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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatDer umstrittene Luftangriff von Kundus am 4. September 2009 hat für den damaligen Kommandeur des Provincial Reconstruction Teams (PRT) Kundus, Georg Klein, keine strafrechtlichen Folgen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte in einer am (heutigen) Freitag veröffentlichten Entscheidung, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den damaligen Oberst sei rechtmäßig gewesen. Insbesondere die Entscheidung der Bundesanwaltschaft, den Luftangriff nach dem Völkerstrafgesetzbuch zu beurteilen und nicht nach dem Strafgesetzbuch, sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
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