet, dass der Soldat belangt werden kann, weil er sich aktiv in die Ehe der Soldatin/Kameradin eingemischt hat. Die ist allerdings doch ebenso an der ganzen Sache beteiligt, wie auch der Soldat. Dadurch, dass der "Gehörnte" zivilist ist, sehe ich eigentlich keine dienstliche Relevanz.
Autor ulli76
 - 05. Juni 2015, 12:17:48
Ja, das ist relevant. Dazu muss man sich vor Augen halten, warum die Bundeswehr sich überhaupt um die Privatangelegenheiten ihrer Soldaten interessiert.

Macht sich ein Soldat aktiv an die Frau seines Kameraden ran, ist das nicht gerade förderlich für den Frieden in der Einheit. Bring dann noch den Umgang mit Schusswaffen oder Einsatzszenarien mit rein und schon haste das Drama.

Da in diesem Fall der Gehörnte kein Soldat ist, gibt es auch keinen Unfrieden in der Einheit. Von demher interessiert es die Bundeswehr nicht, was die beiden Soldaten treiben.

Autor Tommie
 - 05. Juni 2015, 12:14:33
Es könnte relevant sein, wenn der Kamerad, mit dem die Ehefrau ihren Mann betrogen hat, aktiv in die Ehe einer Kameradin eingedrungen ist. Dann könnte man ihn dafür dienstlich belangen, was dem gehörnten Ehemann allerdings auch nicht wirklich weiter hilft ;) ! Hat hingegen die verheiratete Soldatin z. B. einen unverheirateten Kameraden vernascht, wird da wohl eher nicht passieren.
Autor badger
 - 05. Juni 2015, 12:11:48
Ist das denn tatsächlich relevant, wenn der Betrogene/Geschädigte in diesem Fall Zivilist ist?
Autor Tommie
 - 05. Juni 2015, 12:02:53
Der "Bekannte" ist für mich derjenige, der sich selbst den "Gehörnten" nennt! Er spricht halt nur von sich in der dritten Person, weil er sich schämt für diese Sache. Ok, wäre mir auch peinlich ;) !

Also, er ist Ehemann einer Soldatin, die ihn mit einem anderen Soldaten betrogen hat! Richtig? Nun stellt sich die Frage, ob man den anderen Soldaten dafür belangen kann. Dazu müsste man allerdings wissen, ob dieser andere Soldat aktiv in die Ehe der Kameradin eingedrungen ist, oder aber von ihr sozusagen "vernascht" wurde! Vorher ist alles Spekulatius ;) !
Autor Spiritus
 - 05. Juni 2015, 10:55:54
Zitat von: Tommie am 05. Juni 2015, 09:48:56
@ Spiritus:

Lesen bildet und wer lesen kann ist klar im Vorteil ;D !

Na dann bitte ich um Aufklärung. ;D  Meine Sicht der Dinge ist folgende:
Frau ist Soldat und hat außerehelichen Kontakt mit einem weiteren Soldaten. "Anderer Soldat" bedeutet nicht, dass der "Bekannte" es auch ist, sondern die Frau. Es wurde ja extra nach der Konstellation mit einem Zivilisten gefragt. 
Autor Tommie
 - 05. Juni 2015, 09:48:56
Zitat von: Gehörnter am 08. Mai 2015, 15:41:31Die Frau eines Bekannten ist seit Mitte letzten Jahres bei der Bundeswehr.

Ja nee, is klar ;D ! Und Sie nennen sich "Gehörnter" :D ? Was glauben Sie eigentlich, auf welcher Wassersuppe wir daher gesurft kommen?


Zitat von: Gehörnter am 08. Mai 2015, 15:41:31Nun hat sie ihn mit einem anderen Soldaten betrogen.


@ Spiritus:

Lesen bildet und wer lesen kann ist klar im Vorteil ;D !
Autor Spiritus
 - 05. Juni 2015, 09:23:30
Zitat von: Marmal am 05. Juni 2015, 09:10:10
Ist es tatsächlich ein Dienstvergehen mit der Frau eines anderen Soldaten zu schlafen?

"Das Eindringen eines Soldaten in die Ehe eines Kameraden erfüllt regelmäßig den Tatbestand eines Dienstvergehens und hat auch unter Berücksichtigung einer Wandlung der gesellschaftlichen Anschauungen und moralischen Grundsätze nach wie vor erhebliches disziplinarisches Gewicht."  sagt dazu das Bundesverwaltungsgericht.

Da in der hier vorliegenden Konstellation der "Bekannte" offensichtlich Zivilist ist, haben wir aber keine Ehe eines Kameraden in die eingedrungen wird und daher auch kein Dienstvergehen.
Autor Marmal
 - 05. Juni 2015, 09:10:10
Zitat von: justice005 am 08. Mai 2015, 16:41:49
Die Frau hat kein Dienstvergehen begangen. Wenn überhaupt, dann hat der andere Soldat ein Dienstvergehen begangen, sofern er wusste, dass die Frau mit einem anderen Soldaten verheiratet ist.

Diese Fälle werden immer individuell am besonderen Einzelfall bewertet.

Ist es tatsächlich ein Dienstvergehen mit der Frau eines anderen Soldaten zu schlafen?
Autor justice005
 - 08. Mai 2015, 16:41:49
Die Frau hat kein Dienstvergehen begangen. Wenn überhaupt, dann hat der andere Soldat ein Dienstvergehen begangen, sofern er wusste, dass die Frau mit einem anderen Soldaten verheiratet ist.

Diese Fälle werden immer individuell am besonderen Einzelfall bewertet.

Autor F_K
 - 08. Mai 2015, 15:48:51
ZitatNun hat sie ihn mit einem anderen Soldaten betrogen. Ist das so in Ordnung?

Hier stellt sich die Frage nach den moralischen Grundlagen - kann man sicherlich diskutieren.

ZitatKann das für die beiden Ehebrecher konsequenzen haben?

Klar - z. B. "Scheidung" und "Ärger" - aber nach den derzeit vorliegenden Informationen ist dies nicht dienstrechtlich relevant.
Autor Jens79
 - 08. Mai 2015, 15:46:53