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Autor wolverine
 - 26. Mai 2015, 14:25:35
Und der Sinn erschloss sich auch nicht sofort.
Autor ulli76
 - 26. Mai 2015, 14:16:42
Das Ergebnis für die ANDERE ZAW ist 3 Jahre gültig.
Letztendlich ist das ein Berufseignungstest.

Wir legen aber Wert auf eine ordentliche Rechtschreibung und auch auf dem Handy kann man Tippfehler vor dem Abschicken korrigieren. Ist eine Frage der Höflichkeit.
Autor Henry31
 - 26. Mai 2015, 14:15:29
Erstens schreib ich mit dem Handy.  2) Lege ich nun hier jetzt nicht eine so hohe Messlatte für Rechtschreibung.  Wenn der Sinn verstanden ist reicht mit das. Und der Sinn wurde so wie ich sehe verstanden.

Danke für die antworten und einen schönen Tag noch
Mfg
Autor Henry31
 - 26. Mai 2015, 14:12:43
Ok. Das nenne ich mal eine schnelle und plausible Antwort ;)Also können die mich trotzdem prüfen, auch wenn die Ergebnisse drei Jahre gültig sind, da es sich um eine andere ZAW handelt. Dann vielen dank
Autor Tommie
 - 26. Mai 2015, 14:01:15
OK, nachdem wir jetzt geklärt haben, dass es nicht um die (von mir unterstellte) medizinische, sondern eine psychologische Tauglichkeit geht, bleiben zwei Fakten fest ;) : Erstens ist Ihre Rechtschreibung gruselig und zweitens werden Sie die benötigten Tests am KarrCBw machen!
Autor ulli76
 - 26. Mai 2015, 13:55:22
Ich denke um genau die wird es gehen. Wahrscheinlich war das eine andere ZAW für die du im November getestet wurdest.
Autor F_K
 - 26. Mai 2015, 13:54:09
.. für gewisse ZAWs werden Berufseignungstest durchgeführt (keine "körperliche" Tauglichkeit), sondern "geistige" Eignungsprüfungen für den angestrebten Beruf.

Wenn diese Tests bei der FA Bewerbung nicht gemacht wurden, sind diese am KC halt jetzt durchzuführen ...
Autor MaikG
 - 26. Mai 2015, 13:49:25
Bitte: Laufbahnwechsel und Portepee
Autor Tommie
 - 26. Mai 2015, 13:47:53
Erstens ... heißt es Wechsel und nicht "Wecksel", zweitens gibt es schon länger keine "Zentren für Nachwuchsgewinnung" mehr, die heißen jetzt Karrierecenter, und drittens muss kein aktiver Soldat wegen einer ZAW-Tauglichkeit zum KarrCBw, weil diese vom Truppenarzt, ggf. unter Zuhilfenahme fachärztlicher Befunde, festgestellt und auf einem Beleg der Belegart (BA) 90/5 dokumentiert wird!
Autor Henry31
 - 26. Mai 2015, 13:44:12
Hallo

Ich stelle hier mal meine Frage, da ich hoffe das sie mir vielleicht jemand beantworten kann. Ich bin aktiver Soldat, 31 Jahre, und habe meine Dienstzeit von Saz8 auf Saz 25 (Unteroffizierslaufbahn ohne Portopee) mit stufenweiser festsetzung verlängert. War zwar bereits im BFD, aber hat trotzdem geklappt ;D. Meine Frage an sich lautet. Ich muss nun ins Zentrum Nord damit festgestellt werden kann ob ich ZAW tauglich bin.Mit der Verlängerung stand gleichzeitig ein Dienstpostenwecksel an. Ich War bereits aber im November im Zentrum, wegen einem Laufbahnwecksel, ebenfalls mit ZAW. Leider hat der Laufbahnwecksel nicht geklappt, daher auch der Saz25 ohne Portopee.  Mit wurde gesagt, das meine test Ergebnisse drei jahre gültig sind. Kann ich diesbezüglich jetzt schon wieder geprüft werden. Der Einplaner hat mir ja im November schon bescheinigt das ich UFFZFD tauglich bin. Hat jemand bereits diese Prozedur schon mal durch gemacht und kann mir da helfen?