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Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 28. Mai 2015, 13:20:28
Hättest du das mal gleich so von Anfang an geschildert, hätten wir uns ne Menge Rätselraten sparen können.
In deinem Fall hat eine bereits diagnostizierte Erkrankung/Fehlbildung zur Ausmusterung geführt und nicht "Ich hatte keinen Bock auf Wehrdienst, also hab ich was von Rückenschmerzen erzählt"
Autor Tommie
 - 28. Mai 2015, 12:34:20
Zitat von: F_K am 28. Mai 2015, 12:15:40Welcher Arzt soll jetzt schon wieder was falsch gemacht haben?

@ F_K:

So wie ich das verstanden habe, beschwert er sich über die doch recht lapidare Würdigung seiner Krankheit und eine mangelhafte Aufklärung darüber durch den Arzt, der die Diagnose gestellt hatte!

@ Borsal:

Was Ihnen hier recht deutlich vor Augen geführt wurde, ist der Unterschied zwischen den Folgen bzw. Auswirkungen einer Krankheit auf das Zivilleben und auf die Bundeswehr! Im Zivilleben hört man schon mal ein "Da müssen Sie halt damit leben!", während bei der Bundeswehr die Kosten, die bei einer eventuellen Übernahme als Berufssoldat, die ja ab Feldwebel möglich wäre, auf den Dienstherrn zu kommen könnten, berücksichtigt werden. Dadurch ergibt sich dann schon mal eine andere Bewertung der Lage, wie Sie jetzt am eigenen Leib erfahren haben. Fakt ist, das es aus den oben genannten Gründen bei dieser Diagnose mit Ihnen und der Bundeswehr nichts werden wird, da eine dauernde Wehrdienstuntauglichkeit gegeben ist!
Autor mailman
 - 28. Mai 2015, 12:29:14
ZitatDie Aussage meiner Ärzte war immer "muss man sich keine Sorgen machen, einfach beobachten und gut. Muss halt selber wissen ob ich mit den Rückenschmerzen arbeiten kann oder es eben lassen"

Das ist ja auch für das zivile Leben völlig ok, aber eben halt nicht für die Bw und vermutlich für Beamtenlaufbahnen.
Autor F_K
 - 28. Mai 2015, 12:15:40
@ Borsal:

Welcher Arzt soll jetzt schon wieder was falsch gemacht haben?

Dir wurde eine Diagnose gestellt -die Symptome sind / waren wohl "leicht", warum soll da ein Arzt "den Teufel an die Wand malen"?

Die Bundeswehrärztin erläuterte dagegen die Risikoabwägung des Dienstherrn - also keine Phrase, sondern Begründung.
Autor Borsal
 - 28. Mai 2015, 11:24:10
Naja die Diagnose ist echt Ulli und ich hab das Wort auch schonmal von meinem Hausarzt und dem Neurologen gehört, aber von Symptomen die auftreten können oder werden und wie schlimm das eigentlich ist hat mir nie jemand was gesagt oder erklärt... das war mir nie bewusst. Habe von der Bundeswehrärztin auch das erste mal die Phrase "Symptome die sich entwickeln können" gehört. Die Aussage meiner Ärzte war immer "muss man sich keine Sorgen machen, einfach beobachten und gut. Muss halt selber wissen ob ich mit den Rückenschmerzen arbeiten kann oder es eben lassen" und die Aussage während der Chefarzt mich wortwörtlich schon wieder aus der Tür geschoben hat.

Bei manchen lustlosen Ärzten kann man echt nur mit dem Kopf schütteln.
Autor ulli76
 - 28. Mai 2015, 08:50:31
Nur damit klar ist, von welcher Krankheit hier die Rede ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Syringomyelie

Entweder hat dir dein Hausarzt damals einen Bärendienst erwiesen, falls er die Diagnose erfunden hat oder du hast "vergessen" dass damals vorher schon eine ausführliche Diagnostik lief. Klinisch wird die Diagnose nämlich nicht gestellt.
Autor Tommie
 - 28. Mai 2015, 08:49:48
Zur Syringomyelie fällt der ZDv 46/1 unter der GNr. 78 folgendes ein:

ZitatChronische und degenerative Hirn- und Rückenmarksleiden oder deren Folgezustände (u. a. multiple Sklerose, Amyotrophische  Lateralsklerose).

Ich würde sie als Chronisches Rückenmarksleiden bezeichnen und damit ist die Gesundheitsziffer 78VI quasi "festzementiert", an der sich definitiv auch nichts ändern wird. Damit war das Vorgehen für mich absolut in Ordnung und es bleibt bei der dauerhaften Wehrdienstuntauglichkeit!
Autor F_K
 - 28. Mai 2015, 08:40:52
Also:

- Die damalige Musterung war nicht "grob und schnell", sondern hat zügig die relevanten und zutreffenden Krankheitsbilder ermittelt und sachgerecht bewertet.

- Wie hier von vielen gesagt, gilt dieses Musterungsergebnis immer noch und es liegt keine Verbesserung der Erkrankung vor.

- ebenfalls wurde hier korrekt die Rechts- und Sachlage zur Aufbewahrung der Daten erläutert.

Dem TE alles Gute - und hoffen wir, dass es nicht erneut zu Symptomen kommt.
Autor Borsal
 - 28. Mai 2015, 01:41:08
Entschuldige Klaus, da hab ich mich falsch ausgedrückt. Mein Karriereberater meinte ich kann mich dann wieder vom Mannschafter auf den Unteroffizier mit ZAW bewerben.

Habe nun mit dem Arzt des KC in Wilhelmshaven telefoniert und man hat wohl tatsächlich meine Krankenakte der letzten Musterung von damals aus der hintersten Ecke des letzten Kellers hervorgekramt und die Ärztin damals hat sich wohl beim grob überfliegen "Syringomyelie" aus der Akte notiert. Da dies chronisch und nicht heilbar ist, ist die Begründung einfach: Es "KÖNNTEN" sich, wenn auch momentan nicht vorhanden und mit einer ziemlich großen Chance so bleibend, irgendwann im Laufe meines Lebens Symptome daraus entwickeln und davon hält sich die Bundeswehr lieber fern. Die Chance einer Nachmusterung wurde eher gering bewertet. Damit ist der Traum wohl vorerst geplatzt  :(

Dennoch danke für eure Beteiligung und Hilfe hier.


Beste Grüße,
Sven

Autor KlausP
 - 27. Mai 2015, 17:38:45
Zitatauch dahingstellt ob es bei erneuter Bewerbung dann vom Mannschafter zur ZAW reicht oder nicht.

Mannschafter bekommen keine ZAW! Sie sind Angelernten (um den Begriff "Hilfsarbeiter" zu vermeiden) in der Wirtschaft vergleichbar.
Autor Borsal
 - 27. Mai 2015, 12:28:12
Zitat von: Starcook am 26. Mai 2015, 15:54:53
Zitat von: mailman am 26. Mai 2015, 15:38:00
Wir machen hier aber keine Karriereberatung und da sind die Meinungen schon mal unterschiedich.

ZitatLetzte Möglichkeit wäre dann über das KC Wilhelmshaven bzw. die Marine, welche dafür bekannt ist, unmögliche Dinge möglich zu machen.
Aha warum genau?

Weil die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass das KC WH oft "großzügiger" entscheidet als die regionalen. Wieso das so ist, weiß man wohl nur vor Ort und ist für den Bewerber letzten Endes auch nicht von Relevanz. Die Urteile in den KC's können jedenfalls sehr unterschiedlich ausfallen und da Interessenten für Heer, Luftwaffe und SKB an das für ihren Wohnort zuständige KC gebunden sind, hat man keine Möglichkeit, eine Zweitmeinung einzuholen, außer man wählt eine Verwendung in der Marine als Erstwunsch und kann so mit etwas Glück in WH eine andere Entscheidung erhalten. Später fragt keiner mehr nach dem "wie"... einfach versuchen.

Natürlich ausgehend von der Annahme, dass die T5-Vergabe eine Einzellfallentscheidung war.


Lustigerweise ist genau das KC für mich zuständig, da wurde meine Bewerbung bearbeitet. Mein Karriereberater in Bremerhaven hat damals in das Personalsystem geguckt und in meiner Akte dort stand nicht mal mehr das T5 drinn, aber ich musste es ja in der Bewerbung schon angeben wie es ist.

Ich habe nun erstmal den logischsten nächsten Schritt getan und das Angebot aus dem Schreiben wahrgenommen mich persönlich per Telefon an das KC dort zu wenden bei Nachfragen meinerseits. Dort wurde ich dann an die ärztliche Fachabteilung weitergereicht und dort wurde mir gesagt, man würde meine Akte rauskramen und ein Arzt würde mich heute Nachmittag zurückrufen und kann mir dann genaueres sagen. Für alle weiteren Schritte, sollte ich ja den ganz genauen Grund der Ablehnung kennen.

Und zu der Frage von Cherry, ja ich wäre auch Motiviert als Mannschafter anzufangen was ich auch angekreuzt habe in der Bewerbung, auch dahingstellt ob es bei erneuter Bewerbung dann vom Mannschafter zur ZAW reicht oder nicht.

Aber vielen vielen Dank für all die vielen Antworten die hier noch dazugekommen sind.

Autor Ralf
 - 26. Mai 2015, 16:00:35
ZitatWeil die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass das KC WH oft "großzügiger" entscheidet als die regionalen. Wieso das so ist, weiß man wohl nur vor Ort und ist für den Bewerber letzten Endes auch nicht von Relevanz. Die Urteile in den KC's können jedenfalls sehr unterschiedlich ausfallen und da Interessenten für Heer, Luftwaffe und SKB an das für ihren Wohnort zuständige KC gebunden sind, hat man keine Möglichkeit, eine Zweitmeinung einzuholen, außer man wählt eine Verwendung in der Marine als Erstwunsch und kann so mit etwas Glück in WH eine andere Entscheidung erhalten. Später fragt keiner mehr nach dem "wie"... einfach versuchen.
Ich denke, wir sollten uns an die Faktenlage halten. Irgendwelche möglichen Möglichkeiten, die eben nicht nachprüfbar sind und im Ermessenspielraum der Ärzte liegen, sind nicht zielführend als Tipp.
Ich kenne auch eine Ärztin am KC Düsseldorf und postuliere nicht, dass wenn man zu xy geht, dort die Wahrscheinlichkeit größer ist.

Gerade wenn du in der Karriereberatung tätig bist, solltest du hier ein gerütteltes Maß an Objektivität mit bringen und nicht Ungleichgewichte (oder Ungleichbehandlungen) als Möglichkeiten darstellen. das ist alles andere als professionell, sondern sind "Latrinenparolen" und "Stammtischgeschwätz".
Autor Tommie
 - 26. Mai 2015, 15:59:22
Zitat von: wolverine am 26. Mai 2015, 15:52:51Aber ich bin auch sprachlich limitiert. :D

Jurist halt ... ;D !
Autor Starcook
 - 26. Mai 2015, 15:57:53
Zitat von: Cherryblossom am 26. Mai 2015, 15:46:50
"Damals"  8) verstand man sich aber auch als "Lebensberater".
Ja, man darf niemanden ablehnen, aber manchmal macht es auch Sinn/ ist es im Interesse des Bewerbers eher auf Plan B/C/... aufmerksam zu machen.
Gern hat man sonst dann nämlich mal die nächste "Story" am Hacken; "Aber der KarrBer aus XYZ hat mir erzählt das geht/ der Einplaner meinte das geht, buhuhu, warum geht's nicht, alles doof." Multiplikatorenwirkung.

Und ja, man darf auch mal zu dem "Bockmist" stehen, den man irgendwann mal fabriziert hat. Hier reden wir ja auch nicht von den beliebten "kleinen Jugendsünden wider besseren Wissens/ aus jugendlicher Dummheit".

Die Frage ist doch auch; was bringt der Bewerber mit seinem nun doch "fortgeschrittenerem" Lebensalter mit?
Abgeschlossene Ausbildung? Verwertbar?
Wie ist die Motivation in der Laufbahn "ganz unten" mit ZAW einzusteigen?
Wie sieht es mit ggf weiteren Einstellungshindernissen aus?
Was genau heißt "irgendwas mit Rückenschmerzen", ggf. ist das "nichts nachmusterbares"...

Na das hat doch aber hoffentlich der Kamerad vor Ort nach besten Wissen und Gewissen getan.  :D

Du hast aber natürlich vollkommen Recht.
Autor Starcook
 - 26. Mai 2015, 15:54:53
Zitat von: mailman am 26. Mai 2015, 15:38:00
Wir machen hier aber keine Karriereberatung und da sind die Meinungen schon mal unterschiedich.

ZitatLetzte Möglichkeit wäre dann über das KC Wilhelmshaven bzw. die Marine, welche dafür bekannt ist, unmögliche Dinge möglich zu machen.
Aha warum genau?

Weil die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass das KC WH oft "großzügiger" entscheidet als die regionalen. Wieso das so ist, weiß man wohl nur vor Ort und ist für den Bewerber letzten Endes auch nicht von Relevanz. Die Urteile in den KC's können jedenfalls sehr unterschiedlich ausfallen und da Interessenten für Heer, Luftwaffe und SKB an das für ihren Wohnort zuständige KC gebunden sind, hat man keine Möglichkeit, eine Zweitmeinung einzuholen, außer man wählt eine Verwendung in der Marine als Erstwunsch und kann so mit etwas Glück in WH eine andere Entscheidung erhalten. Später fragt keiner mehr nach dem "wie"... einfach versuchen.

Natürlich ausgehend von der Annahme, dass die T5-Vergabe eine Einzellfallentscheidung war.