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Autor abus
 - 23. Juni 2015, 20:35:47
Danke, vor allem auch für die Info 30 Urlaubstage auch im nächsten Jahr zu haben. Ich hätte gedacht die Bundeswehr hat nur das gesetzliche Mindesmaß an Urlaubstagen.
Autor Ralf
 - 21. Juni 2015, 21:25:09
Du hast in diesem Jahr Anspruch auf 30Tage mal 3/12, also 8 Tage.
Kannst du in diesem Jahr nicht nehmen, werden die in das nächste Jahr übertragen. Dort hast du wiederum 30 (neue) Tage.
Autor abus
 - 21. Juni 2015, 19:12:12
Hallo,
ich würde gerne wissen ob ich folgendes richtig verstanden habe. Zum 1.10 starte ich meine Grundausbildung. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich die Urlaubstage die mir bis zum 1.10 zustehen genommen (22.5 von tariflich festgelegten 30). Ich habe im Internet gelesen das die Bundeswehr mir die restlichen 7.5 Tage fur das Jahr 2015 zuspricht. Aber weil man in der Grundausbildung keinen Anspruch auf Urlaub hat kann ich nur abwarten ob ich zwischen Weihnachten und Neujahr eventuell frei bekomme wenn es der Stammeinheit so passt. Im Jahr 2016 habe ich dann nur 26 urlaubstage weil ich unter 30 bin. Ist das soweit richtig oder würde ich wenn ich denn überhaupt zwischen Weihnachten und Neujahr Zuhause bleiben darf nur die Differenz zwischen 26 Tagen und den in meinem jetzigen Betrieb genommenen 22.5 Tagen bekommen, sprich 3.5 Tage.