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Autor eisvogel
 - 26. Dezember 2015, 11:28:07
Muss man nicht, da hast Du recht. Leider gibt es für die Bundeswehr Beorderungsdienstposten, die nicht so ohne weiteres nachzubestzen sind.
( im Übrigen gab es auch früher was obendrauf, hieß damals Wehrsold )
Autor Andi8111
 - 17. Dezember 2015, 19:37:36
Also, wir wollen mal sachlich bleiben. Ob das Gesetzt nun dafür da sein sollte, früher viel verdienende, nun Arbeitslose üppig auszustatten?
Das denke ich nicht.
Und dass die Leistungen des USG sich nun nicht mehr an der fiktiven Summe des vormaligen Verdienstes orientieren, ist zwar bedauerlich, aber Realität geworden.

Schlussendlich kann man aber konstatieren, dass man es nicht tun muss, wenn einem das Geld nicht genug ist^^

(Im übrigen kommt auf den Mindestsatz noch die Reservedienstleistungsprämie drauf...)
Autor F_K
 - 17. Dezember 2015, 18:53:51
... Und wieviel ALG Leistungen bekommt der Kamerad wie lange? Von wie vielen Fällen reden wir? Wie sieht es bei Verheirateten mit x Kindern aus?
Autor eisvogel
 - 17. Dezember 2015, 18:01:22
Trifft jeden, der früher viel verdient hat und dann arbeitslos geworden ist. Beispiel: Früher USG-Leistung ( Höchstsatz für Arbeitnehmer): 184 €/Tag ), seit 1.11.2015 als OTL 101,89 €. Schon ein deutlicher Unterschied. Könnte durchaus sein, dass da die Motivation sinkt.
Autor F_K
 - 17. Dezember 2015, 14:33:11
Naja,

für alle, deren "damaliges" Einkommen unterhalb der neuen Mindestsätze sind, ist das neue USG ein deutlicher Vorteil.

Die USG Sätze sind so stark angehoben worden, dass es wohl nur vereinzelt zu nachteiligen Situationen kommen wird - ein Vorteil gegenüber "Arbeitslosigkeit" ist jedenfalls immer noch deutlich gegeben.

Aber Ja - es mag solche Einzelfälle geben - aber "verzichten" werden diese nicht.
Autor eisvogel
 - 17. Dezember 2015, 13:25:36
Nach dem neuen USG erhalten Arbeitslose im Gegensatz zum alten USG als Unterhaltssicherung nur noch entweder den Tagessatz gemäß Bescheid Arbeitslosengeld oder die Mindestleistung. Das ist für viele eine deutliche Schlechterstellung im Vergleich zum alten USG, wonach sich die Unterhaltssicherung nach dem letzten Gehalt als Arbeitnehmer berechnet hat. Das könnte für viele ein Grund sein, auf künftige Reseverdienstleistungen zu verzichten. Zumindest sollte man sich, falls betroffen, die Auswirkungen des neuen USG genau berechnen. :'( :'( :'(
Autor Opa_Hagen
 - 27. Oktober 2015, 07:39:01
Ich will nicht extra einen neuen Thread aufmachen, passt eigentlich auch hier rein:

In der neuen Zentralrichtlinie steht zu lesen:

2.1.4.9 Dienstzeitausgleich
2061. Der Zentralerlass über den Ausgleich besonderer Belastungen der Soldatinnen und Soldaten
(Dienstzeitausgleichserlass - DZAE)16 ist auf RDL anzuwenden.

Heisst das jetzt, dass die Resis volles Geld erhalten und nicht wie früher die 13.50€? 

Und bitte nicht lästern, bei mir hat das konkreten Hintergrund, hab im Rahmen meiner RDL Rufbereitschaft Flüchtlingshilfe und hab das gesamte WE in Tempelhof verbracht und Betten und Zelte aufgebaut.

Gruss

Hagen
Autor Zorro67
 - 16. Oktober 2015, 15:49:19
Zitat von: Paulchen_91 am 16. Oktober 2015, 15:10:17
Grüß Gott,

weiß jemamd vielleicht wo ich die Anträge für die 19 oder 33 Tage Verpflichtung im Jahr finden kann?

Besten Dank!

Das Angebot macht dir dein BeorTrT.
Autor Paulchen_91
 - 16. Oktober 2015, 15:10:17
Grüß Gott,

weiß jemamd vielleicht wo ich die Anträge für die 19 oder 33 Tage Verpflichtung im Jahr finden kann?

Besten Dank!
Autor miguhamburg1
 - 16. Oktober 2015, 14:27:16
Ergänzung: Wer als ohnehin Besserverdiener WÜ macht, ...
Autor miguhamburg1
 - 16. Oktober 2015, 14:26:31
Lieber F_K,

ich hatte Ihnen die Quellen hierzu genannt, die zu der Auswertung führen, dass zwei Drittel der übenden Res bevorteilt werden. Insofern verstehe ich Ihren erneuten Verweis auf eine Quelle nicht.

Ja, für einzelne Gutverdiener mag sich keine Verbesserung und für manche auch eine Verschlechterung ergeben haben. So ist es mit allen Gesetzen, man kann nicht alle glücklich machen.

Dennoch: Wer primär mit dem Ansatz an WÜ geht, dass er möglichst viel zusätzliches Geld erwirtschaften möchte, hat sus meiner Sicht keine realistische Eindchätzung dieses Dienstes. Die immateriellen Gründe sollten doch die materiellen deutlich überwiegen.
Autor F_K
 - 16. Oktober 2015, 14:01:01
@ MMG:

Nicht erwerbsfähig bedeutet praktisch untauglich.

4 Wochen sind im Extremfall von 4 RDLs genau 20 WÜ Tage, bei zwei RDLs 24 Tage. Selbst 4 Wochen am Stück sind nur 26 Tage.

Beides (alle drei Möglichkeiten) deutlich unterhalb von 33 Tagen, möglich wäre also (falls Angebot) Verpflichtung auf 19 Tage.

Ergibt dann 20 x 25 = 500 Euro - nach meiner Rechnung deutlich weniger als 1276 Euro.

Wehrsold / Verpflegung ändert sich für mich nicht wesentlich - bleibt also ein Verlust (alt gegen neu) von ca. 800 Euro im Jahr.

Danke Anke.

(Ja, ich klage ohne zu leiden, es bringt mich nicht um, und ich werde wohl trotzdem weiter üben - aber bei 800 Euro Minus wird man diese Tatsache wohl ansprechen dürfen ...)
Autor MMG-2.0
 - 16. Oktober 2015, 13:53:52
@F_K:

Dann nimm halt den nicht erwerbsfähigen Fachfarbeiter, Ing. ohne ALG II, ALG I, oder sonstige Leistungen, welcher
die Mindestleistung beantragen muss.

Es ist auch egal; worauf ich eigentlich hinaus will, ist, dass der RDL doch dienstpostengerecht ausgebildet wurde und auf diesen seinen Dienst leistet. Es doch jetzt gerecht, dass seine Leistung/Dienst genauso wie eine Aktiver vergütet wird; egal welchen Status er vorher zivil hat. Wir als RDL werden doch auch nach Bw Kriterien (Leistung u. Fähigkeit, gesundheitlich) betrachtet.

----

Wenn Du schreibst, dass Du im Jahr 4 Wochen Dienst leistet und dies auch im voraus planen kannst, dann sind nach Reservistendienstleistungsprämie und Freiwillige Verpflichtung für Reservedienst von min. 33 Tagen im Jahr ca. 1864€ zusätzlich möglich. Minus dem ehm. Wehrsold/VerpfG bleiben das, was ungefähr die ehm. Leistungspräme war. Von einer deutlichen Verschlechterung für Dich sehe ich da jetzt nichts, sofern ich da nicht übersehen habe. Eine Verbesserung, wie angekündigt aber auch nicht, außer nun mehr Dienst leisten für gleiches Geld.

Autor F_K
 - 16. Oktober 2015, 12:18:10
ZitatDie Masse der übenden Res waren/sind weder EinsatzRes, noch "Gutverdiener" in dem von Ihnen aufgeführten Sinn

Quelle?

Wenn ich meine eigenen Erkenntnisse (statistisch nicht ausreichend große Gruppe) nehme, ist der Anteil der "Gutverdiener" größer 50%.

Wie schon dargestellt, egal wie groß der Anteil der EinsatzRes war bzw. sein wird, bis auf den Fall der Res, die mehr als 50 Tage im Jahr üben, sind alle anderen (deutlich) benachteiligt. So ist die Gesetzeslage.

.. ich kann da keine (positive) Absicht erkennen. Vielleicht erklären Sie es mir einfach ...
Autor miguhamburg1
 - 16. Oktober 2015, 11:51:42
@ F_K,

Wolverine beschrieb es ja bereits. Die Masse der übenden Res waren/sind weder EinsatzRes, noch "Gutverdiener" in dem von Ihnen aufgeführten Sinn. Für die sollte eine Verbesserung eintreten, was nach allen mir verfügbaren Informationen auch eingetreten ist.

Das Thema "Mehrarbeit" ist für mich ein untaugliches Argument für die Vergütung einer Wehrübung. Denn es kann doch nicht ernsthaft die Bezahlung von Arbeitsstunden handlubgsleirendes Interesse sein, eine Wehrübung abzuleisten. Sondern die Freude, eine sinnvolle Tätigkeit, fördernde Aktivitäten in einer vertrauten Umgebung zu erleben, also überwiegend ideelle Werte, die einen Res dazu bringen sollten, sich zeitweise als Soldat reaktivieren zu lassen.