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Zitat von: Ralf am 08. Juni 2015, 16:51:59
Die UKV ist doch zugesagt, somit kein TG Anspruch (mal abgesehen von den Sonderbestimmungen des § 2 TGV). Das will Rollo sagen.
Bei Ledigen ohne Hausstand wird bei Versetzungen mit einer Verwendungsdauer über 3 Monaten die UKV zugesagt. Müsste Nr. 15 der Anlage zur Verfügung sein.
Zitat von: Rollo83 am 08. Juni 2015, 16:07:07
Da er keinen anerkannten Wohnstand hat ist die Dienstantrittsreise die UKV. Da gibt's einen pauschalen Satz von XXX€ und das wars dann.
Dann gibt's natürlich kein TG. Das würde er nur bekommen wenn er einen anerkannten Wohnstand hat und auf die UKV verzichten würde.
Zitat von: Tommie am 08. Juni 2015, 15:50:41
Wie ist das? Für den Lehrgang wurde ihm die UKV zugesagt? Wenn ja, dann hat er keinen Anspruch auf Trennungsgeld und die UKV ist mit der Dienstantrittsreise abgegolten!
Zitat von: BulleMölders am 08. Juni 2015, 15:53:25
Habe die überflüssige Umfrage mal entfernt.