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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 23. Juli 2015, 23:36:28
Damit jeder einmal lesen kann worüber hier diskutiert wird...siehe Anhänge

[gelöscht durch Administrator]
Autor Ralf
 - 23. Juli 2015, 13:45:36
ZitatDamit wären Beamte und Soldaten was den Stufenaufstieg betrifft gleichgestellt.
Genau das ist der Hintergrund der Änderung, die Angleichung an das Beamtenrecht, da es schwer erklärbar war, warum beamte da besser gestellt waren. Die Änderung stellt eine Verbesserung dar.

ZitatIch meine, nur die Urkunde über die Verleihung der Eigenschaft eines Berufssoldaten erhalten zu haben.
Dem kann ich mich nur anschließen.
Autor KlausP
 - 23. Juli 2015, 12:35:31
Zitat- für die Berufsunteroffiziere eingeführte Verlängerung der Dienstzeiten bis zur Pension, von 53 Jahre bis z.B. 54... (die Kameraden haben eine Dienstzeitfestsetzung nach altem Recht unterschrieben!)

Ich kann mich nicht erinnern ob das bei mir 1993 so war, aber bekommen BS eigentlich eine Dienstzeitfestsetzung? Ich meine, nur die Urkunde über die Verleihung der Eigenschaft eines Berufssoldaten erhalten zu haben.
Autor Interessent
 - 23. Juli 2015, 12:24:54
Davon einmal abgesehen, soll mit dem 7. Besoldungsänderungsgesetz die verlängerten Stufenlaufzeiten bei Soldaten im Vergleich zu Beamten um ein Jahr ab Besoldungsgruppe A8 oder Erfahrungsstufe 4 zurückgenommen werden. Damit wären Beamte und Soldaten was den Stufenaufstieg betrifft gleichgestellt.

Wer hier sagt, für Bestandspersonal werde nichts getan, hat den Kabinettsbeschluss schlichtweg nicht vollständig gelesen.
Autor Ralf
 - 23. Juli 2015, 12:00:15
Ich habe explizit über diese Änderung gesprochen, nicht über ältere Änderungen und Bestandspersonal. Sondern über die, die das derzeitige System bei der Einstellung akzeptiert haben. Darüber hinaus sieht das Gesetz ja keine Verschlechterung von Bestandspersonal vor (wie man das trotz Überleitungen auf der Zeitachse ja von der Umstellung vom damaligen Stufensystem auf die Erfahrungsstufen erfährt). Somit ist das zunächst einmal nicht mit der damaligen Änderung zu vergleichen. Also nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Zitatdie Kameraden haben eine Dienstzeitfestsetzung nach altem Recht unterschrieben!)
Na, das möchte ich sehen. Es war schon immer möglich, bis zur allg. Altersgrenze im Dienst belassen zu werden. Dass man an der besonderen Altersgrenze grundsätzlich (derzeit noch, aber das wird sich ändern) festhält, ist im Rahmen der dienstl. Notwendigkeit möglich. Aber daraus lässt sich erst einmal grundsätzlich kein Anspruch ableiten.
Das Gesetz ist hier eindeutig:
ZitatEin Berufssoldat tritt in den Ruhestand mit Ablauf des Monats, in dem er die nach § 45 Abs. 1 festgesetzte allgemeine Altersgrenze (und das heißt die Vollendung des 62. Lebensjahres für alle anderen Berufssoldaten) erreicht hat. Der Eintritt in den Ruhestand kann aus dienstlichen Gründen bis zum Ablauf des 31. März oder 30. September, der dem Erreichen der allgemeinen Altersgrenze folgt, hinausgeschoben werden. Wenn dringende dienstliche Gründe im Einzelfall die Fortführung des Dienstes erfordern, kann das Bundesministerium der Verteidigung den Eintritt in den Ruhestand hinausschieben, jedoch für nicht mehr als drei Jahre.
Zu besonderen Altersgrenze heißt es:
ZitatEin Berufssoldat kann mit Ablauf eines Monats in den Ruhestand versetzt werden, wenn er die nach § 45 Abs. 2 festgesetzte besondere Altersgrenze überschritten hat.

ZitatFür Bestandsvieh wird es zukünftig nie akzeptable Verbesserungen geben. Wenn man die letzten 15 Jahre betrachtet, gab es immer wieder nur Einschneidungen.
Auch wenn du von der Sache her Recht hast, ist das Jammern auf hohem Niveau. Ein Berufssoldat kann kündigen.
Die Regelungen, die positiv für Bestandspersonal eingeführt wurden und sich entweder indirekt oder nicht auf dem Gehaltszettel auswirken, werden oftmals vergessen: Teilzeit, ortsunabhängiges Arbeiten, 40h Woche mit Kind, flexible Arbeitszeiten, Erhöhung Erholungsurlaub für jüngere, Transparentere Personalführung incl. mehr Mitspracherechte, gemeinsame Personalplanungen für Ehepartner, Abschaffung jg-bezogene Betrachtung, EU-Arbeitsrichtlinie, Transparentere WBO Anwendung, Verbesserung bei InFü, jährliche Fortschreibung Nichtzusage der UKV während Strukturmaßnahmen, Bündelung F-OSF und weniger Versetzungen, HptFw kann grundsätzlich auch durch SaZ erreicht werden, OStFw Öffnung für SaZ, SaZ25 Möglichkeiten, Senkung der Altersgrenzen (die auch bei Lfb-Wechsel entscheidend sein können)...
Nein, für Bestandspersonal wird nichts getan  ::)
Autor andre85
 - 23. Juli 2015, 11:14:46
@Ralf

Wenn Sie jetzt so argumentieren, mache ich nun folgende Aufzählung...

- ich hab damals unterschrieben, als es noch eine hohe Sondergeldzahlung am Ende des Jahres gab (welche dann aufgrund von Sparvorhaben reduziert worden ist)
- Ich hab damals nach altem Stufensystem unterschrieben, welches abgeschafft worden ist
- für die Berufsunteroffiziere eingeführte Verlängerung der Dienstzeiten bis zur Pension, von 53 Jahre bis z.B. 54... (die Kameraden haben eine Dienstzeitfestsetzung nach altem Recht unterschrieben!)


Gerne verweise auf eine Petition aus dem Jahr 2012, als der Petitionsausschuss diese Regelung ab dem 21. Lebensjahr als akzeptabel bezeichnet net...
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_02/_02/Petition_22542.nc.html
Jetzt drei Jahre später ändert der Dienstherr im Rahmen der "Attraktiv" diese Ungerechtigkeit


Für Bestandsvieh wird es zukünftig nie akzeptable Verbesserungen geben. Wenn man die letzten 15 Jahre betrachtet, gab es immer wieder nur Einschneidungen.

Der Gesetzgeber macht es sich, wie es ihm gefällt. Solange es Geld spart..... und nimmt mehr Geld in die Hand um "attraktiv" zu wirken
Autor Ralf
 - 22. Juli 2015, 20:17:03
Dann sollte man den auch erst einmal abwarten. Den gibts nämlich noch nicht. ;)

Interessant finde ich, dass man ja unter bekannten Konditionen (die derzeitigen Erfahrungsstufen) eingestellt wurde und sich damit einverstanden erklärt hat. Nunmehr behält man (ggf.) das, was man hat, andere werden anders behandelt. Die habe ihren "Vertrag" unter neuen Konditionen unterschreiben, aber das ist dann ungerecht.
Autor KlausP
 - 22. Juli 2015, 20:14:11
Zitat von: dunstig am 22. Juli 2015, 20:11:31
Zitat von: Ralf am 22. Juli 2015, 19:36:55
Was sagt der Erlass, wie mit Bestandspersonal umzugehen ist?
Das würde mich auch sehr interessieren.

Mich auch, aber da kam ja außer Geeiere nichts.  ::)
Autor dunstig
 - 22. Juli 2015, 20:11:31
Zitat von: Ralf am 22. Juli 2015, 19:36:55
Was sagt der Erlass, wie mit Bestandspersonal umzugehen ist?
Das würde mich auch sehr interessieren.
Autor wolverine
 - 22. Juli 2015, 20:09:11
Die Erfolgswahrscheinlich steht dann schon einmal angedeutet im Beschwrdebescheid, sicher aber im letztinstanzlichen Urteil. :D
Autor KlausP
 - 22. Juli 2015, 20:04:44
Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, beschweren Sie sich doch.
Autor SCPO
 - 22. Juli 2015, 20:03:10
Naja früher ist man als SaZ 12 im allgemeinen auch nicht als HptFw nach Hause gegangen. Etc.
Autor M.E.
 - 22. Juli 2015, 19:57:32
Der erste Teil meiner Antwort ist die Antwort auf den zweiten Artikel, der zweite Teil meiner Antwort ist die Antwort auf den dritten Artikel in diesem Thema.

Ich denke nur, das es ein Schlag ins Gesicht ist für alle, die dieses Jahr oder die letzten 3 Jahre eingestellt wurden. Im Extremfall wenn dieses Jahr ein OA mit 18 eingestellt wird bekommt er seine 2 Erfahrungsstufe wenn einer der nächstes Jahr als OA eintritt seinee 3 Erfahrungsstufe bekommt.

Ich würde mich über Antworten auf die Frage nach eurer Meinung nach Erfolgswahrscheinlichkeiten über eine Beschwerde wegen Altersdiskriminierung freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Autor KlausP
 - 22. Juli 2015, 19:52:19
ZitatDas die Welt ungerecht ist und Bestandspersonal (korrigiert mich wenn ich falsch liege) unberührt bleibt, ist mir bewusst.

Ist das Ihre Antwort auf die Frage:

Zitat von: Ralf am 22. Juli 2015, 19:36:55
Was sagt der Erlass, wie mit Bestandspersonal umzugehen ist?

...
Autor M.E.
 - 22. Juli 2015, 19:48:47
Ich hatte jetzt noch an das EuGH Urteil vom letzten Jahr gedacht, in dem bis kurz vor Schluss nicht klar war, ob die Überleitung in die neuen Erfahrungsstufen gegen die Altersdiskriminierung verstößt (hat es laut EuGH nicht), dachte aber, das es bei dieser Überleitung noch ein wenig "krasser" ist als damals und die Chancen dieses mal höher liegen würden. Dazu wollte ich mir noch die Meinung der erfahrenen Forenmitglieder holen.
Das die Welt ungerecht ist und Bestandspersonal (korrigiert mich wenn ich falsch liege) unberührt bleibt, ist mir bewusst.

Mit freundlichen Grüßen