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Autor LwPersFw
 - 13. Juli 2015, 00:38:05
Im Anhang ist alles erläutert...

Entscheident ist die Dauer des Grundwehrdienstes...6 Monate...

Dabei spielt es keine Rolle das die Wehrpflicht ausgesetzt ist !

Hier hilft nur ... wie von der BVA empfohlen ... die Befreiung durch den Kdr...

[gelöscht durch Administrator]
Autor ulli76
 - 12. Juli 2015, 16:14:33
Ruf nochmal an und frag aufgrund welcher Grundlage das so sein soll.
Autor chefderang
 - 12. Juli 2015, 11:58:56
Nein hab ich nicht ....gut dann wird es auf eine Beschwerde hinauslaufen.
Autor KlausP
 - 12. Juli 2015, 11:57:11
Haben Sie das schriftlich mit Angabe der Rechtsquelle? Falls nicht, empfiehlt sich eine Beschwerde.
Autor chefderang
 - 12. Juli 2015, 11:51:16
Klar...hab ich das.  Die Antwort der Bva war das ist so das wird 6 Monate so gemacht egal ob sie da wohnen oder nicht.
Autor ulli76
 - 12. Juli 2015, 11:48:49
Irgendwo muss es ja eine Grundlage geben, aufgrund derer du zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sein sollst. Hast du mal nachgefragt?
Autor wolverine
 - 12. Juli 2015, 10:24:33
Autor chefderang
 - 12. Juli 2015, 10:02:04
ja das weiß ich ja nun ist aber die Grundausbildung rum.Und ich soll trotzdem bezahlen obwohl ich gar nicht in der Stammeinheit eine Stube beziehe.Warum muß ich mich für was befreien lassen was ich gar nicht in Anspruch nehme das ist die gute Frage?
Autor ulli76
 - 12. Juli 2015, 09:59:26
Es gibt auch für über 25-jährige Situationen in denen sie zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind. Grundausbildung ist dafür ein typisches Beispiel.
Autor chefderang
 - 12. Juli 2015, 09:15:28
Weil ich noch die gleichen Abzüge habe wie in der GA zum wohnen. Habe dann bei der Bva angerufen und die haben mir gesagt ich müsste mich befreien lassen.Weil die das angeblich das erste halbe Jahr automatisch abziehen von den Dienstbezügen.Verstehe ich zwar nicht weil ich nie um eine Gemeinschaftsunterkunft gebeten habe in der Stammeinheit.Und ja einen anerkannten Hausstand habe.
Autor KlausP
 - 12. Juli 2015, 09:11:18
Müssen Sie nicht. Wer will das denn?

Wenn Sie nicht TG-berechtigt sind müssen Sie im Gegenteil einen Antrag auf Genehmigung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft stellen, wenn Sie diese nutzen wollen.
Autor chefderang
 - 12. Juli 2015, 09:06:38
Warum muß ich mich mich eigentlich befreien lassen, wenn ich eine anerkannte Wohnung habe und über 25 bin?