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Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 28. Juli 2015, 13:20:43
Wenn es in der Musterungsvorschrift nicht explizit geregelt ist, dann hat der Musterungsarzt einen gewissen Entscheidungsspielraum. Leb damit oder lass es besser gleich mit der Bundeswehr.
Du bist halt noch nicht Soldat, deswegen gelten Regelungen für aktive Soldaten für dich aktuell nicht.

Zu der restlichen Geschichte sag ich besser nichts, ist wahrscheinlich besser, wenn der Vater sich um das Kind kümmert und du weit weg bist.
Autor KlausP
 - 28. Juli 2015, 13:06:27
Da wird überhaupt niemand "entsorgt". Bei Soldatinnen/Soldaten kommt der Dienstherr im Rahmen der kostenlosen truppenärztlichen Versorgung komplett für die Behandlung auf, entweder bis zu deren Dienstzeitende oder bis zu ihrer Geneseung. Warum soll er also Bewerber/-innen einstellen, die schon mit einer Vorerkrankungen ankommen? Im Übrigen sollten Sie vielleicht Ihre Wortwahl überdenken. Danke.
Autor Immgrisch86
 - 28. Juli 2015, 13:03:08
Ich muss zugeben etwas verwirrt zu sein, du hast dich vor Jahren Sterellisieren lassen und bist seit kurzem Schwanger? Okay ich bin jetzt nicht ganz so Fit in diesem Bereich aber dürftest du dann eigentlich nicht mehr Schwanger werden?
Autor Tawa
 - 28. Juli 2015, 12:49:24
Die Sache mit dem Kind ist gelöst, Kindsvater macht die Elternzeit und hinterher regelt dann die Kita. Da haben wir das "Glück" in einer Kommune zu wohnen in der es mehr Kita Plätze als Kinder gibt, deswegen kann man diese dort bereits ab 4 Wochen unterbringen. Und er hat auch den passenden Job mit flexiblen Arbeitszeiten. Versteht mich nicht falsch, aber ich kann mit Kindern rein gar nichts anfangen und meine "Freude" ist nach wie vor sehr übersichtlich - es passt einfach nicht zu mir oder in meine Lebensplanung. Evtl. ändert sich das bei mir wenn es mal da ist. Und bevor ich hier als "unliebende Rabenmutter" o.ä. bezeichnet werde, die zu blöd ist zum aufpassen ... ich habe mich vor Jahren bereits gegen Kinder entschieden mittels Sterilisation, für eine Abtreibung war es bereits zu spät und eine Abgabe des Kindes kam für den Kindsvater nicht in Frage. Auch wenn das alleine meine Entscheidung gewesen wäre, habe ich ihn von Anfang an mit einbezogen. Formalrechtlich ist es bereits sein alleiniges Kind.

@Ulli also bin ich auf die Güte des Musterungsarztes angewiesen? Also wenn ich Pech hab sagt der Nein wenn ein anderer seine Zustimmung geben würde? Das geht dann in die Richtung willkür ... gefällt mir dein Gesicht nicht, kommst du hier nicht rein. Fest stehend gibt es dazu nichts in den weiteren Anlagen? Kann ja nicht sein das ich die erste Bewerberin damit bin und muss eigentlich auch etwas für Soldatinnen die Schwanger werden, und den Gestationsdiabetes dann bekommen, geregelt sein. Oder werden die mittels DU-Verfahren dann entsorgt?
Autor ulli76
 - 28. Juli 2015, 12:38:03
Wenn dann wäre das T5, nicht T6, auch wenn wir von einer VIer-Gradation sprechen.

Letztendlich muss das der Musterungsarzt entscheiden.
Autor Ralf
 - 28. Juli 2015, 12:09:24
Hast du denn dir schon Gedanken gemacht, was du dann mit dem Würmchen machst? Und das für die nächsten (mind.) 3 Jahre, während du in Ausbildung bist?
Autor Tawa
 - 28. Juli 2015, 12:02:28
Ich habe mich bei der Bundeswehr im Januar beworben als SaZ 12 und war im März dort zur Einstellungsuntersuchung. 2 Tage vor dem Termin im KC habe ich überhaupt erst etwas von der Schwangerschaft festgestellt. Habe dort angegeben das der Test positiv war aber noch nichts ärztlich Bestätigt - trotzdem durfte ich den Sporttest nicht machen wegen dem Verdacht der Schwangerschaft (ca. 13. Woche). Bestätigung durch den Frauenarzt kam erst 14 Tage später ... dieses hab ich so an den Truppenarzt im KC Stuttgart weitergeleitet. Telefonisch hat dieser mir nur mitgeteilt, dass ich den Sporttest nach der Entbindung machen könne und ich mir dafür dann für Dezember einen Termin geben lassen soll. Einstellung sollte eigentlich für den 01.10.2015 sein wurde aber nach Rücksprache auf den 01.04.2016 datiert und das ist ehrlich gesagt auch weiterhin das Ziel.

Das ich den Gestationsdiabetes angeben muss, dass war mir schon klar. Allerdings nicht ob dieser generell auch unter das T6 fällt eben weil hinterher die Chance bei 50% steht den Typ 2 zu entwickeln in den weiteren 10 Jahren.

Autor ulli76
 - 28. Juli 2015, 11:42:29
Du wirst dich ja nicht in dem Zustand bei der Bundeswehr bewerben und auch nicht die nächsten Jahre.
Also wirst du den Gestationsdiabetes angeben müssen und dann wird man sehen. Da es sich dabei aber nur um einen vorübergehenden Zustand handelt, sehe ich in dem Punkt keine Probleme mit der Einstellung.
Autor Tawa
 - 28. Juli 2015, 10:52:04
Hallo,

ich habe da einmal eine Frage: In der ZdV 46/1 steht, dass egal welcher Typ Diabetes vorliegt. Nun ist es so, dass während meiner aktuellen Schwangerschaft ein Gestationsdiabetes in der 28. Woche mittels OGTT "festgestellt" wurde. Behandlung hält sich bislang in Grenzen, bis auf Blutzucker messen und einer "tollen" Ernährungsberatung ist nichts passiert und hat sich seither auch niemand mehr dazu geäußert. Ich bezweifele überhaupt diese Diagnose nach dem durchgeführten OGTT (keine Aufklärung im Vorfeld was vorab zu beachten ist, L-Thyrox Einnahme 1h vor dem Test, einem Ernährungsplan Low-Carb der schon seit vor Beginn der Schwangerschaft durchgeführt wird mit Sportprogramm 3x Woche Krafttraining 2x Ausdauer Radfahren und "gehen Sie mal in der Stadt rumlaufen kommen Sie dann halt alle 60 Minuten zum Blutabnehmen vorbei"). Standardbedingungen für den Test sehen da genau das Gegenteil vor. Leider weigert sich Frauenarzt, Diabetologe und Hausarzt einen 2. OGTT durchzuführen (erst nach der Entbindung) und die restlichen Ärzte hier nehmen keine weiteren Patienten an bzw. weigern sich für Fremdpatienten nur den OGTT zu machen.

Der Schwangerschaftsdiabetes mellitus ist keine Krankheit, sondern ein Zustand mit Störung des Kohlenhydratstoffwechsels, der jedoch rechtzeitig erkannt und behandelt werden muss ... Nach der Schwangerschaft normalisiert sich in der Regel die Stoffwechsellage wieder.

Nachdem es sich nur um einen kurzzeitigen Zustand handelt, ist damit eine Einstellung trotzdem möglich oder wird man wie die Typ 1 und Typ 2 direkt ausgesondert? Denn immerhin hat man hinterher eine höhere Chance den Typ 2 Diabetes zu bekommen? Die ZdV ist ja auch schon ein wenig älter und wird immer nur teilweise abgeändert. Ich könnte mir vorstellen, dass der Passus den Typ 4 Diabetes nicht mit abdeckt da er noch aus Zeiten stammt als es noch keine Frauen bei der Bundeswehr gab bzw. man daran noch nicht gedacht hatte das diese auch Schwanger werden können mit sämtlichen Folgen. Heißt zwar auch das eine Einstellung mit bestehender Schwangerschaft generell möglich sei, praktisch aber beim Musterrungsverfahren der Sporttest untersagt wird und später nachgeholt werden soll (so war es bei mir jedenfalls im KC Stuttgart).