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Autor Bjarka
 - 28. Juli 2015, 22:35:58
Wenn die Voraussetzungen geschaffen sind, dann ist das ein legaler und korrekter Weg. Ich kenne ja die Gegebenheiten nicht.
Machen Sie aber ihre Eltern darauf aufmerksam, dass sie dann Mieteinnahmen haben ...... (Einkünfte... Finanzamt .... etc.)
Autor KWD385D
 - 28. Juli 2015, 22:22:12
aber ich könnte jetzt trotzdem einen Mietvertrag mit meinen Eltern machen und diese Wohnung dann anerkennen lassen oder würde das auch nicht gehen ?
Autor Bjarka
 - 28. Juli 2015, 22:12:08
Lesen Sie bitte meinen letzten Beitrag!
Eine Wohnung im elterlichen Haus mit Mietvertrag bringt Ihnen in ihrer jetzigen Situation auch nichts!
Autor KWD385D
 - 28. Juli 2015, 21:46:14
Habe es aber gerade mal getan und ja das trifft zu ich habe eine kochmöglichkeit Toilette Ausguss usw.
Autor KWD385D
 - 28. Juli 2015, 21:41:19
Nein ehrlich gesagt nicht ^^
Autor KlausP
 - 28. Juli 2015, 21:29:55
Haben Sie denn mal in der von Bjarka genannten Rechtsquelle (BUKG) nachgelesen?
Autor KWD385D
 - 28. Juli 2015, 21:09:02
Ich habe aber auch nicht nur ein Zimmer bei meinen Eltern sondern eine eigene Wohnung, Abteil wie auch immer man es nennen möchte was auch abzuschließen geht usw. Es besteht eben dafür nur kein Mietvertrag weil es bis jetzt auch nicht wirklich nötig war.
Autor Bjarka
 - 28. Juli 2015, 21:02:38
Dadurch ändert sich nichts an ihrer "jetzigen" Situation. Ihre Maßnahme (Versetzung nach Kiel) wurde im Rahmen der UKV-Zusage komplett abgerechnet und somit abgegolten. Sie bewirken, mit welchen Maßnahmen auch immer, für den Dienstort Kiel gar nichts mehr. Wenn Sie keine entgeltliche Unterkunft bekommen dann sitzen Sie auf der Strasse. Ihnen bleibt nichts anderes übrig als eine Wohnung privat anzumieten und somit das elterliche Haus zu verlassen. Richten Sie ihre erste eigene Wohnung im Einzugsgebiet des Dienstortes ein, so lassen sie sich diese anerkennen und sind für dienstliche Maßnahmen in der Zukunft gut aufgestellt :)
Und einen "Mietvertrag mit den Eltern" ist sehr schwammig. Für eine anerkannte Wohnung nach § 10 Abs. 3 BUKG gibt es Vorgaben (z. B. ein Zimmer bei den Eltern reicht nicht aus!)

That`s Life! Irgendwann wird es mal Zeit das Elternhaus zu verlassen und auf eigenen Beinen zu stehen.
Autor KlausP
 - 28. Juli 2015, 20:56:13
Was soll das bringen? Haben Sie dort eine abgeschlossene eigene Wohnung? Um den Hausstand anerkannt zu bekommen, gehören einige Grundvoraussetzungen dazu und ein Zimmer bei den Eltern erfüllt diese Kriterien in keinem Fall. Ich kann das auch nicht alles aufdröseln, aber im Forum gibt es dazu bereits etliche Ausführungen.
Autor KWD385D
 - 28. Juli 2015, 20:51:39
Na das hört sich ja mal wirklich super -.- ich verstehe diese Regelung auch nicht wirklich ehrlich gesagt. Was wäre denn wenn ich jetzt einen Mietvertrag machen würde mit meinen Eltern ?
Autor Bjarka
 - 28. Juli 2015, 20:24:36
Wenn Ihnen als über 25-jähriger keine entgeltliche Unterkunft zur Verfügung gestellt werden kann bzw. nicht gestellt wird, so müssen Sie sich am Dienstort oder in der Nähe privat eine Wohnung mieten. Einen Zuschuss erhalten Sie nicht!
Warum? Weil Sie keinen Anspruch auf Trennungsgeld haben. Da Sie auch bereits den "Rucksackumzug" abgerechnet haben bekommen Sie auch keine weiteren Leistungen im Rahmen der UKV wie z. B. der "Jugendzimmerumzug" -  also der Umzug aus dem elterlichen Haus in die erste eigene Wohnung.

In Wilhelmshaven z. B.  werden ab 01.01.2016 viele Soldaten dieses Problem bekommen, die bisher auf dem Schiff eine Unterkunft besitzen und diese vorausssichtlich ab 2016 verlieren. Die Vermieter in und um Wilhelmshaven werden sich freuen :)
Autor Ralf
 - 28. Juli 2015, 05:34:41
Ohne eine berücksichtigungsfähige Wohnung auch kein TG. Welche Voraussetzungen man dazu erfüllen muss, findest du hier per Suchfunktion in verschiedenen inhaltsgleichen Anfragen.
Autor KWD385D
 - 27. Juli 2015, 23:31:01
Hallo Leute,

Ich hoffe der ein oder andere kann mir hier helfen und hat eine Antwort auf meine Frage.

Ich bin SAZ4 (immo. OG ) bei der Marine Verwendungsreihe 42, bin 25 Jahre alt, seit dem 1.10.14 beim Bund, Einheit: 3. Minensuchgeschwader Kiel SUG, mein Hauptwohnsitz ist zusammen mit meinen Eltern und Großeltern in einem Doppelhaus, ich zahle zwar ''Miete'' aber das ist nirgends schrifltich festgehalten und es existiert auch kein Mietvertrag und ich bin auch kein Trennungsgeldempfänger usw.

Nun zu meiner Frage:
Wir befinden uns seit ende Januar in der Werft und betreuen dort ein Minenjagdtboot, sind auch dorthin kommandiert für den Zeitraum. Nun sollen wir ab Anfang September zurück nach Kiel da dort zur Zeit sehr viel saniert wird könnte es sein das manche die über 25 sind keine Stube mehr bekommen. Falls das der Fall ist muss ich mir natürlich ne Wohnung oder ein WG Zimmer suchen solange wir da sind. Nun ist die Frage wie hoch der Mietzuschuss wäre und ob man den denn überhaupt bekommen würde ? Gibt es sonst einen Weg TG Empfänger zu werden ? Eine Vorgesetzte von mir hatte wohl die gleiche Situation wie ich und hatte auch TG bekommen allerdings ist das schon paar Jahre her Sie wollte sich zwar darum kümmern wo draus aber nichts mehr geworden ist da Sie die Dienststelle gewechselt hat. Als ich meinen Dienstantritt in Kiel hatte anfang des Jahres habe ich auch UKV bekommen für einen sogenannten ''Rucksackumzug'' da wurde mir auch gesagt das ich kein TG bekomme. Aber leider sagt irgendwie auch immer jeder was anderes -.-

danke schonmal für die Antworten.

mfg