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Autor sebastianos
 - 11. Juni 2015, 09:49:29
Zitat von: Tommie am 11. Juni 2015, 07:34:20
Immer langsam mit den jungen Pferden ;) ! Ein Fahrverbot für eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist kein Entzug der Fahrerlaubnis! Somit können Sie, wenn es lediglich Fahrverbote waren, diese Frage getrost mit "Nein!" beantworten und brauchen dort auch keine weiteren Angaben zu machen!

Danke Tommie!
Autor Tommie
 - 11. Juni 2015, 07:34:20
Immer langsam mit den jungen Pferden ;) ! Ein Fahrverbot für eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist kein Entzug der Fahrerlaubnis! Somit können Sie, wenn es lediglich Fahrverbote waren, diese Frage getrost mit "Nein!" beantworten und brauchen dort auch keine weiteren Angaben zu machen!
Autor ulli76
 - 10. Juni 2015, 20:22:57
Schau nach, was genau bei den Erläuterungen steht. Steht da nichts von Fristen, dann sind alle anzugeben.
Autor sebastianos
 - 10. Juni 2015, 20:19:34
Servus,

gibt es bei der Frage 24 (Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen?) auch irgendwelche Tilgungsfristen oder ähnliches das man das eventuell nicht mehr angeben muss?

Bin 29 Jahre alt und habe bisher 2x in meinem leben bisher den Führerschein für jeweils einen Monat wegen überhöhter Geschwindigkeit abgeben müssen bin mir aber nicht sicher ob ich das da auch zwingend angeben muss.

Danke für eure schnelle Hilfe!