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Autor Aliki
 - 27. Juli 2015, 10:32:56
Na das kostet dann eine Runde fürs Forum!
Autor Dom91
 - 27. Juli 2015, 09:47:24
So hatte ja gesagt ich melde mich nochmal für diejenigen die es interessiert

dem Kindergeldantrag wurde nun doch zugestimmt, hab einfach Ernennungsurkunde, Personalverfügung zur Ernennung, Lehrgangszeugnisse über absolvierte Lehrgänge und aktuelle Kommandierung nochmals der Familienkasse zugeschickt.

Ach übrigens ich für den gesamten Zeitraum den ich FA bin Kindergeld nachgezahlt bekommen (sprich auch für Feldwebellehrgang u. Englischlehrgang)
Autor Cally
 - 29. Juni 2015, 08:16:41
Zitat von: Fw1993 am 27. Juni 2015, 11:52:31
Wo bist Du, grün oder Fachdienst? Für Truppe Fw Ausbildung gibt es nichts. Nur Fw Ausbildung mit IHK Abschlüsse gibt es Kohle

Schwachsinn, natürlich bekommen auch die Truppendiener Kindergeld.
Autor ToMA
 - 28. Juni 2015, 18:47:21
Musst Du nicht. Das was Du geschrieben hast (zusammen mit den erwähnten Unterlagen), genügt. Bei Bedarf mündlich (persönlich oder am Telefon) noch einmal erläutern.

Und das mit der GWD bzw. FWD hatte ich nur gefragt, weil sich dann der Anspruchszeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert.
Autor Dom91
 - 28. Juni 2015, 18:25:37
Meinte ich soll das noch mit reinbringen?
So wie ich das verstanden hab aus dem schreiben war/ist das Problem das er nichts mit dem FA anfangen könnte was auf der Ernennungsurkunde stand, deswegen schick ich jetzt noch das andere wo drauf steht das ich zum xxx zum feldwebeanwärter ernannt werde.
Autor ToMA
 - 28. Juni 2015, 16:34:32
In der neueren Dienstanweisung zu finden unter  A 14.2, Maßnahmen.

"Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz", einfach googeln.

(Auch mit einem Hinweis zum Mannschaftsdienstgrad)
Autor ToMA
 - 28. Juni 2015, 16:20:18
Sry, anstatt (8) muss es ( 8 ) heissen. Habe leider keine Editierfunktion.
Autor ToMA
 - 28. Juni 2015, 16:17:52
Und hier noch ein Zitat aus der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes
(DA-FamEStG) vom Bundeszentralamt für Steuern:

"DA 63.3.2 Kinder in Berufsausbildung:
(8) Zur Berufsausbildung zählen auch:
- ....
- die Berufsausbildung eines Soldaten auf Zeit als Offiziersanwärter (BFH vom 16.4.2002 – BStBl II S. 523) bzw. Unteroffiziersanwärter, die Berufsausbildung endet mit der Ernennung zum Leutnant bzw. Unteroffizier, die Ernennung zum Leutnant erfolgt i. d. R. nach drei, die Ernennung zum Unteroffizier nach einem Jahr."

Meine Anmerkung: analog obiger Vorschrift endet für Feldwebel die Ausbildung mit Ernennung zum Feldwebel.
Autor ToMA
 - 28. Juni 2015, 15:20:03
Gespräch reicht leider nicht. Der Ablehnungsbescheid ist schon da und sollte schriftlich angefochten werden. Man könnte natürlich parallel noch einmal die Angelegenheit mündlich/persönlich erörtern, wenn der Sachbearbeiter es immer noch nicht verstanden haben sollte.
Und leider hat Fw1993 keine Ahnung.
Die Feldwebelausbildung wird als Ausbildungsgang im Sinne des EStG anerkannt wird, auch wenn es keine übliche Berufsausbildung ist. Die wird als solches im EStG auch nicht gefordert.
Nur für Mannschaftern wird nur im Ausnahmefall KG gewährt (bei entsprechenden Ausbildungsinhalten). Für Feldwebel und Offiziere ist KG zu gewähren.

Dom91, mach es so.
Die Lehrgangsplanung brauchst Du nicht unbedingt beifügen.
Autor bayern bazi
 - 28. Juni 2015, 12:56:17
ich würd da gar nix hinschicken sondern mal n pers gespräch suchen und des dem jenigen erklären

- nur sprechenden leuten kann geholfen werden -

ein gespräch erspart oft viel papier
Autor Dom91
 - 28. Juni 2015, 12:48:24
Ich geh davon aus das der Sachbearbeiter nicht gerafft hat das ich Anwärter in der feldwebellaufbahn bin sondern meinte das ich Anwärter in der unteroffizierslaufbahn bin
Hab nämlich die Ernennungsurkunde zum Unteroffizier mitgeschickt da steht zwar FA drauf aber Volt der hat der nicht gewusst wofür das FA steht

Werde jetzt einfach noch die Ernennungsurkunde mitschicke wo drauf steht das ich mit Wirkung zum xxx zum Anwärter in der Laufbahn der feldwebel im allfFachDst zugelassen wurde
Autor Dom91
 - 28. Juni 2015, 11:49:26
Stimmt so nicht das ich nur für ZAW KG bekomme. Feldwebellehrgang, Eglisch, Fachlehrgang etc gehören auch dazu und werden ja uauch benötigt um das Ausbildungsziel zu erreichen.

Außerdem erklär mir dann mal wie einige ehemalige Kameraden, wo ich persönlich kenne, KG bekommen die im Truppendienst sind und zum Spähfeldwebel ausgebildet und keine ZAW haben/bekommen.

Desweiteren wenn es den Beruf Feldwebel nicht gibt, warum beschreibt dann das Arbeitsamt dieses Berufsbild auf seine Seite?
Autor Fw1993
 - 28. Juni 2015, 11:27:15
Auf den Antrag bekommst Du nix. Ich weis nicht was DadAO hier für einen Bullshit schreibt. Offizier mit laufendem Studium ist was ganz anderes als Feldwebel. Den Beruf Feldwebel gibt es in der Privaten Wirtschaft nicht. Da drauf bekommst Du keinen Euro.
Geld bekommst Du nur für die ZAW - Wenn die mit IHK Abschluss endet - sonst nicht. Dann bekommst Du noch mal K Geld wenn Du Techniker/Meister oder sowas mit Abschluss machst.
Sage es jetzt noch mal, Du brauchst die Kommandierung zur ZAW u. die Schulbescheinigung. Dein OL ZAW Chef fühlt die aus.
Die Schulbescheinigung kannst Du Dir aus dem Internet runter Laden.
Noch mal, nur so gibt es K Geld
All das ist eigene Erfahrung.
Autor Dom91
 - 28. Juni 2015, 10:29:35
Gwd ist schon 5 Jahre her von daher ist das raus weil man nur vier Jahre rückwirkend beantragen kann


So habe es jetzt wie folgt begründet:

Mein Sohn Xxx, geboren am Xxx befindet sich zurzeit in Ausbildung zum Feldwebel im Geoinformationsdienst. Die Ausbildung endet voraussichtlich am 28.02.2017.

Ziel der Ausbildung ist der Dienstgrad Feldwebel. Mein Sohn durchläuft im Laufe der Ausbildung verschiedene Dienstgrade, welche lediglich als Durchgangsstationen anzusehen sind. Der Dienstgrad Unteroffizier (FA = Feldwebelanwärter) ist ein solcher Teilabschnitt der Feldwebelausbildung. Er hat bisher noch keine abgeschlossene Berufsausbildung.

Die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4, Satz 1 Nr. 2 a) EStG sind erfüllt, da er weiterhin Anwärter in der Laufbahn der Feldwebel im Geoinformationsdienst ist. § 32 Abs. 4 Satz 2 und 3 EStG bleiben unberücksichtigt.

Ich bitte Sie den Bescheid zu überprüfen.

In der Anlage sende ich Ihnen nochmal den Nachweis über eine zivilberufliche Ausbildung des Zentrums für Geoinformationswesen der Bundeswehr.


Oder soll ich da noch eine aktuelle lehrgangsplannung hintendran knallen, womit ja dann die mil. Lehrgänge und die ZAW aufgeführt werden?
Autor ToMA
 - 27. Juni 2015, 15:30:03
Und wenn Du eine Quelle brauchst: BFH 16.04.2002 - VIII R 58/01. Nicht das Neueste, aber immer noch gültig. Es wird zwar die Offz-Laufbahn beurteilt, sollte aber auch für die Fw-Laufbahn herangezogen werden können.