ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat
1. Die nach § 5 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen erforderliche Genehmigung zur Annahme von
Orden und Ehrenzeichen wird in folgenden Fällen mit dem Zeitpunkt der Aushändigung der Auszeichnung
erteilt:
a) für Orden und Ehrenzeichen, die von den Vereinten Nationen, der Nordatlantikvertrags-Organisation, der
Westeuropäischen Union oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europarates oder des
Nordatlantikvertrages oder mit deren Genehmigung verliehen werden;
b) für Orden und Ehrenzeichen, die im Rahmen eines Ordensaustausches anlässlich von Staatsbesuchen
verliehen werden;
c) für Orden und Ehrenzeichen, die an abberufene Diplomaten im Rahmen der Gegenseitigkeit verliehen
werden.
2. Die Genehmigung, Orden und Ehrenzeichen nach Nummer 1 Buchstabe a bis c, die vor dem Inkrafttreten
dieser Bekanntmachung ausgehändigt worden sind, zu tragen, wird hiermit nach § 5 des Gesetzes über Titel,
Orden und Ehrenzeichen erteilt.
3. Diese Bekanntmachung tritt am 7. Mai 2009 in Kraft.