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Autor Tommie
 - 05. Juni 2015, 12:05:29
Zitat von: DiesDas am 05. Juni 2015, 11:04:46Bis ich mein 15 € kann es die befohlen werden, darüber hinaus nicht, red mal mit dem Rechtsberater, wenn es dir so ein Dorn im Auge ist.

Gibt es diesen Satz auch in verständlichem deutsch? Und ... mir ist keine Grenze bekannt, die es ermöglicht, einem Soldaten zu befehlen bis zu dieser Grenze Geld auszugeben, das ihm gehört oder das er gar nicht hat ;) ! Und der Rechtsberater ist nicht als Rechtsanwalt für Soldaten tätig, zumindest nicht im Inland, sondern er berät die Führung ab Disziplinarvorgesetzter der Stufe 1 in rechtlichen Angelegenheiten.
Autor ulli76
 - 05. Juni 2015, 12:03:23
Wie ist diese Veranstaltung überhaupt zu Stande gekommen? Was hat die Personalvertretung dazu gesagt? Fahren sonst alle mit?
Man sollte sich halt schon überlegen, ob es Sinn macht, eine kostenpflichtige Veranstaltung zur Förderung der Kameradschaft zu wählen und auf der anderen Seite ob man sich nicht zum Außenseiter macht, wenn man nicht teilnimmt. Ist halt ein zweischneidiges Schwert.
Autor tobionline88
 - 05. Juni 2015, 11:59:10
Was kann denn schon schlimmes als Ersatzdienst kommen? Den ganzen Tag Stuben- und Revierreinigen? Waffenreinigung?
Für Feld- oder Geländeausbildung dürften ja an dem Tag auch die Ausbilder fehlen, die dann im Heide-Park sind.

Wenn dir die Kohle fehlt - und manchmal ist das so, und daran ist auch nichts verwerfliches - dann mach halt den Ersatzdienst. Menschenunwürdig wird er wohl kaum sein.
Autor badger
 - 05. Juni 2015, 11:50:40
Der einzige Aufhänger der ganze Geschichte ist doch nur, dass hier mit einer unangenehmen Ersatztätigkeit "gedroht" wurde, wenn der Fragesteller an der Veranstaltung nicht teilnehmen möchte. Bevor man sich also verrückt macht wäre es doch sinnig, die erwähnte Ersatztätigkeit einfach mal abzuwarten. Mir fallen spontan mehrere Sachen ein, die ich als durchaus unangenehm empfinden würde (im Sinne von: darauf habe ich absolut keine Lust), die aber einen dienstlichen Zweck verfolgen und somit erlaubt sind.
Autor Lidius
 - 05. Juni 2015, 11:36:56
Zitat von: DiesDas am 05. Juni 2015, 11:27:41
Hatte mit unserem Rechtsberater paar Unterrichtungen (ORR) und da gab es ähnliche Fälle, es dreht sich aufjedenfall um einen wert um die 15€. Quellen weiß ich natürlich nicht auf anhieb auswendig.
Und natürlich ist das Aufgabe des Rechtsberaters?! Es wird ein möglicher unverbindlicher Befehl gegeben.

Nein, die Rechtsberater sind (vereinfacht gesagt) Berater der Disziplinarvorgesetzen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Die dienstliche Rechtsberatung eines Mannschaftsdienstgrades zählt definitv nicht dazu.
Autor KlausP
 - 05. Juni 2015, 11:31:37
Zumindest für "dienstliche Veranstaltungen geselliger Art" gilt das nach dem entsprechenden Erlass nicht. Da z.B. darf eine Entrichtung eines Unkostenbeitrages nicht befohlen werden.
Autor DiesDas
 - 05. Juni 2015, 11:27:41
Hatte mit unserem Rechtsberater paar Unterrichtungen (ORR) und da gab es ähnliche Fälle, es dreht sich aufjedenfall um einen wert um die 15€. Quellen weiß ich natürlich nicht auf anhieb auswendig.
Und natürlich ist das Aufgabe des Rechtsberaters?! Es wird ein möglicher unverbindlicher Befehl gegeben.
Autor Marmal
 - 05. Juni 2015, 11:16:35
Zitat von: KlausP am 05. Juni 2015, 11:15:40
Zitat von: DiesDas am 05. Juni 2015, 11:04:46
Bis ich mein 15 € kann es die befohlen werden, darüber hinaus nicht, red mal mit dem Rechtsberater, wenn es dir so ein Dorn im Auge ist.

Dafür hätte ich dann gerne eine Quellenangabe.

Die wirds wohl kaum geben...  ::)
Autor KlausP
 - 05. Juni 2015, 11:15:40
Zitat von: DiesDas am 05. Juni 2015, 11:04:46
Bis ich mein 15 € kann es die befohlen werden, darüber hinaus nicht, red mal mit dem Rechtsberater, wenn es dir so ein Dorn im Auge ist.

Dafür hätte ich dann gerne eine Quellenangabe.
Autor Marmal
 - 05. Juni 2015, 11:14:31
Für mich ist die Situation ganz klar und einfach.

1. Sie bezahlen das Geld, gehen mit und haben Spaß. Sie erhalten ja eine Gegenleistung für das Geld - nimmt klaut es Ihnen.

Möchten Sie dies nicht, und das ist Ihr gutes Recht, dann folgt..

2. Sie sagen Ihrem Zugführer dass Sie an der Veranstaltung NICHT teilnehmen werden, und schlagen vor sich einen Tag Urlaub zu nehmen (Falls der Zugführer keine Adäquate Ersatztätigkeit parat hat, helfen Sie ihm sogar noch ein wenig) oder Sie leisten entsprechend Ersatzdienst.

Die Frage ist, wie schlimm der Ersatzdienst wohl aussehen kann, um diesen nicht einen Tag durch zu halten. Vergessen Sie niemals: Sie sind Soldat. Da gehört einstecken dazu.
Autor Lidius
 - 05. Juni 2015, 11:14:05
Zitat von: DiesDas am 05. Juni 2015, 11:04:46
Bis ich mein 15 € kann es die befohlen werden, darüber hinaus nicht, red mal mit dem Rechtsberater, wenn es dir so ein Dorn im Auge ist.

Das ist definitiv nicht die Aufgabe eines Rechtsberaters...
Autor DiesDas
 - 05. Juni 2015, 11:04:46
Bis ich mein 15 € kann es die befohlen werden, darüber hinaus nicht, red mal mit dem Rechtsberater, wenn es dir so ein Dorn im Auge ist.
Autor ulli76
 - 04. Juni 2015, 14:18:31
Wir kennen ja nur eine Seite der Geschichte. Und es scheint ja auch schon früher zumindest Kommunikationsprobleme zwischen dem TE und seinen Vorgesetzten gegeben zu haben.

Autor D-Fire
 - 04. Juni 2015, 14:13:52
Alles Quark. Nichts musst du machen in Sachen Heidepark. Kann dir kein Mensch auf diesem Planeten befehlen. Lächerlich! Und wenn du diesbezüglich eine unangebrachte "Tätigkeit" als Ersatz ausüben musst, dann gehst du sofort zum nächsthöheren Verantwortlichen. So ein Bullshit.

;)
Autor InstUffzSEAKlima
 - 04. Juni 2015, 12:54:44
Ggf. kann der Weg zum Chef auch unter Einbeziehung der VP erfolgen.