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Autor KlausP
 - 22. Juli 2015, 11:14:38
Kann er zum Glück nicht.  ;)
Autor Immgrisch86
 - 22. Juli 2015, 11:09:07
Okay tut mir leid ich wollte dir auch nicht wiedersprechen.

Dachte nur, dass dies Hilfreich wäre sich ein Bild darüber zu machen, was ein eigener Hausstand ist.

Wenn das nicht passt, kannst du den Post löschen :(.
Autor F_K
 - 22. Juli 2015, 11:01:04
@ Immgrisch86:

Oh man ... was STEUERLICH ein eigener Hausstand ist, ist ein Thema für sich - und bei Deinem Link erklärt.

"Hier" geht es um eigenen Hausstand im Sinne BUKG - und da gibt es eine Legaldefinition im Gesetz - so von mir genannt.
Autor Immgrisch86
 - 22. Juli 2015, 10:54:44
Hallo,

ich habe mal das erste Ergebnis genommen, was ich bei meiner Google Suche gefunden habe und poste den Link hier mal.

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-16065.xhtml?currentModule=home

An sich finde ich es hier gut erklärt wann es ein eigener Hausstand ist.

Beste Grüße

David
Autor F_K
 - 22. Juli 2015, 10:37:37
@ melniii:

Bei aller Liebe - der erste Hit bei Google gibt z. B. folgendes Ergebnis:

ZitatWann liegt ein eigener Hausstand vor?

Hier ist eine Wohnung i. S. d. § 10 Abs. 3 BUKG gemeint. Danach besteht eine Wohnung aus einer geschlossenen Einheit ...... Bei einem Untermietverhältnis mit Mitbenutzung von Küche oder Bad liegt jedoch kein eigener Hausstand vor.

Du schreibst selber, Du hättest keinen Erfolg gehabt - was soll ich da noch sagen?
Autor melniii
 - 22. Juli 2015, 10:19:38
Dann haben wir jetzt entweder aneinander vorbei geredet oder ich sie/ sie mich falsch verstanden.

Mit der Aussage, dass mir bewusst is das man die eigene Wohnung anerkennen lassen muss meinte ich auch das Verfahren bzw. den Inhalt des von Ihnen geschriebenen Zitates... deshalb auch die Aussage mit dem Mietvertrag.
Ich habe nie behauptet dass es über die ANERKENNUNGSFÄHIGKEIT EINES WOHNSITZES (bezüglich der Bundeswehr) keine Definitionen oder ähnliches gibt.

Da ich von F_K jedoch als Fachidiot beschimpft wurde welcher nicht fähig sei, herauszufinden was ein HAUSSTAND ist habe ich genau dies erneut versucht. Ohne Erfolg. Es gibt keine öffentlichen Definitionen (oder ich finde keine welche nicht auf GEZ oder Versicherungen bezogen sind).

Trotzdem vielen Dank für die netten und schnippischen Antworten.
Autor F_K
 - 22. Juli 2015, 10:08:27
@ Melniii:

Was studierst Du denn?

Alleine hier im Forum gibt es 7 Seiten Suchergebnisse mit den Suchwort "Hausstand" - dort findet man dann spielend Hinweise auf das BUKG, dies findet man spielend im Internet.
Autor Tommie
 - 22. Juli 2015, 10:03:40
Hier ein Text aus dem IntranetBw gefunden mit der Suchfunktion des IntranetBw:

Zitat"Antrag auf Anerkennung einer Wohnung als berücksichtungsfähige Wohnung nach §10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz (BUKG)

Zur Bearbeitung des Antrages auf Anerkennung einer Wohnung als berücksichtungsfähige Wohnung nach §10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz werden zusätzlich folgende Unterlagen, die dem Antrag beizufügen sind, benötigt:
Mietvertrag
Befreiung von der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft
Meldebescheinigung oder Kopie des Personalausweises
nur bei einer Entfernung größer 50 km und kleiner 100 km zwischen Wohnung und Dienststelle - Feststellung des räumlichen Zusammenhangs mittels dienstlicher Erklärung, dass die Wohnung an mind. 3 Arbeitstagen je Woche genutzt wird
oder Feststellung des räumlichen Zusammenhanges durch den Disziplinarvorgesetzten, mindestens im Rang eines Bataillonskommandeurs
Bauzeichnungen, aus denen hervor geht, dass es sich um eine eigene abgeschlossene Wohnung handelt (da Mietvertrag mit Eltern) "

Jetzt haben Sie sogar eine rechtliche Quelle für meine Aussagen!
Autor Tommie
 - 22. Juli 2015, 10:00:49
Sie begeben sich gerade auf sehr dünnes Eis! Es gibt sehr wohl Definitionen über die Anerkennungsfähigkeit von Wohnungen. Hier sollten Sie sich einmal vom lokalen BwDLZ beraten lassen.

Ansonsten sehe ich hier einen beratungsresistenten Studenten, der seine eigene Unfähigkeit und sein Informationsdefizit auf andere zu projizieren versucht!
Autor melniii
 - 22. Juli 2015, 09:56:54
anscheinend ja!
Es gibt im Internet keine offizielle Definition eines Hausstandes, zumindest kann ich keine finden.
( Das man die eigene Wohnung anerkennen lassen muss ist mir bekannt )
Autor F_K
 - 22. Juli 2015, 09:34:09
@ melniii:

Ist ein Student tatsächlich so ein Fachidiot, dass er nicht in der Lage ist, herauszufinden, was ein Hausstand ist? (und ein Mietvertrag ist da nicht zwingend).
Autor melniii
 - 22. Juli 2015, 09:32:34
mhh.. ja der Wohnsitz während dem Praktikum ist in meinem alten Kinderzimmer für die 9 Wochen Praktikum, während dem ganzen Studium bin ich aber ja in München und dort polizeilich gemeldet (wo ich mich den Rest des Jahres befinde).
Hätte ich mein Zimmer dort nichtmehr währe ich in einer Stube im Betreuungstruppenteil.

Einen anerkannten Wohnsitz und somit TG-Berechtigt bin ich also erst wenn ich einen Mietvertrag habe?
Autor KlausP
 - 22. Juli 2015, 09:24:03
Zitat von: melniii am 22. Juli 2015, 08:59:55
D.h. man verpflichtet mich dazu, meinen Wohnsitz an der Uni zu melden und dann hab ich aber offiziell keinen?

Wohnsitz und eigener Hausstand sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Wenn Sie bei Ihren Eltern in Ihrem früheren Kinderzimmer wohnen haben Sie ja Ihren Wohnsitz auch dort, einen eigenen Hausstand aber immer noch nicht.
Autor Tommie
 - 22. Juli 2015, 09:22:34
Nein, sie sind nicht "ohne festen Wohnsitz"!

Sie sollten sich mal den Unterschied zwischen einem Wohnsitz und einem anerkannten und berücksichtigungsfähigen Hausstand erklären lassen ;) ! Und wer letzteren nicht hat, hat auch keinen Anspruch auf Trennungsgeld!
Autor F_K
 - 22. Juli 2015, 09:21:17
@ melniii:

Gegenfrage: Der Unterschied zwischen Wohnsitz und (berücksichtigungsfähigem) Hausstand und Rosen ist Dir bekannt?