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Zitat von: Cally am 31. März 2015, 11:24:26
Also noch einmal eben zusammenfassend: Leute, die durch eine berufliche Qualifikation die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erwerben, können sich bereits vor der Bewerbung als OA persönlich an einer der beiden Universitäten der Bundeswehr vorstellen und sich ihre Eignung bescheinigen lassen?
Im Kehrschluss stellt sich mir dann die Frage, inwieweit die Beurteilung der Universität sich auf das Prüfverfahren im Assessmentcenter auswirkt. Während des CAT Tests wird doch unter anderem die Studieneignung geprüft. Dieser Test wäre, meiner Meinung nach, ziemlich überflüssig, wenn die Universität bereits bestätigt hat, dass der Bewerber für Studiengang X geeignet ist.
Mich interessiert dieses Thema sehr, weil ich mich am Ende des Jahres gerne selber als OA bewerben würde, jedoch mit einem Fachwirttitel.
Zitat(1) Die Feststellung der Studieneignung zum fachgebundenen Hochschulzugang für den in Art. 45 Abs. 2 Satz 1 BayHSchG genannten Personenkreis erfolgt an der Universität der Bundeswehr München durch ein Probestudium.§ 2
Zulassung von qualifizierten
Berufstätigen
Zitat von: Gast 26.03 am 27. März 2015, 17:04:08
Deshalb kann ich nur empfehlen direkt den Kontakt zu den Universitäten zu suchen. Nach erfolgreicher Prüfung der Abschlüsse und eines Beratungsgespräches bekommt man dann eine Zulassung. Diese kann einfach dem Wehrdienstberater oder wem auch immer vorgelegt werden.
Zitat von: Der Reservist am 27. März 2015, 16:33:44Zitat von: Wüstensand am 27. März 2015, 07:18:17
Du wirst zwar als OG OA wieder eingestellt, aber trotzdem mit deinem OA Jahrgang zusammen befördert.
Kurze Frage: Wird/Kann denn der Kamerad in der Zeit, in der die anderen zum (Ober)Gefreiten beördert werden, zumindest zum Hauptgefreiten befördert werden, bevor er mit allen anderen zum Fahnenjunker befördert wird?