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Autor ulli76
 - 29. Juli 2015, 13:34:26
Schau mal in den aktuellen Regeln nach, was die Kürzungen angeht. So gibt es seit neuestem die Kürzung von 75 auf 60% nicht mehr. Und für den ÖD gelten auch noch spezielle Spielregeln.
Autor ouija
 - 29. Juli 2015, 13:25:27
Ohne mich mit der Sachlage genau auszukennen, scheint der Vorteil ganz einfach darin zu liegen, fürs gleiche Geld weniger arbeiten zu müssen ...
Autor Gast105
 - 29. Juli 2015, 13:17:09
Hallo,
kurze Infos vorab:

-DZE war 04.10.2014 (SaZ 08)
-neue Ausbildung begonnen im ÖD (Verwaltung) 01.10.2013
-diese endet 30.09.2015

-erhalte derzeit 90 % Übergangsgeb. (+FZ) und zusätzlich meine Ausbildungsvergütung
- Übergangsgebührnisse erhalte ich noch bis 30.06.2016

Nun meine Fragen:

Ab dem 01.10.2015 werde ich als Beschäftigter im ÖD übernommen, erhalte Entgelt dann nach E8.
Die Übergangsgebührnisse betragen ab dann 75 % (eigentlich 60 %, aber gilt nicht bei Übernahme in den ÖD).
Das Entgelt zusammen mit den 75 % Übergangsgeb. werden ja den im Ruheregelungsbescheid festgesetzten Höchstbetrag übersteigen.
Somit werden die Übergangsgeb. aller Voraussicht nach gekürzt.

Nun hat mir ein Mitarbeiter des BVA den Tipp gegeben, dass viele Soldaten für die Zeit in der noch die Übergangsgeb. gezahlt werden
in Teilzeit gehen beim neuen Arbeitgeber im ÖD ... um nicht über diese Höchstgrenze zu kommen, damit die Übergangsgeb. nicht gekürzt werden. Und damit sie somit kein Geld verschenken.

Wie soll ich das verstehen???
Wäre das ein Vorteil gegenüber der Kürzung ???

Kann mir da jemand weiter helfen?  ???