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Zusammenfassung

Autor SGBunny
 - 26. Juni 2015, 14:21:18
Und vielleicht mit dem (hoffentlich) zukünftigen Ausbildungsbetrieb ob ein späterer Einstieg möglich ist.
Es ist nicht unüblich später mit einer Ausbioldung anzufangen, viele Betriebe füllen freie Plätze durch nicht angetretene Azubis bzw. frühzeitige Entlassungen in der Probezeit gerne noch auf.
Eine Bekannte von mir hat auch Mitte September mit der Ausbildung angefangen, das hatte allerdings andere Gründe.

Viel Erfolg
Bunny
Autor KlausP
 - 26. Juni 2015, 14:19:54
Wenn Sie vorzeitig ausscheiden, weil Ihr offizieller Antrag auf Dienstzeitverkürzung positiv beschieden wird, wird im Zuge dessen auch Ihr Anspruch auf Übergangsgebührnisse gekürzt. Sie erfüllen ja dann die im Soldatenversorgungsgesetz definierten zeitlichen Voraussetzungen für eine Förderung nach 4 Jahren Dienstzeit nicht mehr. 3 Jahre und 10 Monate sind nun mal keine 4 Jahre.
Autor F_K
 - 26. Juni 2015, 14:19:38
Frage:

- Wieviel Urlaub hast Du noch?
- Wieviele "Dienste" kannst und willst Du noch sammeln?
- Was sagt Dein DV dazu?
Autor wolverine
 - 26. Juni 2015, 14:15:37
Vermutlich wird das nicht gehen. Wenn, dann nur nach einem Antrag und bestimmt ist ein vorhergehendes Gespräch mit Spieß und Chef da hilfreich.
Autor iLLoooo
 - 26. Juni 2015, 14:10:57
Hallo Liebe Leute ,

mich beschäftigt folgende Situation ,

ich werde die Bundeswehr nach 4 Jahren zum 30.9.2015 verlassen , nun habe ich fleißig Bewerbungen geschrieben um eine Ausbildung nach der Bundeswehr anzufangen.

Mein Problem ist nun das der Ausbildungsbeginn wo ich nach einem 1 wöchigen Praktikum anfangen kann  am 3.8 ist und ich erst zum 30.09.2015 die Bundeswehr verlassen werde.

Besteht die Möglichkeit die Bundeswehr 2 Monate vorher zu verlassen , ohne das mir die Abfindung oder die 7 monatigen Übergangsbedürfnisse verloren gehen?