ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatIch finde es immer noch "lächerlich", dass jemand der nicht das Wahlrecht besitzt an der Waffe dienen darf. Vorallem kann mir keiner erklären warum man mit unter 18 nicht nach 22 Uhr arbeiten darf, aber 24 Stunden lang auf dem Truppenübungsplatz rumturnen darf
Zitat von: Verteidiger am 19. Juli 2015, 14:30:39Ich werd mal meine gelbe Schleife nächstes Semester häufiger in der Uni tragen. Mal gucken was die blonde "Refugees Welcome" T-Shirt Fraktion dazu sagt![]()
Zitat von: ulli76 am 19. Juli 2015, 12:01:29Bei dir ist das Kreuz bei "öffentlichkeitswirksamer DP" in der BU immer bei "um Gottes Willen, blos nicht", oder?
Zitat von: kermit_nc am 19. Juli 2015, 11:46:56Bsp.: Mein Ältester kann nun die Gesetzgebung zum ALGII, mit allen Verfahrensvorschriften, auswendig und hat keine Ahnung über die Voraussetzung für eine Hilfeleistung der Bw im Innern.
Zitat von: BrianTheBrain am 16. Juli 2015, 13:45:07
Den ich bin 16 Jahre alt und habe die schule fertig und würde echt gerne für die Bundeswehr arbeiten.
ZitatAlso keine Wache, kein Sicherungsdienst, kein Einsatz.
Zitat von: Ralf am 16. Juli 2015, 13:52:59
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Unter 18-Jährige werden als Soldatinnen und Soldaten ausschließlich in die Streitkräfte aufgenommen, um eine militärische Ausbildung zu beginnen.