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Autor Newman
 - 14. Juni 2015, 14:11:36
Wie kann man eigentlich in ein geschriebenes Wort einen Tonfall interpretieren. Und eine Probezeit beginnt immer mit Arbeitsaufnahme was macht es denn für einen Sinn nach nem viertel oder halben Jahr eine Probezeit zu machen. Die ist ja dafür da das Arbeitnehmer und Arbeitgeber sehen ob sie zueinander passen, grob gesagt.
Autor Woozy
 - 13. Juni 2015, 15:54:30
Wie gesagt, damit ist die Sache ja Geklärt :) Vielen dank dafür!

Autor Ralf
 - 13. Juni 2015, 15:46:54
Nunja, dann erklär mir doch mal, was an meiner Antwort so missverständlich war, dass du "sicherheitshalber" noch einmal nachfragst.

Wenn dein Diensteintritt (also deine Dienstzeit) ab dem 01.07. rechnet, dann ist die Widerrufsfrist bis zum 31.12.
Autor Woozy
 - 13. Juni 2015, 15:22:25
Dieser Ton hier im Forum ist jedes mal so Toll zu Lesen  ;D

Vielen dank für die Antwort, hier kann zu.
Autor KlausP
 - 13. Juni 2015, 15:17:51
Natürlich heißt es das. Was denn sonst?
Autor Woozy
 - 13. Juni 2015, 15:16:29
Heißt im Prinzip ab dem 1. Tag der AGA?
Autor Ralf
 - 13. Juni 2015, 15:11:59
Ab Diensteintritt.
Autor Woozy
 - 13. Juni 2015, 15:06:45
Hallo Community!

Bei einigen Freunden und mir Stand die Diskusion bzgl. der Verpflichtungserklärung im Raum, bei der am ende jedoch nur eine Frage offen blieb:

Nach einiger Googelei sowie durchforsten aller Unterlagen die mir Vorliegen, habe ich leider keine Antwort auf die Frage "Ab wann fangen die 6 Monate der Widerruflichen Verpflichtungserklärung A an?" gefunden. Hier geht es sich nur drum ob die 6 Monate a) Direkt ab beginn der AGA zählen oder b) Nach der AGA.

Für mich ist irgendwo Logischer das die 6 Monate ab ende der AGA zählen, nur hätten wir hier gerne mal die Richtige Angabe.

MFG
Woozy