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Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.

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AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....


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Zusammenfassung

Autor Cherryblossom
 - 03. Juli 2015, 08:25:59
A 2640/22 "Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften", Anlage 8.4
Grundsätzlich hat sie die Möglichkeit die wöchentliche (!) Arbeitszeit um eine Stunde zu reduzieren (gleiche Vorschrift, Ziffer 406), alles weitere wäre eine entsprechende Individualvereinbarung.

Rein sachlich müsste sie aber bei einer täglichen Verkürzung der Dienstzeit, diese fehlende Zeit wieder aufarbeiten. Ansonsten wäre Teilzeit eine Option.
Bei einer täglichen Verkürzung, ohne ein entsprechendes Nacharbeiten, sieht das mMn aber schon ein wenig halbseiden aus...  :-X
Autor wolverine
 - 02. Juli 2015, 22:05:37
Oder die Dame selbst
Autor KlausP
 - 02. Juli 2015, 22:00:59
Fragen Sie den Vorgesetzten der Kameradin, der das genehmigt.
Autor Knut1234
 - 02. Juli 2015, 21:58:56
Ich möchte einfach nur wissen warum Sie für ca 24 Stunden weniger Dienst die volle Besoldung erhält wo ist dies niedergeschrieben ?!
Autor KlausP
 - 02. Juli 2015, 21:54:58
Ja, hat sie. Und nun?
Autor Knut1234
 - 02. Juli 2015, 21:50:00
Guten tag,

folgendes wir haben in unserer Dienstelle eine Soldatin die jeden Tag ca. 1 bis 1 1/4 Stunden weniger Dienst hat aufgrund der Öffnungzeiten des Kindergartens. Jetzt stellt sich mir die Frage ob Sie trotzdem ein anrecht auf volle Besoldung hat diese erhält Sie.