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Autor Schnolle
 - 30. November 2015, 20:44:06
Moin Michael. Wie besprochen, such doch mal ne RK in der Nähe und mach noch ne paar DVag mit und komm über diese in Kontakt mit anderen Kameraden. Evtl ergibt sich und du frischt deine IGF wieder auf. Schau doch mal in den Veranstaltungskalender vom Verband.
Autor michaef87
 - 31. Oktober 2015, 12:58:32
Habe heute mal meine Unterlagen gecheckt.

Meine ATN sind überschaubar :)

Kraftfahrer B ... Thats it ;)

Und Fahrschule C1, aber ohne happy end :)


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Autor A-Bomb
 - 31. Oktober 2015, 08:44:46
Was hast du denn für eine ATN? Dann kannst dich mal bei den nichtaktiven Bataillonen umsehen. Beim PzGrenBtl 908 kannst du sogar eine PzGren-ATN machen.
Autor michaef87
 - 29. Oktober 2015, 21:43:57
Mich würde ja mal
Interessieren wie das Thema ausging?!

Habe den Thread gerade sehr aufmerksam gelesen, da ich mit dem gleichen Gedanken spiele der Truppe wieder etwas näher zu rücken.

Da ich nach dem Abitur und dem GWD (9M) eine  kaufmännische Ausbildung gemacht habe, kann ich mir vorstellen dass die Verwendung auf einem direkten Posten schwer wird.

Da wäre aber nicht mal meine Absicht.

Kann mir aber gut vorstellen dass mein Land einen fitten 28-jährigen mit sauberen Führungszeugnis gebrauchen kann.

Bin als OG raus und will auch gar nicht einen auf Dienstgrad machen (wie auch ) , aber ab und an die Kenntnisse auffrischen und gern auch bissel "dreck fressen" fänd ich interessant.

Vielleicht hat ja jemand hier eine Idee oder einen Tipp für mich.

Beim Karrierecenter habe ich mich noch nicht gemeldet...

LG Micha


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Autor alter Geist
 - 28. Juli 2015, 12:18:46
Zitat von: ouija am 27. Juli 2015, 11:49:26
Zitat von: KlausP am 27. Juli 2015, 11:21:39
Der Arbeitgeber muss nicht nur für besondere Auslandsverwendungen seine Zustimmung geben sondern für jede Reservedienstleistung. Ohne die Zustimmung erfolgt keine Einberufung.

Ich dachte immer, der Arbeitgeber kann einer Zuziehung nur in Ausnahmefällen widersprechen? Ist das nicht gesetzlich abgesichert?
Die Zustimmung ist meines Wissens nach erst nötig, wenn eine bestimmte Dauer an Wehrübungen bereits abgeleistet wurde...

Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz - ArbPlSchG)

§ 10 Freiwillige Wehrübungen
Wird der Wehrpflichtige zu einer Wehrübung auf Grund freiwilliger Verpflichtung (§ 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Wehrpflichtgesetzes) einberufen, so gelten die §§ 1 bis 4 und 6 bis 9 nur, soweit diese Wehrübung allein oder zusammen mit anderen freiwilligen Wehrübungen im Kalenderjahr nicht länger als sechs Wochen dauert.
Autor Tommie
 - 27. Juli 2015, 15:43:35
Zitat von: Der Chaos am 27. Juli 2015, 10:52:11Meine Zeit bei der Bundeswehr ist nun ca. 5 Jahre vorbei, ...

Und nach dieser zeit ist ohnehin eine erneute Musterung an einem der KarrCBw durchzuführen! Das sagt zumindest die aktuelle Vorschriften- und Weisungslage aus!
Autor Der Chaos
 - 27. Juli 2015, 15:27:08
Ja ich bin als tauglich entlassen worden. Ich bin sehr sportlich, eine Allergie habe ich gegen Milben und Hausstaub aber nichts das mich im Dienst beeinträchtigen würde.
Also wenn heute Musterung wäre würde ich ohne Probleme wieder dazu gehören.
Autor QuiGon
 - 27. Juli 2015, 14:32:46
Ich bin selbst RSUler und wir sind eigentlich immer auf der Suche nach guten Leuten. Ich denke bei den anderen Kompanien dürfte das ähnlich sein. Falls du Fragen zu den Tätigkeiten in den RSUKr hast nur her damit, gerne auch als PM.
Autor ulli76
 - 27. Juli 2015, 14:28:27
Bevor ich es vergesse: Du bist damals tauglich entlassen worden? Dein BMI liegt zwischen 19 und 29,9 und halbwegs fit bist du auch? Keine chonischen Krankheiten , dauerhafte Medikamenteneinnahme, keine größeren Operationen oder Unfälle?
Führungszeugnis ist auch sauber?
Autor Der Chaos
 - 27. Juli 2015, 14:26:16
Ok dann werde ich diesen Schritt mal gehen.
Die RSU bietet dann wohl die besten Aussichten, da wie du schon sagst ich geringe Vorkenntnisse habe und so in einer normalen Einheit nicht oder nur schwer als Reservist dienen kann.
Autor ulli76
 - 27. Juli 2015, 12:45:50
Wenn du schon weisst, in welche Richtung es gehen soll, dann sprich mit der RSU-Kompanie, die räumlich am nächsten zu dir liegt.
Was die RSUler machen, musst halt mal googeln.
Autor Der Chaos
 - 27. Juli 2015, 12:29:33
Das waren genau die Infos die ich gesucht habe. Was für Möglichkeiten habe ich überhaupt als Reservist.
Ich denke das Unterstützen oder Engagement in den RSU über die Beorderung ist so grob die Richtung.
Aber wie du schon schreibst da werde ich mal mit den Bearbeiter im KC sprechen.
Autor ulli76
 - 27. Juli 2015, 12:16:00
Was genau willst du überhaupt?
Reservist bist du z.B. schon. Alleine dadurch, dass du schon einmal Soldat warst.

Jetzt gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Engagement in der unbeorderten Reservistenarbeit- also vor allem an den Wochenenden Schießen, Märsche, Geländedienst etc. Da werden die soldatischen Grundkenntnisse erhalten und vertieft. Das läuft über das jeweilige Landeskommando, da am besten den Feldwebel für die Reservistenarbeit kontaktieren.
- Hin und wieder Unterstützung einer Einheit- wird bei dir schwierig, weil dich ja keiner kennt und du nur geringe Vorkenntnisse hast. Da bietet es sich an, die Einheit dirket zu kontaktieren.
- regelmäßiges Engagement über eine Beorderung- auch das wird für dich außerhalb der RSU-Kräfte schwierig und du musst abschätzen, ob dein Arbeitgeber so etwas unterstützt. Was die RSU-KRäfte angeht, bietet sich auch hier eine direkte Kontaktaufnahme an. Suchst du allgemein eine Einheit für eine Beorderung, dann über den Reservistensachbearbeiter des KC.
Autor Der Chaos
 - 27. Juli 2015, 12:08:42
Ok also heißt das Kreiswehrersatzamt jetzt Karrierecenter wie modern die Bundeswehr doch geworden ist.  :P
Also der einfachste Weg ist dann, mal anzurufen und einen Termin machen oder?
Autor ouija
 - 27. Juli 2015, 11:49:26
Zitat von: KlausP am 27. Juli 2015, 11:21:39
Der Arbeitgeber muss nicht nur für besondere Auslandsverwendungen seine Zustimmung geben sondern für jede Reservedienstleistung. Ohne die Zustimmung erfolgt keine Einberufung.

Ich dachte immer, der Arbeitgeber kann einer Zuziehung nur in Ausnahmefällen widersprechen? Ist das nicht gesetzlich abgesichert?
Die Zustimmung ist meines Wissens nach erst nötig, wenn eine bestimmte Dauer an Wehrübungen bereits abgeleistet wurde...