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Zitat von: Staccato am 25. Juni 2015, 16:26:25P.S. Die Bestätigung ist soeben eingetroffen und hat somit nicht mal eine Woche gebraucht. Das mal so zur Info![]()
Zitat von: Staccato am 25. Juni 2015, 15:05:04
Nun, dann werde ich den Segen erbeten müssen
Zitat von: Staccato am 25. Juni 2015, 15:05:46Zitat von: MaikG am 25. Juni 2015, 15:04:16Zitat von: Staccato am 25. Juni 2015, 14:45:58
Was ich dargelegt habe und wie wahr es war tut hier auch nichts zur Sache, darum wird sich jemand kümmern der dafür zuständig ist und mich ggf. nicht weiter lassen oder meine Änderung der Gewissensgründe und mein Interesse an der Bundeswehr als gut ansehen.
Naja, demjenigen sollten Sie dann aber schon nen besseres Märchen auftischen.
Für die Anerkennung mussten Sie glaubhaft darlegen, dass Ihnen ein irreperabler Seelischer Schaden entsteht und Ihre Persönlichkeit daran zerbrechen würde, wenn Sie als Soldat einen Menschen töten müssen.
Allein das mit der Story von oben glaubhaft zu begründen muss schon ziemlich kreativ gewesen sein, dem Prüfer zu erklären, wie sich das Gewissen in der Hinsicht geändert hat muß noch um einiges ausgefallener sein. Und das dann ohne roten Kopf
Ja, so glaubhaft das ein einziges Schreiben gereicht hat
Zitat von: Staccato am 25. Juni 2015, 15:00:54Ja selbstverständlich wird das "angeklagt", vor allem von denen, die sich nicht mit dieser Ausrede gedrückt haben. Ich weiß ja nicht von wem Ihnen das Nahe gelegt wurde die Begründung zu benutzen, aber es war nunmal der einzige legitime Grund (töten, seelischen Schaden usw.) mit dem man den Kriegsdienst verweigern konnte. Wenn dieser Grund bei Ihnen nicht vorlag, hätten Sie ganz gleich, wie schwerwiegend Sie Ihre anderen Gründe empfunden haben, einfach den Wehrdienst leisten müssen und nicht unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einen KDV Antrag stellen sollen.
Immer wieder herrlich wie man aus einer einfachen Frage heraus in Teile zerlegt und angeklagt wird, obwohl diese Gewissensfrage so ziemlich jeder in seinem KDV benutzt da es einem auch immer so nahgelegt wird. Es sollte sich lieber dafür gefreut werden, dass die Verblendung von damals nun aufgehoben ist und man den wahren Wert der Bundeswehr wertschätzt. Aber so sind Foren.
Zitat von: MaikG am 25. Juni 2015, 15:04:16Zitat von: Staccato am 25. Juni 2015, 14:45:58
Was ich dargelegt habe und wie wahr es war tut hier auch nichts zur Sache, darum wird sich jemand kümmern der dafür zuständig ist und mich ggf. nicht weiter lassen oder meine Änderung der Gewissensgründe und mein Interesse an der Bundeswehr als gut ansehen.
Naja, demjenigen sollten Sie dann aber schon nen besseres Märchen auftischen.
Für die Anerkennung mussten Sie glaubhaft darlegen, dass Ihnen ein irreperabler Seelischer Schaden entsteht und Ihre Persönlichkeit daran zerbrechen würde, wenn Sie als Soldat einen Menschen töten müssen.
Allein das mit der Story von oben glaubhaft zu begründen muss schon ziemlich kreativ gewesen sein, dem Prüfer zu erklären, wie sich das Gewissen in der Hinsicht geändert hat muß noch um einiges ausgefallener sein. Und das dann ohne roten Kopf