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Autor wolverine
 - 14. Mai 2015, 10:45:54
Warum soll man denn fünf Tage vor der Entlassung keine Wache mehr machen? Wenn es jetzt zwei oder drei Tage wären. Aber so? Man macht den Dienst und geht zum Arzt und zur Auskleidung und arbeitet den Laufzettel ab. Das ist doch gar kein Problem?! In der Zeit ist sogar noch wachfrei drin.
Autor baumtalent
 - 14. Mai 2015, 10:39:41
Wieso kann denn niemand anderes ihren Dienst übernehmen?
sowas macht man doch als Kamerad wenn man weiß jemand verlässt die Bundeswehr, ich habe auch in Juli mein DZE - .. Eingeteilt wurde ich zu nichts aufgrund des DZE bzw. ansonsten wäre auch ein Tausch möglich.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 13. Mai 2015, 19:25:03
Ich denke, dass die meisten Einheiten die Jahre über einen dafür günstigen Zeitpunkt gefunden haben, sowohl für den Dienstbetrieb in der Einheit, als auch für den ausscheidenden Soldaten.
Autor ulli76
 - 13. Mai 2015, 13:38:13
Gegen einen Dienst kurz vor DZE spricht eigentlich nur eine davor liegende Auskleidung.
Autor wolverine
 - 13. Mai 2015, 10:02:34
Zitat von: bayern bazi am 13. Mai 2015, 08:06:19
so wie ich das lese wurde er um den DZA bzw den Ausgleich gebracht weil er nicht mehr berechent und mit der nächsten Gehaltsabrechnung bearbeitet werden konnte
Was völliger Quatsch ist; dann hätte er halt eine Nachzahlung bekommen. Wenn der Anspruch besteht, bekommt man auch Geld. Um das vom Bund nicht zu bekommen muss man sich schon anstrengen.
Autor miguhamburg1
 - 13. Mai 2015, 10:02:07
Es gab noch nie eine Vorschrift oder Weisung, dass Soldaten ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr zu FvW/Wachdiensten etc. eingeteiltwerden dürften. Die Einheit hat nur schlicht die Voraussetzungen zu schaffen, dass damit einhergehende Dienstausgleiche stattfinden.
Autor bayern bazi
 - 13. Mai 2015, 08:06:19
so wie ich das lese wurde er um den DZA bzw den Ausgleich gebracht weil er nicht mehr berechent und mit der nächsten Gehaltsabrechnung bearbeitet werden konnte
Autor Ralf
 - 13. Mai 2015, 05:44:05
Welche Bezüge wurden nicht gezahlt?
Autor Verteidiger
 - 12. Mai 2015, 20:33:21
Welche Laus ist Ihnen denn über die Leber gelaufen?
Was genau wollen Sie jetzt von uns höhren?
Wir können nichts dafür, dass die Bezüge nicht gezahlt wurden. Kann mir das auch nicht vorstellen, denn zu not gibt es den Klageweg.
Autor Bald ist es vorbei ;)
 - 12. Mai 2015, 19:59:12
Habe nichts gegen den Dienst gesagt !!!!!!!!!!!!!!
Bin einer der wenigen die auch voll noch am Dienst teilnehmen ohne zu murren!

Es geht mir nur darum das ich vor Jahren etwas gelesen habe und wollte wissen ob es noch eine Anweisung diesbezüglich gibt!

Vertrete immer noch den Standpunkt ,, am Anfang stand die Berufswahl , und diese sollte eine Berufung sein "
Aber da dies nicht mein erstes DZE ist und ich beim letzten Mal schon ,, um DA oder Geld gebracht worden bin da dies nicht mehr bearbeitet werden konnte ( angeblich ) . War meine Frage ob es Anweisungen oder Vorschriften diesbezüglich gibt.
Und zur Anmerkung : ich bin gerne SOLDAT, und habe mich nie gescheut vor Diensten . Ob am WE oder an Feiertagen. Habe ingesamt 306 Einsatztage aus verschiedenen Einsätzen.
Ps: Beschwerde und Eingabe haben bezüglich des letzten DZE nichts gebracht
Autor Ralf
 - 12. Mai 2015, 19:38:30
Ich habe diese "Umfrage" mal entfernt.

Und du bekommst ja Dienstbezüge bis zum letzten Tag auch in voller Höhe. Du solltest/kannst dann den Dienstzeitausgleich auch mit einplanen.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 12. Mai 2015, 19:29:02
Was soll diese Abstimmung? Du bist bis zum DZE vollwertiger Soldat mit allen Rechten und Pflichten, auch was die Ableistung von Sonderdiensten anbelangt. Die Einheit wird bei der Diensteinteilung schon die zum Ende der Dienstzeit notwendigen Verrichtungen berücksichtigt haben. Zu Zeiten der Wehrpflicht gab es mancherorts die "Tradition", das die Ausscheider die letzten zwei Monate keine Dienste mehr machte und die "Füxe" vorschickten, aber diese Zeiten sind seit vielen Jahren Geschichte...
Hast du gedacht, dass du die letzten zwei Wochen in Zivil Dienst versiehst? Auskleidung und Untersuchung, Formalitäten sind an einem Tag erledigt, bes. bei bereits in Vollzeit BFD (sofern noch zutreffend) befindlichen Kameraden.
Autor Bald ist es vorbei ;)
 - 12. Mai 2015, 19:04:55
Moin, bin neu hier also Bitte ich Formfehler zu verzeihen;)

Ich habe am 30.06.15 DZE und soll am 24.06 auf den 25.06.15 den Dienst als Wachhabender antreten.
Meine vor ein paar Jahren mal gelesen zu haben das dies nicht mehr möglich sein soll.
Hatte mich auch schon mit älteren und erfahrenden Kameraden und Dienstgraden unterhalten und habe gemischte Antworten bekommen. Leider weiß ich nicht mehr in welcher Vorschrift ich dies bezüglich was gelesen habe.
Vielleicht kann mir ja jemand hier weiterhelfen.