ZUR INFORMATION:
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Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatWann liegt ein eigener Hausstand vor?
Hier ist eine Wohnung i. S. d. § 10 Abs. 3 BUKG gemeint. Danach besteht eine Wohnung aus einer geschlossenen Einheit ...... Bei einem Untermietverhältnis mit Mitbenutzung von Küche oder Bad liegt jedoch kein eigener Hausstand vor.
Zitat"Antrag auf Anerkennung einer Wohnung als berücksichtungsfähige Wohnung nach §10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz (BUKG)
Zur Bearbeitung des Antrages auf Anerkennung einer Wohnung als berücksichtungsfähige Wohnung nach §10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz werden zusätzlich folgende Unterlagen, die dem Antrag beizufügen sind, benötigt:
Mietvertrag
Befreiung von der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft
Meldebescheinigung oder Kopie des Personalausweises
nur bei einer Entfernung größer 50 km und kleiner 100 km zwischen Wohnung und Dienststelle - Feststellung des räumlichen Zusammenhangs mittels dienstlicher Erklärung, dass die Wohnung an mind. 3 Arbeitstagen je Woche genutzt wird
oder Feststellung des räumlichen Zusammenhanges durch den Disziplinarvorgesetzten, mindestens im Rang eines Bataillonskommandeurs
Bauzeichnungen, aus denen hervor geht, dass es sich um eine eigene abgeschlossene Wohnung handelt (da Mietvertrag mit Eltern) "
Zitat von: melniii am 22. Juli 2015, 08:59:55
D.h. man verpflichtet mich dazu, meinen Wohnsitz an der Uni zu melden und dann hab ich aber offiziell keinen?