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Zitat von: Andi am 09. Juni 2015, 12:10:43
Ich würde da gar nichts machen. Auch nicht wenn z.B. ein Strafbefehl zur Debatte steht. Nach der höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Bezug auf außerdienstliche Straftaten aus dem letzten Jahr dürfte hier wohl schlicht gar kein Dienstvergehen vorliegen.
Und ansonsten sind die Vorgaben der WDO was abgeschlossene Bußgeld- oder Strafverfahren angeht ziemlich eindeutig.
Gruß Andi