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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 26. Juli 2015, 23:14:10
Sie haben aber schon die Antworten auf die entsprechenden Fragen gelesen?

Die zum Beispiel:

Zitat von: KlausP am 09. Juni 2015, 19:04:42
Setzen Sie sich mit dem Karrierecenter in Verbindung und erklären Sie, dass Sie die Eignungsübung nicht antreten wollen und Sie sind raus. Dann kann eventuell noch ein anderer Bewerber kurzfristig eingeplant werden.
Autor samuel
 - 26. Juli 2015, 22:50:46
Hallo zusammen,

ich befinde mich in einer ähnlichen Situation.

Ich soll am 01.10.15 meine Eignungsübung als Stabsunteroffizier (FA) antreten.
Die Verpflichtungserklärung und weitere Dokumente habe ich unterschrieben dem Karrierecenter zugeschickt.

In der letzen Woche habe ich ein äußerst lukratives Angebot in leitender Tätigkeit erhalten.
Nach diversen Gesprächen mit meiner Holden denke ich nun das ich das Angebot annehmen sollte (gerade bezüglich Familienplanung, etc.).

Ich kann nun also unproblematisch bei meinem Einplaner im Karrierecenter anrufen, meiner Einberufung zur Eignungsübung widersprechen und dann ist alles in Ordnung?

Gruß
Autor ulli76
 - 09. Juni 2015, 22:41:03
Bis zum ersten Tag im Dienst, ist das alles kein Problem. Du kannst an sich auch einfach nicht hingehen- aber das ist extrem unfair gegenüber den Bewerbern, die hätten nachrücken können. Deswegen gehört es sich, dass man offiziell absagt.

Danach geht es durchaus auch noch- als Eignungsübender innerhalb der ersten 4 Monate jederzeit und mit Widerrufsmöglichkeit innerhalb der ersten 6 Monate jederzeit.
Sind diese Fristen erst einmal überschritten, wird es schwierig.
Autor KlausP
 - 09. Juni 2015, 19:04:42
Setzen Sie sich mit dem Karrierecenter in Verbindung und erklären Sie, dass Sie die Eignungsübung nicht antreten wollen und Sie sind raus. Dann kann eventuell noch ein anderer Bewerber kurzfristig eingeplant werden.
Autor Justus112
 - 09. Juni 2015, 18:47:23
Hallo zusammen,

wie sieht das aus wenn man die Unterlagen zu einer Eignungsübung mitsamt Verpflichtungserklärung erhalten hat, die Verpflichtungserklärung unterschreibt (viermonatige "Probezeit") und vor der Eignungsübung kündigen möchte (weil man beispielsweise eine Laufbahnausbildung im mittleren Feuerwehrdienst bei der Bundeswehr anfangen darf)?
Autor Andi
 - 09. Juni 2015, 14:15:06
Zitat von: F_K am 09. Juni 2015, 12:53:51
Die Regelungen nach Reformbegleitgesetz kommen nur dann zum Tragen, wenn es ein dienstliches Interesse gibt - dies liegt beim derzeitigen Arztmangel grundsätzlich nicht vor.

Es geht dem TE sicherlich nicht um Ärzte...
Autor wolverine
 - 09. Juni 2015, 13:21:28
Zitat von: Tommie am 05. Juni 2015, 13:00:59
Es gab bis vor gar nicht allzu langer Zeit die Möglichkeit, bei Ernennung zum Landesbeamten aus der Bundeswehr auszuscheiden.
Das stand dann wo?
Autor F_K
 - 09. Juni 2015, 12:53:51
Die Regelungen nach Reformbegleitgesetz kommen nur dann zum Tragen, wenn es ein dienstliches Interesse gibt - dies liegt beim derzeitigen Arztmangel grundsätzlich nicht vor.

Die Regelung, dass eine Verbeamtung den Soldatenstatus "aufhebt", ist ersatzlos gestrichen worden.
Autor Andi
 - 09. Juni 2015, 12:39:57
Mir wäre neu, dass das Hintertürchen für die Ärzte zu wäre.

Im Rahmen des Reformbegleitgesetztes gibt es derzeit diverse Möglichkeiten zu verkürzen, zum SaZ zurückgestuft zu werden und oder auch während der Ausbildung zum Landesbeamten/-bediensteten noch volle Bezüge zu bekommen. Einfach mal die Inhalte des Reformbegleitgesetzes googeln.
Autor Tommie
 - 05. Juni 2015, 13:00:59
Zitat von: Verteidiger am 05. Juni 2015, 12:50:34Besser gefällt mir nur das Wort "Einrichtungen" Dachte der TE wäre ein Krankheitsfall der "verlegt" werden muss.

@ Verteidiger:

Pflegefall trifft es wohl eher ;) !

@ all:

Es gab bis vor gar nicht allzu langer Zeit die Möglichkeit, bei Ernennung zum Landesbeamten aus der Bundeswehr auszuscheiden. Das wurde gerne von Ärzten genutzt, die dann plötzlich "Akademischer Rat" an einer Uniklinik waren und damit aus der Bundeswehr auf die ganz billige Tour ausschieden, natürlich ohne Rückforderungen von Ausbildungsgeldern und sonstigem Gedöns. Dieses "Hintertürchen" wurde mittlerweile allerdings geschlossen, so dass die Antwort auf die Ausgangsfrage ein ganz klares "Nein!" sein muss!
Autor Verteidiger
 - 05. Juni 2015, 12:50:34
Zitat von: BulleMölders am 05. Juni 2015, 12:24:11
Habe die Betreffs mal angepasst von dem "stasatlichen" hat man ja Augenkrebs bekommen.

Besser gefällt mir nur das Wort "Einrichtungen" Dachte der TE wäre ein Krankheitsfall der "verlegt" werden muss.
Autor BulleMölders
 - 05. Juni 2015, 12:24:11
Habe die Betreffs mal angepasst von dem "stasatlichen" hat man ja Augenkrebs bekommen.
Autor KlausP
 - 05. Juni 2015, 11:33:18
Zitat von: Flieger66 am 05. Juni 2015, 10:48:04
Nein. Z.b du hast ein Vertrag mit Aldi kannst du auch nicht zu netto Wechseln.

Das hinkt aber gewaltig. Soldaten haben nämlich keinen Vertrag sondern sind eine freiwillige Verpflichtung eingegangen.
Autor Verteidiger
 - 05. Juni 2015, 11:31:41
Auch ist der Dienstherr ein anderer.
Einmal land und einmal bund
Autor Flieger66
 - 05. Juni 2015, 10:48:04
Nein. Z.b du hast ein Vertrag mit Aldi kannst du auch nicht zu netto Wechseln.