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Autor KlausP
 - 27. Mai 2015, 17:31:22
Zitat von: spree90 am 27. Mai 2015, 15:44:53
das es nur eine reisebeihilfe ist und der dienstherr nur die billigste heimreise zahlt

Genau so ist das geregelt. Wenn Sie Ihren Antrag einreichen, wird ein Kostenvergleih Bahn - PKW angestellt und die günstigste Summe wird ausgezahlt. Aus meiner Sicht alles im grünen Bereich.
Autor MaikG
 - 27. Mai 2015, 15:51:23
Da haben Sie doch schon Ihre Antwort.

Wenn es Reisebeihilfe als TG Empfänger ist gibt es da ein Merkblatt vom Bundesverwaltungsamt zu, was das ziemlich gut erläutert:

http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DLZ/Informationsschriften/Dienstreisen/Trennungsgeld/020_Faq_TGV.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Autor spree90
 - 27. Mai 2015, 15:44:53
das es nur eine reisebeihilfe ist und der dienstherr nur die billigste heimreise zahlt
Autor BulleMölders
 - 27. Mai 2015, 15:40:44
Wie war denn die Antwort des ReFü auf Ihre diesbezügliche Frage?
Autor spree90
 - 27. Mai 2015, 15:39:39
hallo hab mal ne frage....meinRefü erstattet mir nur den preis eines bahntickets mit bahncard 25 obwohl ich mit dem  pkw fahre....ist das so richtig oder könnte ich auch km geld bekommen? (280km) danke