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Autor Jens79
 - 20. Juli 2015, 19:30:52
Dann soll es so sein.......  :D ;D ;D
Autor kman
 - 20. Juli 2015, 19:21:34
Unabhängig von den kriegsgeschichten, hat der funker da vollkommen recht.

Gesendet von meinem SM-G800F mit Tapatalk

Autor funker07
 - 19. Juli 2015, 11:15:41
JensK79, das hat nichts mit Erbsenzählerei zu tun, sondern damit, dass die Aussage im Grundsatz falsch ist.

Der Dienstherr stellt denen, die es am ehesten benötigen, halbwegs gute Ausrüstung. Beim Rest geht es eher in Richtung Sicherheitspolitik nach Kassenlage.

Die "Kriegsgeschichten" sind übrigens von diesem Jahr.
Autor Jens79
 - 17. Juli 2015, 20:05:10
Zitat von: Jens79 am 16. Juli 2015, 15:55:57

Der Dienstherr stellt (mittlerweile) den Soldaten die es brauchen gute Ausrüstung zur Verfügung.
Wenn du nix dienstlich bekommst, brauchst du es auch nicht.

Eben vergessen. sorry.

Hier Funker nochmal für dich, extra schwarz hervorgehoben. Deine Kriegsgeschichten von Anno Schnee kannst du deinen Enkeln irgendwann mal erzählen.
Autor Jens79
 - 17. Juli 2015, 20:00:57
Lieber funker07

Danke für das Erbsenzählen. Ich entschuldige mich, nicht auf jede Einzelheit seit bestehen der Bundeswehr eingegangen zu sein und gelobe Besserung.  ::)

Und dennoch. Für die Mehrheit der Soldaten gibt es dienstlich gelieferte Ausrüstung genug.
Autor ulli76
 - 17. Juli 2015, 19:55:34
@F_K: Wir sprechen gerade vom Inlandsübungsbetrieb. Da gibt es in der Regel keine SK-4-Westen und die, die es gibt (z.B. für´s nSAK) sind oft einfach alt mit Platten über dem Verfallsdatum.

Im Einsatz gilt der Grundsatz: Private Plattenträger nur, wenn der gleiche Schutz wie bei dienstlich gelieferten Westen gegeben ist- also SK1 plus Platten.
Autor funker07
 - 17. Juli 2015, 19:52:49
Zitat von: Jens79 am 16. Juli 2015, 15:55:57
Wenn du nix dienstlich bekommst, brauchst du es auch nicht.
Anfang meines ISAF-Einsatzes haben auch die Frauen nur die normale/große SK4-Weste erhalten, mit dem Effekt, dass sie mit der P8 nicht in Anschlag gehen konnten.
Mehr brauchten sie nach deiner Argumentation nicht, weil sie ja sonst mehr bekommen hätten.

Warum braucht der Fallschirmjäger einen Berghausrucksack, der Fernmelder nicht, auch wenn er manchmal die gleiche Ausrüstung tragen muss?

Warum wird laufend neue Ausrüstung erprobt/beschafft? Das was wir haben reicht doch laut deiner Aussage.


Nur, weil sich der ein oder andere mehr Ausrüstung kauft, als er braucht bzw nicht weiß, wie er die dienstliche nutzen kann, heißt das nicht, dass die dienstliche immer optimal für die volle Auftragserfüllung ist.
Autor Jens79
 - 17. Juli 2015, 19:40:44
hm. Ja.

::)
Autor F_K
 - 17. Juli 2015, 19:26:45
Mal deutlich: Nach einer  Schussverletzung mit hohen Folgekosten wird man schon drauf schauen, ob da auch die Weichballistik getragen wurde - und da ist in allererster Linie der Träger verantwortlich - und da erinnert sich kein Vorgesetzter, so etwas befohlen zu haben,  wollen wir wetten?

(.. Und nur weil bestimmte Einheiten mit speziellen Einsatzprofilen etwas haben, so kann man daraus keine Erlaubnis für einen selber ableiten - das sollte klar sein .... )
Autor wolverine
 - 17. Juli 2015, 18:30:35
Das wäre schlicht ihr Job nach § 7 BHO.
Autor Jens79
 - 17. Juli 2015, 18:29:03
Aus meinen Erfahrungen raus ist die Wehrverwaltung immer bestrebt so viel wie möglich geltend zu machen.

Nach der ein oder anderen Unfallaufnahme bekommt man manchmal was mit.....  ;D

Keine Ahnung was da dran ist.  ;D
Autor wolverine
 - 17. Juli 2015, 18:25:25
Die erste Frage, die sich stellt ist, ob die Wehrverwaltung überhaupt ein mutmaßliches Mitverschulden geltend macht.
Autor Jens79
 - 17. Juli 2015, 18:23:51
Da gibt es jetzt vermutlich 1000 verschiedene Ansätze.

Ich mache es mir mal ziemlich einfach und Stelle folgendes in den Raum:

Auch an der Uni wird es irgendjemandem geben der in der Wahnsinns "Grünen Woche" der Leitende ist.

Genehmigt er das tragen von privat beschaffter Ausrüstung hat er wohl den Hut auf im Fall eines Falles. Vobei die Frage wohl immer noch ist, ob es mit dienstlicher Ausrüstung auch zu dem Unfall oder der Verletzung gekommen wäre.

Eine einheitliche, allgemein gültige Antwort darauf wird es wohl nicht geben.
Autor dunstig
 - 17. Juli 2015, 18:12:51
ZitatDas Thema ist doch schon längst durch. Alles was durch die Bundeswehr beschafft wurde, ist logischerweise auch genehmigt.
Das war auch nicht meine Frage. Ich hätte es vielleicht deutlicher formulieren sollen. Bei uns an der Uni springen ein Haufen Kameraden mit privater Zusatz- und teilweise auch Schutzausrüstung rum, welche nicht ansatzweise dem dienstlich Gelieferten in Form und Farbe entsprechen.
Ulli hat zwar Recht, dass man gerade im Inland zwecks geringem Gefahrenpotential die Kirche auch mal im Dorf lassen sollte, aber mich würde einfach mal interessieren, wie es in einem solchen Fall mit der Haftung im Falle eines Unfalls aussähe.
Autor Jens79
 - 17. Juli 2015, 18:01:20
Zitat von: dunstig am 17. Juli 2015, 16:10:01
Wenn ich hier bei uns an der Uni die ganzen Helden immer in der grünen Woche mit ihrer ganzen privaten Ausrüstung sehe, frage ich mich immer, wie es eigentlich mit der Haftung aussieht, wenn etwas passiert? Gerade was die Schutzbekleidung betrifft?

Das Thema ist doch schon längst durch. Alles was durch die Bundeswehr beschafft wurde, ist logischerweise auch genehmigt.

Beispiel Lindnerhof Plattenträger. Einst beschafft als Sofortbedarf für Spezialkräfte. Folglich genehmigt. Auch wenn ich ihn mir privat beschaffe und im Einsatz trage.

Anders siehts da bei Schrottfirmen aus.

Da gibt es auch ein nettes Schriftstück drüber. Hab ich irgendwo in den tiefen meiner Einsatzkiste.  ;D