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Autor miguhamburg1
 - 15. Juni 2015, 19:03:55
Nun, liebe Uli, das ist nicht ganz zutreffend.

Die Pflicht zum treuen Dienen schließt auch das Einhalten von Vorschriften, hier der über das äußere Erscheinungsbild des Soldaten. Hoerin ist beschrieben, wie die Beschaffenheit des Anzuges in der Öffentlichkeit auszusehen hat.

Und die - natürlich anzustrebende - Selbstverantwortung der Soldaten entbindet entbindet keinen Vorgesetzten von der Dienstaufsicht. Und eben auch davon nicht, erkennbare Mängel abstellen zu lassen!
Autor ulli76
 - 15. Juni 2015, 10:27:11
Das muss aber schon lange her gewesen sein ;-)
Aber in verschmutzter Uniform im Zivilleben rumzulaufen ist auch heute noch ein No-Go. Allerdings setzt man da auf die Eigenverantwortung und den gesunden Menschenverstand des jeweiligen Soldaten.
Autor secaso
 - 15. Juni 2015, 10:17:51
Besten Dank für die Antwort, es wurde ja klar, was gemeint war. Was mich lediglich in einem Fall verwunderte, war der doch recht stark verschmutzte BGA eines Soldaten, wodurch die Frage nach einer generellen Erlaubnis der Sache in den Vordergrund trat. Zeiten ändern sich, wir hätten damals keine militärische Liegenschaft mit beschmutzter oder lässig sitzender Bekleidung verlassen dürfen, da damals auch noch das Abmelden dazu gehörte und Vorgesetzte den Blick auf den korrekten Anzug wagten. Aber Zeiten ändern sich eben.  :)
Autor BulleMölders
 - 12. Juni 2015, 07:22:16
Da die überwiegende Mehrzahl der in WHV stationierten Soldaten gar kein Flecktarn hat, würde ich auch meinen das der BGA gemeint ist.
Autor SCPO
 - 11. Juni 2015, 21:10:04
Da der Threadersteller von AGA (der Vorläufer vom BGA) spricht denke ich er meint BGA.
Autor ulli76
 - 11. Juni 2015, 20:23:59
Sprechen wir jetzt vom BGA (blau) oder vom normalen Feldanzug (fleck)
Autor SCPO
 - 11. Juni 2015, 20:14:01
1) gibt es AGA schon seit 10-15 Jahren nicht mehr sondern BGA (Bord- und Gefechtsanzug) und
2) seit einiger Zeit dürfen die Marinesoldaten auch mit BGA den Stützpunkt verlassen und sogar mit Zug/Auto durch ganz Deutschland nach Hause fahren.
Autor secaso
 - 11. Juni 2015, 18:11:21
Hi Leute,

ich habe mal eine Frage. Ich war kürzlich mal für einige Wochen beruflich in Wilhelmshaven, und dabei fiel mir auf, dass ich jeden Tag, aber wirklich jeden Tag Marinesoldaten sah, die in der Öffentlichkeit im AGA rumliefen. Aus meiner Zeit weiß ich noch, dass das absolut nicht erlaubt war, AGA gab's nur in der militärischen Umgebung oder auf dem direkten Weg zwischen zwei solchen, und zwar im Dienst-Kfz. Für alle anderen Landgänge war Dienstanzug oder Privat angesagt. Ich sprach nun mehrere der Soldaten an, z. B. im Supermarkt oder an der Tankstelle. Die AGA-Träger waren definitiv nicht dienstlich unterwegs. Ich möchte niemanden "anscheißen" oder so, aber es würde mich absolut interessieren, ob diese Anzugart mittlerweile für alle Arten des Landgangs zugelassen ist, ob es sich lediglich um eine Eigenart der Standortes Wilhelshaven im Rahmen eines Standortbefehls handelt oder um eine nachlässige Aufsicht, die es den Soldaten erlaubt, sich nach Belieben zu kleiden. Wisst Ihr dazu was?

Grüße
secaso :-)