Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Flugzeugbastler
 - 08. Juni 2015, 20:47:17
Bei einem lehrgang über 3 Monate gibts fiktiv den Umzug von der anerkannten wohnung bzw. (Wenn er in der kaserne wohnt und keine anerkannte wohnung hat) von der Dienststelle/Kaserne zum Ort des Lehrgangs. Höhe des Geldbetrages ist abhängig von der entfernung.

Da gibts leider kein rütteln dran weils da eschrieben steht was uns der Ralf auch belegt hat.

Ich musste die erfahrung auch machen und des läuft unter pech gehabt.
Autor Ralf
 - 08. Juni 2015, 17:14:38
Der Umzug eines Ledigen ohne Hausstand ist nicht teuer. Es ist der Rucksackumzug. Da zieht ja kein Hausstand o.ä. mit.
Mit einer "baldigen Versetzung" im Sinne der TGV ist nicht zurechnen, weil der Lehrgang über 3 Monate dauert.
Das ist nun auch kein Bundeswehr-immanentes Problem, sondern das BUKG und die TGV sind Bundesrecht.
Autor bunnyuer
 - 08. Juni 2015, 17:10:23
Zitat von: Ralf am 08. Juni 2015, 16:51:59
Die UKV ist doch zugesagt, somit kein TG Anspruch (mal abgesehen von den Sonderbestimmungen des § 2 TGV). Das will Rollo sagen.
Bei Ledigen ohne Hausstand wird bei Versetzungen mit einer Verwendungsdauer über 3 Monaten die UKV zugesagt. Müsste Nr. 15 der Anlage zur Verfügung sein.


Ich versteh das schon, jedoch ist ja mit einer "baldigen weiteren Versetzung" zurechen, da kann man nix machen außer die UKV hinnehmen oder was? Er will ja nun nicht Von A nach B ziehen um nach 3,5 Monaten nochmal umzuziehen nach C . Das ist ja ein hin und her. Schließlich ist so ein Umzugsunternehmen ja auch nicht günstig.
Autor Ralf
 - 08. Juni 2015, 16:51:59
Die UKV ist doch zugesagt, somit kein TG Anspruch (mal abgesehen von den Sonderbestimmungen des § 2 TGV). Das will Rollo sagen.
Bei Ledigen ohne Hausstand wird bei Versetzungen mit einer Verwendungsdauer über 3 Monaten die UKV zugesagt. Müsste Nr. 15 der Anlage zur Verfügung sein.
Autor bunnyuer
 - 08. Juni 2015, 16:23:13
Zitat von: Rollo83 am 08. Juni 2015, 16:07:07
Da er keinen anerkannten Wohnstand hat ist die Dienstantrittsreise die UKV. Da gibt's einen pauschalen Satz von XXX€ und das wars dann.
Dann gibt's natürlich kein TG. Das würde er nur bekommen wenn er einen anerkannten Wohnstand hat und auf die UKV verzichten würde.

Wie habe ich denn das zu verstehen?

(1) Die Umzugskostenvergütung ist zuzusagen für Umzüge aus Anlaß
1.
der Versetzung aus dienstlichen Gründen an einen anderen Ort als den bisherigen Dienstort, es sei denn, daß
a)
mit einer baldigen weiteren Versetzung an einen anderen Dienstort zu rechnen ist,
Autor Rollo83
 - 08. Juni 2015, 16:07:07
Da er keinen anerkannten Wohnstand hat ist die Dienstantrittsreise die UKV. Da gibt's einen pauschalen Satz von XXX€ und das wars dann.
Dann gibt's natürlich kein TG. Das würde er nur bekommen wenn er einen anerkannten Wohnstand hat und auf die UKV verzichten würde.

Autor bunnyuer
 - 08. Juni 2015, 16:01:40
Zitat von: Tommie am 08. Juni 2015, 15:50:41
Wie ist das? Für den Lehrgang wurde ihm die UKV zugesagt? Wenn ja, dann hat er keinen Anspruch auf Trennungsgeld und die UKV ist mit der Dienstantrittsreise abgegolten!


Er befindet sich in einem Vorbereitungsdienst (zivil) laut Abordnung beim allerersten Dienstantritt wurde Ihm die UKV zugesagt , ohne vorher einen Dienstort festgesetzt zu haben, dieser wurde erst jetzt bekannt. Und da er nun nicht vom Heimatort zum BiZ (ca. 800km) zieht , da er bald zum neuen Standort ( 600km) ziehen wird.
Autor bunnyuer
 - 08. Juni 2015, 15:56:52
Zitat von: BulleMölders am 08. Juni 2015, 15:53:25
Habe die überflüssige Umfrage mal entfernt.

Was ist hier überflüssig.. ich habe eine ganz normale Frage gestellt da alles sehr verwirrend ist.
Autor BulleMölders
 - 08. Juni 2015, 15:53:25
Habe die überflüssige Umfrage mal entfernt.
Autor ulli76
 - 08. Juni 2015, 15:53:01
Ich weiss nicht, wo das Problem ist. Ein Dienstpostenwechsel und daraus entstehender UKV oder TG ist unabhängig von TG auf einem Lehrgang.
Autor Tommie
 - 08. Juni 2015, 15:50:41
Wie ist das? Für den Lehrgang wurde ihm die UKV zugesagt? Wenn ja, dann hat er keinen Anspruch auf Trennungsgeld und die UKV ist mit der Dienstantrittsreise abgegolten!
Autor bunnyuer
 - 08. Juni 2015, 15:47:36
Hallo

ich brauche mal eure Hilfe.

Mein Freund befindet sich derzeit auf Lehrgang (für ca. 3,5Monate) laut Abordnung wurde ihm UKV zugesagt . Jedoch wird sein baldiger Dienstort woanders sein. Kann er trotz der UKV Zusage , Trennungsgeld beantragen , obwohl er nicht umzugswillig ist wegen baldigem Dienstortwechsel? Achso... die Unterkunft beim Lehrgang wird gestellt.

Er ist ledig, keinen anerkannten Hausstand, hat 2 Kinder die bei der Mutter leben (beim Heimatort)

Alles etwas verwirrend, ich hoffe ihr versteht meine Frage und könnt mir helfen.