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Autor ulli76
 - 29. Juli 2015, 22:59:17
Zu Beginn der Bildungsmaßnahme warst du doch noch Soldat, da hast du normale Dienstbezüge bekommen. Und die Übergangsgebührnisse mit 90% hast du doch selber geschrieben, dass du die seit DZE bekommst.
Das hat aber doch mit 75 oder 90% nichts zu tun.

Du musst halt klären, ob du zur Zeit noch im Status einer Vollzeit-BFD-Maßnahme im System bist. Wahrscheinlich ist da was schief gelaufen. Ruf halt einfach bei deinem Sachbearbeiter an.
Autor rayhil
 - 29. Juli 2015, 22:56:22
Ich weiß, dass mir 21 Monate lang Übergangsgebührnisse zustehen, aber werden die nun seit Beginn der Umschulungsmaßnahme gezählt, oder seit DZE??

Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk

Autor ulli76
 - 29. Juli 2015, 22:55:38
Über die Gesamtzeit der Übergangsgebührnisse müsstest du einen Bescheid bekommen haben.
Und warum du jetzt nur noch 75% bekommst, musst mal die fragen, die deine Übergangsgebührnisse zahlen. Evtl. wurde irgendwas von den BFD-Sachen nicht weitergeleitet.
Autor rayhil
 - 29. Juli 2015, 22:53:01
Hallo Kameraden...
Ich weiß, dieses Thema wurde schon vielfach diskutiert, aber ich hätte mal eine Frage zu meinem, bestimmten Fall:
Ich war von Oktober 2006 bis September 2014 SaZ08 und habe im August 2013 eine, vom BFD geförderte, Umschulung begonnen. Bisher haben meine Übergangsgebührnisse 90% von letzten Gehalt betragen. Nun habe ich jedoch eine neue Gehaltsabrechnung bekommen in der ich ab August 2015 nur noch 75% erhalten soll. Regulär geht meine Umschulung aber noch bis Januar 2016. Ist die Kürzung der Übergangsgebührnisse rechtens? Im allgemeinen: Wie lange stehen sie mir noch zu?
Vielen Dank im voraus.
Mit kameradschaftlichen Grüßen