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Zitat von: justice005 am 09. Juni 2015, 19:39:41Das UZwGBw brauche ich für Personenkontrollen, Durchsuchung, Beschlagnahme und Festnahme. Und damit habe ich im fremden Land Probleme.
Zitat von: MMG-2.0 am 03. Juni 2015, 14:31:22
Antwort ist in diesem Fred zu finden http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=27649.0Zitat von: Andi am 07. Dezember 2010, 15:45:21
Nein, das ist nicht kompliziert, denn auf wirklich jedem Lehrgang wird immer wieder betont, dass alle Rechtsnormen bis auf das UZwGBw für einen deutschen Soldaten auch im Ausland gelten.
Das UZwGBw wird in Afghanistan nicht angewendet!
Die Bindung deutscher Soldaten als Angehörige der Exekutive an grundsätzliche Regelungen des UZwGBw (oder anderer Polizeigesetze), wie beispielsweise der Pflicht zur Wahl geeigneter und verhältnismäßiger Mittel in bestimmten Situationen hat damit nichts zu tun und findet vor allem in einem bewaffneten Konflikt grundsätzlich sowieso keine Anwendung.
§4 kann schon rein auf Grund der Definitionen im Gesetz niemals im Ausland Anwendung finden, denn er setzt das Vorhandensein eines MSB voraus und ein MSB ist gemäß §2 (1) ein MB innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Und das ist schon doof, wenn man das falsch beantwortet denn es wird im §4 sogar auf diese Norm hingewiesen.
Gruß Andi
Zitat von: Andi am 09. Juni 2015, 16:15:40Zitat von: wolverine am 09. Juni 2015, 14:37:50
Ist das eigentlich so eindeutig?!
Nein, da hast du recht. Genau damit hab ich mich in der letzten Stunde auch beschäftigt. Tatsächlich hat das UZwGBw ja gar keinen räumlichen Geltungsbereich. Ich stelle nur gerade auch ein wenig das ganze "Ausbildungwissen in Frage, denn wenn ich mir die Paragraphen:
§ 2 Militärische Bereiche und Sicherheitsbereiche[...]
Zitat von: wolverine am 09. Juni 2015, 14:37:50
Ist das eigentlich so eindeutig?!
Zitat von: Andi am 09. Juni 2015, 14:13:25Ist das eigentlich so eindeutig?!
Aber die Herleitung krankt halt eben an der Tatsache, dass im Gegensatz zum sonstigen deutschen Verwaltungsrecht das UZwGBw eben explizit eine räumliche Beschränkung in sich trägt, die ja auch in Bezug auf die ewige Frage "UZwGBw im Camp in Kabul?" die klare Antwort "-Nein!" mit sich bringt.