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Autor schlammtreiber
 - 12. April 2006, 08:16:00
Zitat von: F_K am 11. April 2006, 19:24:29
@ Wolverine:
Die "Kunst" in der Vereinfachung ist es, nur so weit zu Vereinfachen, das es nicht FALSCH wird.

Also ich finde das drückst Du jetzt aber grob vereinfacht aus  ;D
Autor Timid
 - 11. April 2006, 19:27:46
Zitat von: F_K am 11. April 2006, 19:24:29Hallo Timid,

in einem Alarmkalender steht drin, was bei entsprechender Alarmierung zu tun ist.
Ein kleines Beispiel: Es gibt die Alarmierungsstufen der Wache (Biederbick Erlaß), die "Stufen" sind natürlich pro Liegenschaft umzusetzen, sowas findet sich dann im Alarmkalender ...

Aha. Danke. Die liegen dann auf Verbandsebene vor, oder noch höher? (Regiment/Brigade)
Autor F_K
 - 11. April 2006, 19:24:29
Hallo Timid,

in einem Alarmkalender steht drin, was bei entsprechender Alarmierung zu tun ist.
Ein kleines Beispiel: Es gibt die Alarmierungsstufen der Wache (Biederbick Erlaß), die "Stufen" sind natürlich pro Liegenschaft umzusetzen, sowas findet sich dann im Alarmkalender ...

@ Wolverine:
Die "Kunst" in der Vereinfachung ist es, nur so weit zu Vereinfachen, das es nicht FALSCH wird.

Beispiel:
Ein Mob-Beorderte Reservist (es gibt verschiedene Beorderungsarten) hat einen TrT, dem er zugeordnet ist: Der MobTrT. Dieser MobTrT ist für die Ausbildung und Einberufung der Reservisten zuständig.
(Die Personalführung erfolgt bei Offzen dann ggf. bei P ...).

Mit diesem MobTrT sollten alle Wehrübungen abgesprochen werden

(Erkannt? Alarmkalender ist kein Thema bei der Frage)
Autor wolverine
 - 11. April 2006, 18:42:44
Ich weiss, was in einem Alarmkalender steht, da ich auch einmal im FGG 3 gedient und geübt habe. Jedoch erschien mir meine Darstellung als vernünftiges Mittel zwischen Verständlichkeit (für Laien und junge Gediente) und Dienstgeheimnis.
Meine derzeitige Mob-Dst ist auch nicht na sondern ein Führungskommando - da geht einiges leichter!
Autor Timid
 - 11. April 2006, 18:33:20
Zitat von: F_K am 11. April 2006, 17:48:59(Details sind der entsprechenden VS-NfD Vorschrift zu entnehmen ... ich habe diese nicht nur gelesen, sondern mal einen Alarmkalender GESCHRIEBEN, habe also ne grobe Vorstellung davon, was da drinsteht und was nicht  8)  )

Dann sei doch so nett, und gibt mal eine grobe Übersicht, was in so einem Alarmkalender drinsteht  :)  Soweit, wie es die entsprechende Vorschrift zulässt.
Autor F_K
 - 11. April 2006, 17:48:59
Hallo Wolverine und Alle:

Nur damit diese Behauptung nicht so falsch "stehenbleibt":

Die "kalenderführende Dienststelle" führt einen Alarmkalender, soweit, sogut.
In einem Alarmkalender wird NICHT festgelegt, wann ein Reservist eingezogen wird.
(insbesondere ist Rekonstitution eh kein Thema mehr für Alarmkalender ...)

Insbesondere bei den na TrT werden KEINE Alarmkalender geführt.
Nichtsdestsotrotz ist dieser na TrT für die Ausbildung seiner Reservisten zuständig.

(Details sind der entsprechenden VS-NfD Vorschrift zu entnehmen ... ich habe diese nicht nur gelesen, sondern mal einen Alarmkalender GESCHRIEBEN, habe also ne grobe Vorstellung davon, was da drinsteht und was nicht  8)  )
Autor wolverine
 - 07. April 2006, 08:40:28
Die Dienststelle, die den Alarmkalender führt und in diesem festlegt, bei welchem Ereignis und in welcher Zeitfolge der Reservist eingezogen wird.
Diese Dienststelle ist grundsätzlich für die Ausbildung "ihrer" Reservisten verantwortlich, damit die Reserve den erforderlichen Ausbildungsstand im Einsatzfall hat. Und Wehrübungen dienen im Grundsatz der Ausbildung und dem "in Übung halten".
Autor Dennis812
 - 06. April 2006, 18:18:33
was ist denn unter kalenderführender Dienststelle zu verstehen? Quasi ne "Stammeinheit" als Resi????
Autor wolverine
 - 06. April 2006, 17:41:43
Ich stimme in der Regel zu Jahresbeginn meine Wehrübung mit dem S1Offz Pers/Mob meiner Kalenderführenden Dienststelle ab, gewähre dem Arbeitgeber Einsicht und Einspruchsmöglichkeit und gebe danach dem Mob-Verband "grünes Licht" für die Einplanung. Dann erhalte ich zeitgerecht meinen E-Bescheid und bisher hat das alles immer sehr ordentlich geklappt!
Autor Dennis812
 - 30. März 2006, 18:00:00
ok, danke
Autor snitch
 - 29. März 2006, 23:27:18
Die Wahrscheinlichkeit, dass du als OG d. R. gegen deinen Willen eine WÜ ableisten musst, geht gegen NULL!
Ohne eigenes Engagement wirst du nach heutigem Stand nie wieder was von der BW hören.

Gruß
Autor Dennis812
 - 29. März 2006, 17:50:01
Hallo,

da ich in 2 Tage OG d.R. bin/werde, möchte ich hier noch eine wichtige Frage geklärt wissen:

Wenn man zu WÜs aufschlägt/aufschlagen muss; kann man diese planen oder schreibt das PersAmt oder wenn wer anders, dann mich bitte korrigieren, "Sie treten dannunddann und soundsolange ihre WÜ an"????

Ist insbesondere ja auch im Hinblick auf Studium etc wichtig, weil es ja definitiv Zeiten gibt, wo man nicht einfach mal fehlen kann etc.

Vielen Dank für hoffentlich aufschlussreiche Infos.


Dennis


Ach ja, nochwas: Gibt eines eine bestimmte Sollzahl an die Tagen die man pro Jahr absolvieren muss??? Das kennzeichnet doch in der Praxis sicher den Unterschied zwischen "normalen" und "aktiven" Reservisten?!