ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatIst eigentlich keine Raketenwissenschaft..
ZitatAber eigendlich erwarte ich ja schon irgendwie von einer "wandelnden ZDv" dass sie mir erklären kann, warum sich die zmk falsch verhält, wenn sie abgelaufene Dienstführerscheine neu ausstellt und warum der Ablauf eines zivilen Führerscheins irgendwelche Auswirkungen auf den militärischen haben soll.
Zitat von: F_K am 02. Juli 2015, 09:42:14ZitatUnd das das Duzen in diesem Forum ja nicht zum gewöhnlichen Umgangston gehört möchte ich auch Sie bitten das bei mir zu unterlassen.
1.) Steht wo in den ANB?
2.) Du Duzt auch ...
Bitte also abgelehnt.
ZitatUnd das das Duzen in diesem Forum ja nicht zum gewöhnlichen Umgangston gehört möchte ich auch Sie bitten das bei mir zu unterlassen.
Zitat von: F_K am 02. Juli 2015, 09:11:47
@ MaikG:
Verstehendes Lesen ist nicht so "Dein Ding", oder?
Der TE war lange Jahre kein Soldat, konnte also keine notwendige Tauglichkeitsuntersuchung machen (zivil und mil. gelten die gleichen Anforderungen), also sind sowohl mil. als auch zivile Fahrerlaubnis erloschen.
"Du" kann mithilfe Deiner mil. Tauglichkeitsuntersuchungen Deinen ziv. Schein verlängern oder neu ausstellen lassen - weil Dein mil. Schein gültig ist.
Nun verstanden?