ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatDer Strukturerlass
Seit dem Inkrafttreten des Erlasses ist bei Versetzungen im Inland für alle Verheirateten oder Unverheirateten mit berücksichtigungsfähigen Kindern die Verwendungsdauer am neuen Dienstort auf max. drei Jahre zu begrenzen.
Eingetragene Lebenspartnerschaften werden inzwischen entsprechend behandelt. Für Unverheiratete mit berücksichtigungsfähiger Wohnung wird die Verwendungsdauer am neuen Dienstort auf max. zwei Jahre begrenzt.
In all diesen Fällen wird die UKV-Zusage nicht erteilt, es sei denn, dass der oder die Betroffene umziehen will und die Verwendungsdauer im Zeitpunkt des Umzuges noch mehr als ein Jahr beträgt.