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Autor M400
 - 19. Dezember 2019, 20:20:28
Danke für die schnelle Antwort
Autor LwPersFw
 - 19. Dezember 2019, 20:00:19
Zitat von: Tommie am 20. Mai 2015, 11:09:12
Wenn jemand eine anerkannte Wohnung hat, so muss er die "neue" Wohnung nach Umzug nicht noch einmal anerkennen lassen, sondern lediglich in seiner Einheit mit einer beglaubigten Kopie der Meldebescheinigung seinen Umzug melden!

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.

Nach einem Umzug muss von Ledigen die Anerkennung der neuen Wohnung immer (heute) beim BAPersBw beantragt werden.

Dies tut nicht der Pers ! Dieser erfasst nur den Umzug !
Und er darf auch nicht die neue Wohnung als berücksichtigt eingeben, solange er nicht das entsprechende Bestätigungsformular vom BAPersBw vorliegen hat ( bzw. den Abrechnungsstellen für Umzüge > siehe Ausnahme )

Einzige Ausnahme:

Der Umzug erfolgte unter Nutzung der UKV.
Dann vollziehen die Abrechnungsstellen (Inlandsumzüge: Landsberg) die Anerkennung von Amts wegen.

Zitat von: M400 am 19. Dezember 2019, 19:00:44

Guten Tag
kann mir jemand sagen, ob das immer noch so ist?
Wenn ja wo steht das?

Hatte nämlich eine anerkannte Wohnung und bin dann innerhalb des Ortes umgezogen(2017) und dann mittlerweile (2018) in ein Haus im selben Ort.
Beide male habe ich das gemeldet, mit Meldebestätigung und Miet sowie Kaufvertrag.
Jetzt soll aber angeblich seit 2017 keine anerkannte Wohnung mehr vorliegen.


Beantragen Sie umgehend formal die Anerkennung beim BAPersBw... über Ihren Pers.
Autor M400
 - 19. Dezember 2019, 19:00:44
Zitat von: robber am 03. Dezember 2015, 16:09:57
Kann dies nur bestätigen: Da der Umzug innerhalb der gleichen Stadt erfolgte, war alles kein Problem.

Guten Tag
kann mir jemand sagen, ob das immer noch so ist?
Wenn ja wo steht das?

Hatte nämlich eine anerkannte Wohnung und bin dann innerhalb des Ortes umgezogen(2017) und dann mittlerweile (2018) in ein Haus im selben Ort.
Beide male habe ich das gemeldet, mit Meldebestätigung und Miet sowie Kaufvertrag.
Jetzt soll aber angeblich seit 2017 keine anerkannte Wohnung mehr vorliegen.

Autor robber
 - 03. Dezember 2015, 16:09:57
Kann dies nur bestätigen: Da der Umzug innerhalb der gleichen Stadt erfolgte, war alles kein Problem.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Autor Tommie
 - 20. Mai 2015, 11:09:12
Wenn jemand eine anerkannte Wohnung hat, so muss er die "neue" Wohnung nach Umzug nicht noch einmal anerkennen lassen, sondern lediglich in seiner Einheit mit einer beglaubigten Kopie der Meldebescheinigung seinen Umzug melden! Und Umzüge im gleichen Ort bzw. in der gleichen Stadt sind sowieso kein Thema.

Wenn jemand zum Beispiel Trennungsgeld bekommt und bisher eine anerkannte Wohnung in München hat, jetzt nach Augsburg umzieht und in Ulm dient, ist das auch mit dem Trennungsgeld kein Problem. Zieht er aus der anerkannten Wohnung in Augsburg weiter weg, z. B. nach München, könnte es zum Problem werden ;) !
Autor robber
 - 20. Mai 2015, 11:08:55
Werde heute nochmal bei den Refues/Reisemanagement rumschauen.
Werde hier dann berichten.
Danke schonmal
Autor Ralf
 - 20. Mai 2015, 11:06:20
Ich würde erst einmal den Antrag stellen auf Anerkennung. Bringt ja nichts, sich jetzt verrückt zu machen.
Autor SGBunny
 - 20. Mai 2015, 11:03:53
Wie?
*Hier* ist niemand für die Anerkennung zuständig.
Und für fundierten Rat sind glaube ich deutlich mehr Informationen notwendig.
Entfernungen Wohnung/Dienstort etc.

Gruss
Bunny
Autor robber
 - 20. Mai 2015, 10:57:59
Guten Morgen liebe Forumsmitglieder,
bei mir ergibt sich grad folgende Problematik:
Ich hatte seit mehreren Jahren eine anerkannte Wohnung.
Ich bin von meiner Stammeinheit zu meinem aktuellen Standort kommandiert (Dauer ca. 2 Jahre, die bald enden).
Nun bin ich letztes Jahr eine Straße weiter gezogen (gleiche Gemeinde etc.) nachdem ich mündliche bestätigt bekommen habe, dass es keine Probleme mit der Anerkennung gibt.
Nun habe ich heute erfahren, dass es wohl doch nicht so einfach ist mit dem Anerkennen ist.....
Können sie mir weiterhelfen?
MkG
robbber