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Autor kelle.eugen
 - 25. Juni 2015, 15:49:41
Oh ja stimmt.. Sorry

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Autor Ralf
 - 24. Juni 2015, 17:04:21
@kelle.eugen: da würfelst du etwas durcheinander. Du beschreibst die Höhe des §43b (also die Personalgewinnungsprämie). Für den Personalbindungszuschlag gibt es bis zu 20% des Grundgehalts der Stufe 1 für max. 48 Monate. Hier werden derzeit die Durchführungsbestimmungen und der Festlegungserlass erarbeitet, der die Mangelbereiche definiert, die Höhe der % und die Dauer einer weiteren Bindung. Hier trifft dann dein Beispiel ggf. Also eine Weiterverpflichtung von SaZ 8 auf SaZ 12 gibt dann ggf. 48 Monate lang einen % auf das Grundgehalt.
Autor kelle.eugen
 - 24. Juni 2015, 10:45:49
Diesen Zuschlag bekommen nur die die sich in der IT-Schiene MEHR verpflichten! D.h. wenn du z. B. schon ein SaZ 8, Stuffz  bist und verpflichtest dich für SaZ 12 Fw bekommst du für die 4 MEHR-VERPFLICHTUNGSJAHRE 4000€ Prämie versteuert!

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

Autor Bo87
 - 24. Juni 2015, 10:34:38
Hallo Kameraden!

ich wollte mal fragen was sich hinter dem Personalbindungszuschlag verbirgt? Habe auch schon die Suchfunktion hier im Forum benutzt, leider nichts gefunden, was meine Fragen beantwortet.

Mich interessiert es, ob der Personalbindungszuschlag für aktive Soldaten zählt, die sich in der Ausbildung zum ITFw befinden? Sind nur spezielle Dienstposten zuschlagberechtigt? Ich meine an bestimmten Standorten?

Wie verhält es sich , wenn man schon vor dem Entschluss über den Personalbindungszuschlag in Ausbildung zum ITFw war?!

Über konstruktive Antworten würde ich mich sehr freuen!