Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 14. Juni 2015, 11:59:20
Dich hat wohl der wilde Hahn im Tiefflug gehackt, wie?  8)
Autor bayern bazi
 - 14. Juni 2015, 11:58:19
Is für solche Fälle nicht der Hausmeister der KP - leicht zu erkennen an einer Gelben Schnur zuständig ???
Autor miguhamburg1
 - 14. Juni 2015, 11:48:34
Mit Verlaub, hier geht es doch nicht primär um "schlechte Arbeit", sondern darum, dass sich ein Kamerad verletzt hat und nun andere, die vermeintlich daran Schuld haben, "zur Rechenschaft gezogen" würden.

Natürlich ist es verständlich, dass ein solcher Unfall - wenn er denn überhaupt und dann so - stattgefunden hat, ärgerlich ist und Schmerzen verursacht, die dem Heilungsprozess sicher nicht dienlich sind! Insofern auch von mir gute Besserung!

Ich frage mich bei der ganzen Angelegenheit, warum der Fragensteller - ja offenbar in seiner Einheit - nicht den Vorfall seinem Kompaniefeldwebel meldete. Offenkundig ist dieser Vorfall laut seiner Schilderung ja in seinem Kompanieblock und während der Dienstzeit geschehen, sonst hätte er ja unmittelbar zuvor und danach nicht von seinem Truppenarzt behandelt werden können. Und wenn das alles so stimmt, was ich sehr bezweifele - musste er einen Krankenmeldeschein abgeben.

Also, das riecht mir arg nach konstruierter Geschichte, um andere Nutzer zu beschäftigen.
Autor benba
 - 14. Juni 2015, 10:41:16
Auch wenn ich den Kameraden hier zustimme, eine schlechte Bezahlung kann keine Entschuldigung für schlechte Arbeit im Allgemeinen sein.
Autor kermit_nc
 - 12. Juni 2015, 21:53:52
Normalerweise geht es mit der Unfallmeldung alles seinen Gang. Und nein, es ist nicht die Reinigungskraft haftbar, sondern die Reinigungs-Firma entsprechend dem Vertragsverhältnis.
Dein Dienstherr wird sich der Sache annehmen und entscheiden ob die Reinigungsfirma in Regress genommen wird (Mehrkosten, Dienstausfall, WDB ...) und welche Maßnahmen zur Vermeidung weiterer derartiger Unfälle nötig sind.

Weiter gute Besserung

Gruß
Autor Nachtmensch
 - 11. Juni 2015, 16:32:49
Ich würde an das zuständige BwDLZ rantreten und zwar an demjenigen der den Vertrag mit der Putzfirma geschlossen hat. Wenn ich mich richtig erinnere ist das ein Sachbearbeiter aus dem Bereich FM Facility Management. Zur Not den Leiter FM anrufen. Der Vertrag sollte sogar in SASPF hinterlegt sein, wenn mich nicht alles täuscht. In dem Vertrag könnten sich Hinweise finden, wie zu putzen ist. Dieses wäre aus meiner Sicht ein Versuch wert.
Sprich den SB im BwDLZ für Arbeitssicherheit an, das ist meistens ein Beamter aus dem mittleren technischen Dienst, der sollte ebenso Informationen dazu haben.
Aus meiner Sicht wäre der Arbeitgeber der Putzfrau Ansprechpartner, weil der gegen Schäden die seine Angestellten verursachen, versichert sein sollte und nicht die Putzfrau direkt selber.
Abschliessend noch Gute Besserung!
Autor Newman
 - 11. Juni 2015, 15:43:46
Ich bin mal als ich in der Stadt unterwegs war an ein Schild gelaufen als mich jemand gerufen hat. Es hat weh getan. Wen kann ich verklagen das Schild? Der der gerufen hat? "Ironie aus"

Eine Putzfrau zur Rechenschaft ziehen bewirkt das nicht ordentlich geputzt wird und dann kann man sich wieder beschweren. Die Frau hat wahrscheinlich 8,5€ brutto Stundenlohn und hat es nicht leicht ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Dann kommen Leute und machen ihr das Leben auch noch schwer weil sie ihre Arbeit macht. Traurig ???
Autor ulli76
 - 11. Juni 2015, 11:34:06
Ich weiss auch nicht, warum man nicht einfach über seine Einheit die Reinigungsfirma auf die Verkehrssicherungspflichten hinweisen kann.
Und dann auch gleich noch dafür sorgen, dass der Flur besser ausgeleuchtet wird.

So lange nur die Wunde erneut verschlossen werden musste, ist der Schaden ja auch überschaubar.
Hätte es dir dabei das Knie komplett zerlegt, wäre das auch nochmal was anderes (von wegen dunkler Gang, kein Warnschild, Gefahr nicht erkennbar und deswegen schneller/weniger achtsam gelaufen als wenn die Gefahr erkennbar gewesen wäre.)
Autor mrr89
 - 11. Juni 2015, 11:33:21
Warnschild reloaded: "Kann mir jemand einen Anwalt empfehlen? Ich bin im dunklen Flur über so ein sch... Schild gestolpert..."
Autor F_K
 - 11. Juni 2015, 11:30:59
Gute Besserung.

Ansonsten: http://www.qm-magazin.de/news/items/Vorsicht_vor_Rutschgefahr.html

Ich würde eine Kaserne per Definition als "nicht öffentlich" einstufen, ein Unterkunftsbereich einer Kaserne ist sicher nicht öffentlich (ähnlich einem Büroraum).

Da das "Wischen" als regelmäßig wiederkehrende Dienstleistung vertraglich geregelt ist, und dem TE auch bekannt ist würde ich pragmatisch sagen: Ein allgemeines Lebensrisiko hat sich verwirklicht.
Autor Flugzeugbastler
 - 11. Juni 2015, 11:22:13
Werter Kamerad: Ich wünsche dir Gute Besserung und das dein Knie wieder auf 100% kommt.

ABER:

Du bist das beste Bsp. wie zunehmend Unselbständig unsere Gesellschaft wird weil Leute wegen alles und jedem den Anwalt einschalten wollen.

Wie wäre es wenn du entweder selber zu der Reinigungskraft gehst und ihr des sagst bzw. dich bei ihrer Firma mal telefonisch beschwerst. Man lernt ja beim Bund das man Fehler direkt ansprechen soll (was du ja auch selber sagst das da jemand dann über sein Fehlverhalten zur "Rechenschaft" gezogen werden soll).

ABER HALT: Dann müsstest du ja selber was tun und Eier beweisen. Und so heulst du rum und gehst mit dem geheule anderen auf die Nerven.
Sei einfach mal ein Mann und klär des selber.

Und ganz ehrlich: Auch wenn es dunkel war im Flur, man riecht sowas immer wenn frisch gewischt wurde. Sei es weil zuviel oder zuwenig Putzmittel im Wasser ist.

Und ich schließe mich turbotyp an:
Du wärst doch auch trotz dem Schild da lang gehumpelt mit den krücken oder?

Autor wolverine
 - 11. Juni 2015, 11:21:25
Über die Reinigungsarbeiten wird es einen Vertrag geben und evtl. gehört die Absicherung zu den Nebenpflichten dieses Vertrages (höchstwahrscheinlich sogar aber ich kenne den eben nicht!). Die Nichtbeachtung der Verkehrssicherungspflichten begründet einen Schadensersatzanspruch (evtl. gemindert durch den eigenen Schuldanteil). Das ist aber eine rein zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen Ihnen und der Reinigungsfirma.
Wenn Sie hierfür einen Anwalt zu Rate ziehen möchten, freut sich die Zunft.
Autor OSG Oschi
 - 11. Juni 2015, 11:18:24
Zitat von: bench87 am 11. Juni 2015, 10:52:30
Mir geht es nicht um Schmerzensgeld sondern darum das die Leute ihren Job richtig machen sollen und bei Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen werden.

War der Boden denn sauber? Wenn ja, hat sie ihre Arbeit richtig gemacht. Ein Gesetz zum aufstellen eines Warnschildes gibt es meines Erachtens nicht.
Autor mrr89
 - 11. Juni 2015, 11:00:40
Damals (r) wurden die Stuben noch geblockert (=gebohnert, gewachst). Auf unsere Frage, ob wir unser Revier, den Gang, auch Blockern sollen, bekamen wir von unserem Gruppenführer einen mündlichen Warnhinweis, dies bitte zu unterlassen. Ich weiß noch, dass das Wort "wahnsinnig" darin mehrmals vorkam.

@TE
Ganz im Ernst: Ich würde den Ball flach halten, weil Du sonst, genau wie hier, den Rest deiner Dienstzeit jedem erklären darfst, warum Du einen nassen Fußboden ohne Warnschild nicht erkennst. Egal ob berechtigt oder nicht....
Autor bench87
 - 11. Juni 2015, 10:52:30
Nein ich habe nicht gesehen das gewischt wurde da der Flur sehr dunkel ist und die Bewegungsmelder ohne Funktion sind ist auch kein Licht an gegangen. Ich seh mindestens einmal die Woche ein Warnschild wenn irgendwo gewischt wurde... Mir geht es nicht um Schmerzensgeld sondern darum das die Leute ihren Job richtig machen sollen und bei Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn ich ein Fehler mach und jemand kommt zu Schaden muss ich auch dafür gerade stehn... Danke an diejenigen die mir gute Besserung wünschen