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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 06. Juni 2015, 09:48:54
Dann können Sie nach der Eignungsübung gar nicht gleich kzH geschrieben worden sein, denn Ihre EÜb dauert genau vier Monate. Und ja, die kann auch beendet werden und Sie erhalten keine SaZ- Urkunde. Sie (oder auch Ihr Chef) können aber mit genau der Begründung Ihrer Verletzung die Verlängerung der EÜb um einmalig vier Monate beantragen. Nehmen Sie dazu unbedingt Verbindung mit Ihrem Spieß und/oder Ihrem Disziplinarvorgesetzten auf.
Autor jepo90
 - 06. Juni 2015, 09:42:38
nein Urkunde habe ich noch nicht, bin ja erst 2 Monate dabei...
Autor KlausP
 - 05. Juni 2015, 14:23:30
Zitat von: jepo90 am 05. Juni 2015, 11:42:38
Aso und die Planen dann einen um. Naja so ne richtige Einheit habe ich noch nicht, da ich nach der Eignungsübung gleich KZH bin.

Aber was meinen Sie zum Thema Entlassung?

Ihre 4monatige Eignungsübung ist also beendet und Sie haben die Urkunde über die Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ entgegengenommen?
Autor ulli76
 - 05. Juni 2015, 12:19:12
Zitat von: Ralf am 05. Juni 2015, 12:10:40
Er ist in der Eignungsübung, da ist seine "Probezeit" quasi 4 Monate.

Unabhängig davon darf man Probezeit nicht mit Widerrufsrecht verwechseln. Das sind 2 unterschiedliche Dinge.

Und das ist auch einer der Hauptunterschiede in den beiden Fällen.
Autor Ralf
 - 05. Juni 2015, 12:10:40
Er ist in der Eignungsübung, da ist seine "Probezeit" quasi 4 Monate.

Unabhängig davon darf man Probezeit nicht mit Widerrufsrecht verwechseln. Das sind 2 unterschiedliche Dinge.
Autor jepo90
 - 05. Juni 2015, 12:08:25
Ok danke, dann erstmal abwarten und das bestehoffen...
Autor ulli76
 - 05. Juni 2015, 11:57:16
1. Ich hab damals noch vergessen zu erwähnen, dass ein Mannschafter in dem Sinne keine Probezeit hat. Die Möglichkeit innerhalb der ersten 6 Monate zu kündigen liegt einseitig beim Soldaten (wenn er die denn als Wiedereinsteller hat).
Davon unterscheiden muss man die Möglichkeit der Bundeswehr einen Soldaten innerhalb der ersten 4 Jahre einfacher zu entlassen, als danach. Aber auch die Eignungsübung. Und natürlich eine reguläre Entlassung wegen Untauglichkeit.

2.@Jepo: Für den Verbleib im Dienst ist es unerheblich, ob der Schaden privat oder dienstlich entstanden ist. In deinem Fall wird man mit der Personalführung schauen müssen, was Sinn macht: Wann wirst du so fit sein ,dass du den Lehrgang nachholen kannst, kann man evtl. andere Lehrgänge vorziehen, sind dauerhaft Einschränkungen der allgemeinen Dienstfähigkeit oder im Bezug auf deine Verwendung zu erwarten?

Die Bundeswehr bietet da entscheidende Vorteile gegenüber dem Zivilleben, indem sie eine enge Zusammenarbeit zwischen Soldat, Personalführung und Trruppenarzt bietet.
Autor jepo90
 - 05. Juni 2015, 11:42:38
Aso und die Planen dann einen um. Naja so ne richtige Einheit habe ich noch nicht, da ich nach der Eignungsübung gleich KZH bin.

Aber was meinen Sie zum Thema Entlassung?
Autor KlausP
 - 05. Juni 2015, 11:28:54
Dann schreiben Sie das doch.

Sie haben doch ein Begrüßungsschreiben von Ihrem Personalführer beim BAPersBw mit seiner Telefonnummer bekommen. Der muss sowas wissen, um Sie bei Notwendigkeit umzuplanen. Was sagt denn Ihr Spieß dazu?
Autor jepo90
 - 05. Juni 2015, 11:22:40
UL / FL 1 heisst der
Autor KlausP
 - 05. Juni 2015, 11:14:34
Eigentlich wollte ich nur wissen, was das für'n Lehrgang ist.
Autor jepo90
 - 05. Juni 2015, 11:05:43
an meinen ersten Lehrgang nicht Teilnehmen
Autor KlausP
 - 05. Juni 2015, 11:01:02
Zitat... nun kann ich wohl meinen ersten Fl1 ...

Was meinen Sie damit?
Autor jepo90
 - 05. Juni 2015, 10:58:21
Hallo, kurze frage zum gleichen Thema...

ich habe mir die Schulter ausgekugelt und bin KZH erstmal ( auch noch Probezeit ), nun kann ich wohl meinen ersten Fl1 nicht wahrnehmen. Jetzt erstmal Krankenhaus und da wir alles geprüft. Nun meine frage, kann ich raus gekickt werden weil es bei mir im Dienst passiert ist? Es dauert halt noch ne weile bis ich wieder alles machen kann...
Autor ulli76
 - 18. Februar 2015, 07:22:45
Ja, das kann passieren, dass du wieder entlassen wirst.