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Zusammenfassung

Autor DustinS
 - 15. Juni 2015, 22:47:08
ohne wäre ja mal ein Supergau
Autor wolverine
 - 15. Juni 2015, 22:43:30
es besteht auch noch die Möglichkeit der Einstellung (mit und ohne Auflage)
Autor DustinS
 - 15. Juni 2015, 22:36:31
Täter geschätzt auf 18-20 Jahre.

will eigentlich nur das die 3 mal merken was die abgezogen haben, weil 20 Sozialstunden wird nicht helfen
Autor wolverine
 - 15. Juni 2015, 22:33:24
Haben die Hampelmänner wenigstens einen Job? Oder leben die eh auf Staatskosten?
"Reich" wird man mit deutschen Schmerzengeldern nicht wirklich.
Autor DustinS
 - 15. Juni 2015, 22:30:21
Gut, aufnahme durch die Polizei erfolgte am selben Abend noch.
Dokumentation der Verletzungen durch Fotos seitens der Polizei ebenfalls.
Anschließend wurde ein Arztbericht im Krankenhaus erstellt.

Zivilrechtlich wollen wir ebenfalls einen Antrag stellen. Die Frage ist ob es sich lohnt.
Autor wolverine
 - 15. Juni 2015, 22:27:33
Nicht wirklich. Bis auf die Strafantragsdelikte (z. B. Die Beleidigung). Die wird nur auf Antrag verfolgt. Die Offizialdelikte verfolgt der StA selbst wenn sie hinreichend beweisbar sind.
Autor DustinS
 - 15. Juni 2015, 22:23:17
alles bringt es nichts die Anzeige zu erweitern?
Autor wolverine
 - 15. Juni 2015, 22:21:19
Der Jurist würde einfach Strafantrag wegen aller in Frage kommenden Delikte stellen.

Das begutachtet eh der Staatsanwalt und der schmeißt alles raus, was nicht vorlag oder nicht beweisbar ist.
Autor DustinS
 - 15. Juni 2015, 22:10:24
Moin Moin,

ich werde jetzt ein bisschen Off-Topic aber wir haben ja ein paar Juristen hier.
Folgende Situation:

Auf dem Heimweg von einer Party werden 2 zu Geschädigten, aufgrund von 3 Tätern die am gleichen Abend noch gestellt werden.

Geschädigte gehen an der Gruppe vorbei und werden prompt angepöbelt und beleidigt. Als die Geschädigten nicht reagierten wurde auf sie eingeschlagen und bei dem Versuch zu flüchten, wurde einem der Geschädigten die Beine weggetreten, sodass dieser schwere Schwürfwunden an Hand und Knie erlitt.

Zusammenfassend: 1ter Geschädigter, Schürfwunden an der Hand, Knie und Jochbeinprellung
2ter Geschädigter, Jochbeinprellung und Schädelprellung.

Nun zur Frage. Anzeige wegen Körperverletzung wurde den Abend noch aufgegeben, kann man diese um folgende Punkte erweitern? Beleidigung ggf. Nötigung?

Seht ihr weitere Möglichkeit?

Zivilrechtlich wird morgen bei einem Anwalt geklärt.


Vielen Dank und schönen Abend noch!

Gruß Dustin