ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Tommie am 20. Mai 2015, 11:09:12
Wenn jemand eine anerkannte Wohnung hat, so muss er die "neue" Wohnung nach Umzug nicht noch einmal anerkennen lassen, sondern lediglich in seiner Einheit mit einer beglaubigten Kopie der Meldebescheinigung seinen Umzug melden!
Zitat von: M400 am 19. Dezember 2019, 19:00:44
Guten Tag
kann mir jemand sagen, ob das immer noch so ist?
Wenn ja wo steht das?
Hatte nämlich eine anerkannte Wohnung und bin dann innerhalb des Ortes umgezogen(2017) und dann mittlerweile (2018) in ein Haus im selben Ort.
Beide male habe ich das gemeldet, mit Meldebestätigung und Miet sowie Kaufvertrag.
Jetzt soll aber angeblich seit 2017 keine anerkannte Wohnung mehr vorliegen.
Zitat von: robber am 03. Dezember 2015, 16:09:57
Kann dies nur bestätigen: Da der Umzug innerhalb der gleichen Stadt erfolgte, war alles kein Problem.
Guten Tag
kann mir jemand sagen, ob das immer noch so ist?
Wenn ja wo steht das?
Hatte nämlich eine anerkannte Wohnung und bin dann innerhalb des Ortes umgezogen(2017) und dann mittlerweile (2018) in ein Haus im selben Ort.
Beide male habe ich das gemeldet, mit Meldebestätigung und Miet sowie Kaufvertrag.
Jetzt soll aber angeblich seit 2017 keine anerkannte Wohnung mehr vorliegen.