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Autor ulli76
 - 03. Juni 2015, 18:40:49
Doch musst du, weil du in der Klinik Verpflegung bekommst und die musst du zum Bw-Verpflegungssatz bezahlen.
Autor andreas2505
 - 03. Juni 2015, 18:39:31
Danke für die Antwort.

Das Verpflegungsgeld muss ich nicht erstatten da wir in unserer Einheit keine Truppenküche und damit auch keine Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung haben.

Autor LwPersFw
 - 03. Juni 2015, 17:08:29
Sie erhalten KEIN Trennungsgeld.

Warum ?

"Trennungsgeldverordnung

§ 4 Sonderbestimmungen beim auswärtigen Verbleiben

(1) Das Tagegeld des Trennungsreisegeldes und das Trennungstagegeld werden für volle Kalendertage

2. des Aufenthaltes in einem Krankenhaus, einer Sanatoriumsbehandlung oder einer Heilkur,

nicht gewährt."


Sie können nur Reisekosten für die Hin- und Rückreise geltend machen (Fahrtkosten, wenn eigenes Kfz, Tagegeld).

Zusätzlich sind Sie zur Erstattung des Verpflegungsgeldes verpflichtet, da Sie wären des Klinikaufenthaltes
zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet sind (ZDv 60/7), außer es greifen die
in der ZDv 60/7 aufgeführten Ausnahmen (z.B. es wird eine anerkannte WDB behandelt).
Autor andreas2505
 - 03. Juni 2015, 13:33:28
hallo

Ich befinde mich zur Zeit im einer Therapie wegen Spielsucht in einer Fachklinik. Dies wurde vom zuständigen Truppenarzt und dem Sanitätsdienst entsprechend genehmigt. Meine Frage ist nun ob ich zu dieser Zeit trennungsgeldberechtigt bin und dieses nach Rückkehr beantragen kann.

Ich bin SaZ 12 und besitze einen anerkannten Hausstand.