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Zusammenfassung

Autor Tommie
 - 03. Juli 2015, 22:59:20
Ich kann hier noch ein wenig mehr Licht ins Dunkel bringen, aber im Prinzip hat der "StOPfr" vollkommen recht mit seiner Aussage!

Das Bundesreisekostengesetz wurde in der Form, dass er die erste Klasse für längere Bahnfahrten gibt und die zweite Klasse für die kürzeren Strecken zum 26.05.2005 in Kraft gesetzt!

Hierzu heißt es im § 4 BRKG:

Zitat"... Für Bahnfahrten von mindestens zwei Stunden können die entstandenen Fahrtkosten der nächsthöheren Klasse erstattet werden. ..."

Früher war es so, dass alle Dienstreisenden ab A8 (bei Soldaten also ab Hauptfeldwebel!) generell immer in der 1. Klasse fuhren, alle Dienstreisenden bis A8 generell immer in der 2. Klasse. Jetzt ist es so, dass der Anteil der Bahnfahrt ausschlaggebend ist, was schon mal zu seltsamen Dingen führen kann ;) !

Beispiel: Eine Fahrt von Würzburg nach Hannover an die SFJgStDstBw ist mit dem Auto eine Reise von 375 km und dauert ggf. eine kleine Ewigkeit, was u. a. dem Verkehr und zahlreichen Baustellen auf der A7 in Richtung Norden geschuldet ist. Geschätzte Fahrtzeit mit dem Auto: Nur mit sehr viel Glück unter vier Stunden!

Der ICE dagegen fährt auf einer Schnellbahntrasse und braucht für die Strecke in Richtung Norden gerade mal 2 Stunden und 2 Minuten, für die Gegenrichtung sogar nur 2 Stunden und 1 Minute! Nachdem hier die Bahnfahrt zwischen den beiden Hauptreiseorten allerdings über 2 Stunden beträgt, gibt es dafür die erste Klasse!

Wäre hier die ICE-Fahrtdauer weniger als zwei Stunden, würde derjenige, der im Würzburger Umland wohnt und mit dem Bus zum Bahnhof fahren muss, nur die zweite Klasse bekommen, derjenige, der mit dem zug aus dem Landkreis anreist und die "Netto-Bahnreise-Zeit" damit (ohne Aufenthalte!) mal gerade so eben über die zwei Stunden anhebt, würde erster Klasse fahren!
Autor Immgrisch86
 - 03. Juli 2015, 15:25:45
@StOPfr: Danke für deine Antwort.
Autor StOPfr
 - 03. Juli 2015, 13:50:33
Das galt damals schon. Wenn ich mich richtig erinnere, ist nicht nur die Dauer der Zugfahrt entscheidend (z.B. zwei Stunden Verkehrsverbundbummelei mit wenig oder gar keiner 1. Klasse bringt es ja auch nicht), sondern ebenso die Entfernung (200 km?). Die Kosten für Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden mussten (müssen?) ohnehin ausgelegt werden. 
Autor Immgrisch86
 - 03. Juli 2015, 13:10:44
Hallo,

jetzt habe ich hier noch kurz eine Frage.

@Tommie: Du hattest gesagt ab 2 Stunden Zugfahrt bekommt man diese in der 1. Klasse gestellt. Ist das erst seit kurzem der Fall? Weil während ich SaZ 4 war (DZE 30.06.2012) habe ich für solche Touren auch nur zweite Klasse bekommen. Jetzt wo ich als Wiedereinsteller SG (FA) zur Bundeswehr zurück komme habe ich für die Dienstantrittsreise auch 1. Klasse bekommen die Reise dauert knapp 6 1/2 Stunden.

Beste Grüße
Autor Tommie
 - 21. Juni 2015, 15:42:12
Dienstlich veranlasste Reisen werden immer bezahlt! Bei einer Reisedauer von mehr als zwei Stunden gibt es für die Deutsche Bahn sogar Fahrkarten der 1. Wagenklasse!

Hierzu gehören: Dienstantrittsreisen, Entlassungsreisen, Lehrgangsantrittsreisen, Rückreisen nach Lehrgängen, Versetzungsreisen, etc.
Autor KlausP
 - 21. Juni 2015, 15:41:34
Auch als SaZ. Das ist ja schließlich eine dienstlich veranlasste Reise. Sie bekommen entweder eine Fahrkarte und Gepäckscheine oder, wenn Sie mit dem Auto fahren, eine Fahrkostenerstattung.
Autor ulli76
 - 21. Juni 2015, 15:39:19
Ja, auch für die.
Genauso wie bei Kommandierungen, anderen Versetzungen und Dienstreisen.
Autor chefderang
 - 21. Juni 2015, 15:36:29
Auch als Saz?
Autor ulli76
 - 21. Juni 2015, 15:14:19
Ja natürlich.
Autor chefderang
 - 21. Juni 2015, 15:10:21
Bekommt man zum ende der grundausbildung zur abschleusung auch die fahrt zur stammeinheit bezahlt?
Autor StOPfr
 - 20. Juni 2015, 16:25:29
Ist ja hoffentlich nun alles klar bzw. wird es dies in der Einheit noch werden. 
Autor Kevin H.
 - 20. Juni 2015, 15:54:39
mit rückfahrt ist die Heimreise mit dem Zug gemeint (Am wochenende).
Autor dunstig
 - 20. Juni 2015, 15:50:20
Zitat von: StOPfr am 20. Juni 2015, 10:47:37
Zitat von: dunstig am 20. Juni 2015, 00:00:42
Zitat von: Flieger66 am 19. Juni 2015, 23:57:15
Hallo Kevin.h
Du bekommst keine Tickets von der bundeswehr wenn du saz bist.
Wenn du fwd bekommste sie umsonst.

Erzählen Sie bitte nicht so einen Schwachsinn. Die Bundeswehr erstattet bei Soldaten auf Zeit nur in bestimmten Fällen die Kosten für die Heimfahrt. Ich als nicht Verheirateter bekomme genau nichts für meine Heimfahrten! Für FWDL gilt allgemein das oben Geschriebene.

Warum immer gleich mit "Schwachsinn" argumentieren  ::). Ihr seid doch kaum verschiedener Meinung. "Tickets" gibt es von der Bundeswehr aber auf keinen Fall  ;).

Jep, hatte irgendwie das Wort "keine" überlesen und bin davon ausgegangen, dass er meinte, dass es für SaZ Tickets gibt. In Zusammenhang mit dem zweiten Teil macht mein Verständnis natürlich noch weniger Sinn. Schande über mich. :-[
Autor ulli76
 - 20. Juni 2015, 13:56:47
Von was für einer Rückfahrt sprichst du überhaupt dauernd?

Du bekommst einen Gutschein für die Fahrt zum Dienst und wieder eine Fahrkarte zum Ende der Dienstzeit.

Heimfahrten an den Wochenenden haben damit gar nichts zu tun. Dafür bekommst du als FWDL einen speziellen Berechtigungsausweis.
Autor Kevin H.
 - 20. Juni 2015, 12:59:34
Danke für die vielen Antworten, mir war von Anfang an klar, dass ich kein Ticket bekomme :D Aber wollte halt wissen ob ich vor Ort dann noch etwas für die Rückfahrt bekomme :)
Das ist nun geklärt, danke :)