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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: ouija am 27. Juli 2015, 11:49:26Zitat von: KlausP am 27. Juli 2015, 11:21:39
Der Arbeitgeber muss nicht nur für besondere Auslandsverwendungen seine Zustimmung geben sondern für jede Reservedienstleistung. Ohne die Zustimmung erfolgt keine Einberufung.
Ich dachte immer, der Arbeitgeber kann einer Zuziehung nur in Ausnahmefällen widersprechen? Ist das nicht gesetzlich abgesichert?
Die Zustimmung ist meines Wissens nach erst nötig, wenn eine bestimmte Dauer an Wehrübungen bereits abgeleistet wurde...
Zitat von: Der Chaos am 27. Juli 2015, 10:52:11Meine Zeit bei der Bundeswehr ist nun ca. 5 Jahre vorbei, ...
Zitat von: KlausP am 27. Juli 2015, 11:21:39
Der Arbeitgeber muss nicht nur für besondere Auslandsverwendungen seine Zustimmung geben sondern für jede Reservedienstleistung. Ohne die Zustimmung erfolgt keine Einberufung.